Ich gehe zu meinem Zahnarzt zur Kontrolle. Er sagt mir bei der Voruntersuchng ich brauche ein paar korrekturen und muß mir 2 Löcher füllen lassen und das der Eigenantwil 80 € beträgt. mit dabei wäre eine porffessionelle zanhreinigung
Meine Mum wollte aber das ich aber den Zahnarzt wechsle der etwas teuer sein soll aber besser. Das sie dafür auch die Differenz zu den 80€ bezahlt
Die Diffenrez beträgt bei dem Kostenvoranschlag 500€
ich lies die Behandlung machen so wie meine Mum es wollte. leicht erschrocken zahlt meine Mum das jetzt auch. ich aber lass mich nicht gerne verarschen und habe die Rechnung kontrolliert. er berechnet 6 mal das anlegen eines Spanngummis (Kofferdamms). Dabei hat er das nur bei einem zahn gemacht
Spanngummi
der Spanngummi sorgt dafür das die fühlungen an den leicht beschädigten zähnen länger halten da die zühne von jeder flüssigkeit befreit werden. das habe ich in erfahrung gebracht. da er dies aber NUR an einem zahn durchgeführt hat, ist doch die komplette extra Leistung für die speziallfühungen hinfällig. da die gewünschte methode zur anbringung dieses fühlungen nicht angewendet wurde
das ist doch dann so wie wenn man seine haare beim firseur nicht mit der schere geschnitten bekommt sondern mit dem messer
die versprochene qualität bei der anwendung wurde nicht durchgeführt. kann ich die rechnung da nicht anzweifeln? ich meine aber NICHT nur die kosten für das anlegen der spanngummis (ca. 80€) sondern auch die fühlungen die man eigentlich mit dieser methode anbringen sollte?
Dieser Beitrag wurde von Deeva bearbeitet: 26. Oktober 2006 - 08:33

Hilfe
Neues Thema
Antworten

Nach oben


