Ich brauche keine rechtliche Beratung, es ist mir nur folgendes aufgefallen:
http://bundesrecht.j...stgb/__263.html
Wenn ich das richtig lese, gilt Betrug nur ebi einer Vermögensverschiebung, aber imho muss doch Betrug nicht immer was mit einem Vermögen zutun haben? Was ist z.b wenn jemand statt mit Geld jemanden mit Daten/Informationen betrügt?
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Betrug Wirklich Nur Bei Einer Vermögensverschiebung?
#1
geschrieben 08. Dezember 2006 - 13:05
"Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren"
(Marco Gercke)
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#2 _Breaker_
geschrieben 08. Dezember 2006 - 14:12
Es ist nur dann Betrug wenn Vermögen im Spiel ist.
D.h. wenn du jemanden z.b. mit gefälschten Daten betrügen willst und sie ihm verkaufst, oder er durch deine gefälschten Daten bei einem anderen, durch deine Daten zustande gekommenen Geschäft einen Haufen Geld verliert spricht man imho von Betrug.
Wenn bei dem Geschäft keiner finanziell zu Schaden kommt wäre es wohl eher eine arglistige Täuschung.
Alle Angaben ohne Gewähr
D.h. wenn du jemanden z.b. mit gefälschten Daten betrügen willst und sie ihm verkaufst, oder er durch deine gefälschten Daten bei einem anderen, durch deine Daten zustande gekommenen Geschäft einen Haufen Geld verliert spricht man imho von Betrug.
Wenn bei dem Geschäft keiner finanziell zu Schaden kommt wäre es wohl eher eine arglistige Täuschung.
Alle Angaben ohne Gewähr
#3
geschrieben 08. Dezember 2006 - 14:19
Zitat (ShadowHunter: 08.12.2006, 13:05)
Ich brauche keine rechtliche Beratung, es ist mir nur folgendes aufgefallen:
http://bundesrecht.j...stgb/__263.html
Wenn ich das richtig lese, gilt Betrug nur ebi einer Vermögensverschiebung, aber imho muss doch Betrug nicht immer was mit einem Vermögen zutun haben? Was ist z.b wenn jemand statt mit Geld jemanden mit Daten/Informationen betrügt?
http://bundesrecht.j...stgb/__263.html
Wenn ich das richtig lese, gilt Betrug nur ebi einer Vermögensverschiebung, aber imho muss doch Betrug nicht immer was mit einem Vermögen zutun haben? Was ist z.b wenn jemand statt mit Geld jemanden mit Daten/Informationen betrügt?
ist es jetzt eine falsche formulierung von dir "mit daten/informationen betrügen" ? eigentlich betrügt man doch um etwas und das macht bei daten und informationen ja auch nur sinn, wenn diese daten und informationen einen gewissen wert haben und dann sind die ja auch in gewisser weise vermögen.
Zitat (Breaker: 08.12.2006, 14:12)
Es ist nur dann Betrug wenn Vermögen im Spiel ist.
D.h. wenn du jemanden z.b. mit gefälschten Daten betrügen willst und sie ihm verkaufst, oder er durch deine gefälschten Daten bei einem anderen, durch deine Daten zustande gekommenen Geschäft einen Haufen Geld verliert spricht man imho von Betrug.
Wenn bei dem Geschäft keiner finanziell zu Schaden kommt wäre es wohl eher eine arglistige Täuschung.
Alle Angaben ohne Gewähr
D.h. wenn du jemanden z.b. mit gefälschten Daten betrügen willst und sie ihm verkaufst, oder er durch deine gefälschten Daten bei einem anderen, durch deine Daten zustande gekommenen Geschäft einen Haufen Geld verliert spricht man imho von Betrug.
Wenn bei dem Geschäft keiner finanziell zu Schaden kommt wäre es wohl eher eine arglistige Täuschung.
Alle Angaben ohne Gewähr
jo und dann ist der gegenstand des betruges ja das verlorene kapital und nicht die gefälschten daten. die sind ja nur das werkzeug.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#4
geschrieben 08. Dezember 2006 - 14:20
Naja ich hab mit jemandem über StudiVZ diskutiert und etwas leichtsinnig den Begriff "Straftat" und "Betrug" angebracht. Derjenige meinte dann Betrug kann das nicht sein, wenn die die Daten nach Antrag auf Löschen doch weiter speichern.
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#5
geschrieben 08. Dezember 2006 - 14:27
Zitat (ShadowHunter: 08.12.2006, 14:20)
Naja ich hab mit jemandem über StudiVZ diskutiert und etwas leichtsinnig den Begriff "Straftat" und "Betrug" angebracht. Derjenige meinte dann Betrug kann das nicht sein, wenn die die Daten nach Antrag auf Löschen doch weiter speichern.
also für mich ohne ahnung wäre das auch kein betrug, sondern nur ein verstoß gegen irgendeine form von datenschutzbestimmungen oder sowas.
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#6 _Breaker_
geschrieben 08. Dezember 2006 - 14:43
#7
geschrieben 08. Dezember 2006 - 20:11
Zitat
Derjenige meinte dann Betrug kann das nicht sein, wenn die die Daten nach Antrag auf Löschen doch weiter speichern.
Richtig. Aber es ist nach §43b BDSG eine Ordnungswidrigkeit.
Und, wenn der zuständige Datenschutz permanent schlampt, nach §44 BDSG auch eine Straftat.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Ja, mata ne!
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#8
geschrieben 08. Dezember 2006 - 20:19
Super genau das wollt ich wissen thx
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