WinFuture-Forum.de: Wer Die Verbindungsdaten Speichert (und Das Gegenteil Behauptet) - WinFuture-Forum.de

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Wer Die Verbindungsdaten Speichert (und Das Gegenteil Behauptet) Theorie und Praxis bei 1&1, GMX und Versatel


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 17:19

Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet)
Theorie und Praxis bei 1&1, GMX und Versatel

Ende Dezember befragte Telepolis Flatrate-Anbieter wie sie das Darmstädter Urteil zur IP-Nummernspeicherung umgesetzt haben ([local] Wer die Verbindungsdaten speichert). 12 Anbieter gaben offen zu, dass sie speichern, 18 verneinten dies und 30 verweigerten eine Auskunft. Weil Unternehmen jedoch PR-Abteilungen haben (vgl. [local] Asimovs Robotergesetze oder Jeffersons Bill of Rights?), war zu erwarten, dass es manche Provider mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Und auch wenn die "Schwarmintelligenz" ein [local] Phänomen mit vielen Seiten) ist, so ergeben die Stimmen von Betroffenen manchmal doch ein interessantes Korrektiv zur PR der Unternehmen. So kam ans Licht, dass unter anderem bei 1&1, GMX und Versatel die Auskünfte an die Öffentlichkeit und die Speicherungspraxis erheblich auseinander klaffen. Aber auch bei vielen anderen Providern besteht noch Klärungsbedarf. Telepolis wird deshalb in die bestehende [local] Übersicht in Kürze eine Spalte anfügen, in der Leser ihre Erfahrungen mit der Speicherpraxis des jeweiligen Providers eintragen können, so dass ein Kontrollorgan zur Auskunftspolitik der Provider entstehen kann.

Weiter in diesem Artikel:

Vollständiger Artikel und Quelle.
Edit by Breaker: Doppelhttp entfernt, bitte kein vollständiges Kopieren eines Artikels, nur Absatzweise zitieren, danke.

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 24. Januar 2007 - 18:23

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#2 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 17:40

Schön, noch ein Grund mehr gegen 1&1 - darf man die jetzt offiziell als kundenver.schende W.chser bezeichnen und wenn ja, gibt's das schon als T-Shirt?
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#3 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 18:18

Sowas?

Vorne und Hinten

EDIT: Ja, mir ist gerade fad ;)

Dieser Beitrag wurde von Graumagier bearbeitet: 24. Januar 2007 - 18:19

"If you make something idiot proof, someone will invent a better idiot." - Marvin

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#4 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 18:24

Das 1&1 auf der Vorderseite durch das Logo auf der Rückseite ersetzt und schon wär ich zufrieden ;)

Zitat

EDIT: Ja, mir ist gerade fad

Wär mir gar nicht aufgefallen *hust*
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#5 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 18:30

Next one: Version 2

Eigentlich gar keine schlechte Idee ;)
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#6 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 18:38

wie sieht denn das bei aol mit der speicherung aus. oder wo der laden jetzt auch immer gelandet ist, alice oder hansanet oO
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#7 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 19:30

Wenn man den Artikel liest ;) findet man diese Liste.
Darauf steht wer speichert und wer nicht - sie muß aber noch aktualisiert werden.

@Topic
Ich habe jetzt auch einen Grund mehr meinen Provider zu wechseln.
Und einen großen Dank an Heise, die guten Journalismus betreiben und auch solche (und viele ähnliche) ansprechen, was man von vielen anderen Seiten nicht behaupten kann. ;)
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#8 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 19:43

Zitat

Next one: Version 2

Eigentlich gar keine schlechte Idee

Na dann mal ab damit zu Spreadshirt oder ähnlichem ;)
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#9 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 26. Januar 2007 - 00:47

Hier mal das aktuellste Urteil dazu (auch wenn sich kaum jemand daran hält in Dunkeldeutschland).

Speicherung von dynamischen IP-Adressen
Urteil des BGH vom 26.10.2006 - IIIZR 40/06


Speicherung von dynamischen IP-Adressen durch Access-Provider müssen nach dem Ende der jeweiligen Verbindung gelöscht werden.

Sobald ein User sich im Internet anmeldet, erhält er eine so genannte "IP-Adresse". Diese IP-Adresse ist vergleichbar mit der Telefonnummer eines Nutzers, wobei diese Nummer bei jedem Besuch neu vergeben wird. Es sei angemerkt, dass es auch fest vergebene IP-Adressen gibt. Diese sollen hier jedoch keine Rolle spielen.

Der "Provider" ist dabei derjenige Dienst, der dem Nutzer den Zugang zum Internet ermöglicht.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit dem beklagten Accessprovider einen Vertrag über die Gewährung eines Internetzugangs abgeschlossen. Die Zahlung erfolgte über einen monatlichen Pauschalpreis. Der Kläger begehrt die Unterlassung der Erhebung und Speicherung der während einer Internetnutzung übertragenen Daten sowie die Löschung der IP-Adresse für die jeweilige Nutzung.

Die Klage hat Erfolg. Die Vorinstanzen, AG Darmstadt und LG Darmstadt, haben entschieden, dass die Speicherung von dynamischen IP-Adressen nur so lange zulässig ist, wie sie für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich seien. Danach müssen die dynamischen IP-Adressen gelöscht werden sowie die während dieser Sitzung übertragenen Daten.

Kommentar:

Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist nach dem Datenschutzgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Private Dienste dürfen derartige Daten nur dann speichern, wenn die Speicherung für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig ist. Dient die Speicherung der Ermittlung der Abrechnungsdaten, so ist die Speicherung gestattet. Sie muss jedoch mit Erreichung des Zwecks rückgängig gemacht werden.

Ansonsten dürfen personenbezogene Daten ohne die Einwilligung oder einer gesetzlichen Bestimmung nicht erhoben werden.

Quelle

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 26. Januar 2007 - 00:48

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