Zitat (.nano: 17.02.2007, 12:12)
Ich denke es läßt sich seriös nicht wegdiskutieren, dass eine solche Aktion zur Zerschlagung und Inhaftierung von Menschen geführt hat, die zu einem großen Ring gehörten, die abartigen Material von Kinderpornographie tauschten, produzierten und was weiß ich noch für eklige und widerwärtige Sachen trieben. Ich als Vater von drei Kindern verstehe nicht, weshalb ich ein Idiot sein soll, wenn ich dafür bin mit allen technisch möglichen Mitteln Pädophile aus dem Verkehr zu ziehen. Kinder sind unsere Zukunft!!
Aber ich bleibe auch bei bereits meiner geäußerten Meinung: Beschränkung der Anwendung auf schwerkriminelle Delikte (Mord, Eepressung, Geldwäsche, Pädophile ...), aber eindeutig keine Anwendung bei jemanden der zwei bis drei Musiktitel zum eigenen Gebrauch tauscht.
Hierfür lassen sich mit Sicherheit Reglungen finden, vor der Anwendung ist ohne Verfassungsänderung ohnehin eine Güterabwägung erforderlich, die ein Richter vorzunehmen hat. Eine unabhängige Kontrolle ist wichtig um den natürlichen Begehrlichkeiten der Musik- und Softwareindiustrie zu widerstehen. Vielleicht bin ich da nur was dies betrifft auch etwas Blauäugig?!"
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 19. Februar 2007 - 18:27

Hilfe
Neues Thema
Antworten

Nach oben





