Zitat
Der Satz sagt doch nur, was im RGebStV steht. Oder was denkst du, ist mit gesetzlicher Definition gemeint?
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Die Gebühren werden also nicht für die Geräte selbst verlangt... Ach nein? Was steht denn im entsprechenden Gesetz? Oder ist der RGebStV nur Spaß?
Wenn dich jemand auf der Starße fragen würde: "Wofür zahlen Sie GEZ-Gebühren?" Antwortest du dann: "Für das Empfangen der Sender." oder "Für das Bereithalten der Empfangsgeräte?"
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Ich denke, unsere Meinungsverschiedenheit bzw. unsere verschiedenen Ansichten bez. des Gerbühreneinzugs lassen sich nicht so einfach klären. Ganz gut wäre vielleicht, wenn du mir die Stelle im Gesetz zitierst, wo geschrieben steht, wofür ich GEZ-Gebühren zahlen muss. Dann hättest du mich überzeugt.