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Doch Kein Recht Auf Privatkopie?!


#1 Mitglied ist offline   ShadowHunter 

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geschrieben 26. September 2006 - 16:19

Habe mal der Kampagne Hart aber Gerecht geschrieben und mich kritisch geäußert. Sagt mir mal was ihr davon haltet, besonders auf den letzten Absatz.

Zitat:

Zitat

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Feedback. Entschuldigen Sie bitte die
verspätete Reaktion. Leider ist Ihre E-Mail bei uns im Posteingang verloren
gegangen.

Nun zu Ihrer Kritik:
Zum einen möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kampagne "Raubkopierer sind
Verbrecher" keine Kampagne der Musik- sondern der Filmindustrie ist. Es tut
uns sehr leid, dass Sie sich anscheinend durch die Spots und Motive
belästigt fühlen. Dies ist keinesfalls Intention der Filmindustrie.Wir
wollen die breite Bevölkerung nicht kriminalisieren. Spots und Motive zeigen
die Strafandrohung für gewerbliches Raubkopieren. Der "normale" User von
illegalen Filmangeboten kann und soll nicht darunter fallen. Wir benutzen
den Begriff "Raubkopierer" dabei nicht im Sinne einer strafrechtlichen
Definition, sondern im umgangssprachlichen Gebrauch. Bisher wurde meist von
"Filmpiraten" gesprochen, doch dieser Begriff greift das eigentliche Problem
nicht auf, sondern verniedlicht eher die illegale Handlung. Denn es ist
illegal Filme ohne Zustimmung des Rechteinhabers beispielsweise aus dem
Internet downzuloaden und zu verbreiten. Außerdem besteht kein Recht auf
eine Privatkopie. Diese wird von der Filmindustrie lediglich geduldet.

"Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren"
(Marco Gercke)

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#2 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 26. September 2006 - 16:28

Das ganze ist ja nicht ganz einfach.

Einerseits hat man zwar ein Recht auf eine Privatkopie, andererseits ist es nicht erlaubt den Kopierschutz von DVDs und CDs zu umgehen. Da der Großteil der DVDs (ich habe mir sagen lassen, daß nur noch Erwachsenenunterhaltung keinerlei Kopierschutz hat ) nun mal einen Kopierschutz hat, darf man keine Kopie anfertigen.

Dieser Beitrag wurde von Ronin bearbeitet: 26. September 2006 - 16:29


#3 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 26. September 2006 - 16:29

ja wie gesagt und das ist nichtmal neu sondern war schon immer so, nur dass man früher bei der "duldung" noch toleranter war, weil zu zeiten analoger medien, das vervielfältigen nicht ohne verluste ging und auch nicht ganz so einfach war und weil in den zeiten ohne internet das verbreiten nicht auf knopfdruck tausendfach möglich war. im prinzip sind die gesetzlichen regelungen die gleichen geblieben und nur den neuen bedingungen etwas angepasst.
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#4 Mitglied ist offline   ShadowHunter 

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geschrieben 26. September 2006 - 16:40

Wenn ich aber mal §95 UhrG genauer anschau, besonders §95b, dann bin ich mri da nicht mehr so sicher. Wäre intressant wenn sich da jemand genauer auskennt.
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#5 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 26. September 2006 - 16:55

dieses gesetz verstehe ich so, wenn ich etwas mit kopierschutz herstelle aber zum beispiel schulen erlaube, für unterrichtszwecke kopien herzustellen, dann muß ich den schulen auch die möglichkeiten dazu geben, dass sie das machen können. zum beispiel stelle ich eine kopiersoftware zur verfügung oder gleich exemplare, die nicht kopiergeschützt sind. es ist aber doch keine generelle erlaubnis für schulen, irgendwelche kopiergeschützten sachen vervielfältigen zu dürfen.
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#6 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 26. September 2006 - 16:57

Zitat

Da der Großteil der DVDs (ich habe mir sagen lassen, daß nur noch Erwachsenenunterhaltung keinerlei Kopierschutz hat ) nun mal einen Kopierschutz hat

Hä? CSS ist kein Kopierschutz. Es erfüllt den Anspruch, geämß §95a UrhG die Nutzung unter Kontrolle zu halten nicht. Ein jeder kann mit einem Authoring-Brenner und Auhtoring-Medien beliebig oft Kopien erstellen, und die Hersteller können das weder erkennen noch verhindern.

Zitat

Außerdem besteht kein Recht auf eine Privatkopie.

Oh doch, siehe §53 UrhG.

Zitat

Diese wird von der Filmindustrie lediglich geduldet.

Zunächst einmal ist es der Gesetzgeber, der hier etwas zu sagen hat, und nicht die Filmbranche. Und eine urheberrechtliche Werke verarbeitende Branche, die sich selbst als Industrie versteht, hat IMHO deutlich etwas missverstanden - denn die Nutzung des Urheberrechts zum Erwirtschaften von Geld mit der Verwaltung und Nutzung von Vertriebsrechten ist das, was geduldet wird.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#7 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 26. September 2006 - 17:03

Beitrag anzeigenZitat (Ronin: 26.09.2006, 17:28)

Das ganze ist ja nicht ganz einfach.

Einerseits hat man zwar ein Recht auf eine Privatkopie, andererseits ist es nicht erlaubt den Kopierschutz von DVDs und CDs zu umgehen. Da der Großteil der DVDs (ich habe mir sagen lassen, daß nur noch Erwachsenenunterhaltung keinerlei Kopierschutz hat ) nun mal einen Kopierschutz hat, darf man keine Kopie anfertigen.


Ich weiß nicht WO ich das mal gelesen hab:

Ist die Qualität der Kopie nicht mit der des Originals vergleichbar (beispielsweise die Analoge Kopie von Digitalen Medien) ist es wiederum keine Raupkopie :blink:

Viel mir beim lesen wieder ein... Glaub in irgendeiner meiner Computer Zeitschriften stand das mal drinne oder ich habs ausem TV Text

#8 Mitglied ist offline   ShadowHunter 

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geschrieben 26. September 2006 - 17:11

Dann werde ich ihnen das mit den Argumenten von Rika mal zurückschreiben (falls gestattet von dir Rika) und mal auf die Reaktion warten. Hatte eigentlich schon in meiner ersten Mail paar Auszüge ausm Uhrg genommen aber naja...Ist wohl sinnlos aber immerhin haben sie dort was zutun!
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#9 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 26. September 2006 - 17:21

Vielleicht um es noch wirklich schwarz-auf-weiß zu haben:

Zitat

In Deutschland ist die Umgehung von Kopierschutztechnologien (im Gesetzestext als technische Schutzvorkehrung bezeichnet) seit der Novellierung des Urheberrechts vom 13. September 2003 gemäß § 95a UrhG illegal; nach geltendem Recht ist in Deutschland sowohl das Anbieten, die Verbreitung und die Verwendung von so genannter "Umgehungssoftware" ebenso strafbar wie Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes. Da es sich bei CSS nicht um einen Kopierschutz, sondern wie der Name auch schon andeutet um eine Content-Verschlüsselung handelt, ist das Gesetz nicht auf DeCSS anwendbar. Daher geht die Filmindustrie einem klärenden Prozess aus dem Weg, um möglichst lange von der bestehenden Unsicherheit zu profitieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/DeCSS

Edit: Da frage ich mich sofort, warum Software wie bspw ClöneDVD (Warum gelöscht? Ist nicht verboten in Deutschland!) solche DVDs nicht brennt, weil sie angeblich kopiergeschützt sind...

Dieser Beitrag wurde von Witi bearbeitet: 26. September 2006 - 17:25


#10 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 26. September 2006 - 17:33

Das ist die Meinung des Verfassers bei Wikipedia. Das Gesetz ließt sich aber etwas anders:

Zitat

§ 95a Urheberrechtsgesetz (UrhG)

1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.


#11 Mitglied ist offline   XiLeeN2004 

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geschrieben 26. September 2006 - 17:47

Ich glaube es wird sehr oft Recht mit Anspruch verwechselt. So wie ich die Sache verstehe ist es absolut Rechtens eine Kopie für den privaten Gebrauch herzustellen, sofern das Original legal ist. Dieses Recht beinhaltet aber nicht den Anspruch auf eine Kopie. Wenn also der Hersteller durch technische Maßnahmen eine unmittelbare Kopie verhindert, dürfte man in die Röhre schauen, denn das Umgehen von wirksamen Kopierschutztechniken ist klar verboten (§95a UrhG)
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#12 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 26. September 2006 - 19:50

ja, das ist echt schwierig. Auf der einen Seite ist das ein Kopierschutz auf der anderen Seite wieder nicht.

Die Passage aus der Diskussion zu dem DeCSS-Artikel ist recht interessant:

Zitat

Die Aussage, daß die Urheberrechtsnovelle von 2002 nur "Kopierschutzsysteme" verbieten würde und CSS keiner sei, halte ich auch für etwas verwegen. Hintergrund: Das Wort "Kopierschutz" kommt im deutschen Urheberrecht nicht vor. Dort ist nur in §95 etwas von technischen Schutzvorkehrungen geschrieben, die nicht umgangen werden dürfen (Achtung: An dieser Stelle steht nicht etwa, daß sie nicht zum Erstellen von Kopien umgangen werden dürfen, sondern daß sie generell nicht umgangen werden dürfen!) sowie an anderer Stelle (wo es um die Rechtmäßigkeit von Vorlagen geht), daß unter Umgehung von solchen "technischen Schutzvorkehrungen" erstellte Kopien keine "rechtmäßigen Vorlagen" für Kopierhandlungen nach den Ausnahmeregelungen des Urheberrechts darstellen (die Privatkopie entspricht einer solchen Ausnahmeregelung). In einem weiteren Passus wird noch beschrieben, daß unter einer technischen Schutzvorkehrung unter anderem auch eine Verschlüsselung zu verstehen ist.

Damit läßt sich CSS also nach Lesart der Industrie folgendermaßen als Kopierschutz definieren: CSS impliziert eine Verschlüsselung der Inhalte, also darf man lt. Urheberrecht eine CSS-verschlüsselte DVD nur mit lizenzierten Geräte oder Programmen nutzen (und die müssen eben z.B. bestimmte Regeln einhalten wie die Erzeugung von Macrovision-Störimpulsen an Videoausgängen).

Nur wenn man verneint, daß CSS überhaupt eine Verschlüsselung ist, dann würde man verneinen, daß es sich bei CSS um etwas handelt, was man im landläufigen Sinne als Kopierschut bezeichnet. Hier fehlt aber dem Gesetz auch wieder jegliche Festlegung, welche Anforderungen an einen Algorithmus zu stellen sind, damit dieser vor dem Gesetz als Verschlüsselung zu werten ist (der Spielraum ist dabei groß, man könnte ja guten Gewissens behaupten, eine MFM- oder GCR-Codierung würde eine Verschlüsselung darstellen, da das Bitmuster nach der Operation oberflächlich keinerlei Ähnlichkeit mehr mit dem ursprünglichen Bitmuster hat, auf der anderen Seite heißt eben CSS auch nur Content Scambling System und nicht Content Encryption System, man benötigt auch noch nicht einmal einen Zugriff auf die durch Zugriffsschutz der DVD-Player geschützten Key-Bereiche der Disc, um den Sektor Key zu ermitteln).

http://de.wikipedia....iskussion:DeCSS

Dieser Beitrag wurde von Witi bearbeitet: 26. September 2006 - 19:50


#13 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 27. September 2006 - 05:31

Zitat

Das ist die Meinung des Verfassers bei Wikipedia

Es ist die derzeit allgemein anerkannte Rechtsauffassung, die sich unmittelbar aus dem sinnentnehmenden Lesen des Gesetzestextes ergibt. CSS hält nicht unter Kontrolle, denm man kann beliebig kopieren und der Rechteinhaber hat keinerlei Einfluss mehr auf den Prozess.

Zitat

Wenn also der Hersteller durch technische Maßnahmen eine unmittelbare Kopie verhindert, dürfte man in die Röhre schauen, denn das Umgehen von wirksamen Kopierschutztechniken ist klar verboten.

Und §95b UrhG sagt, daß der Anbieter entweder das Erstellen einer Privatkopie zulassen, ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung stellen oder selbst die Erstellung der Kopie entgeltfrei anbieten muss. Tut er das nicht, so erfüllen seine technischen Maßnahmen nicht die Rahmenbedingungen und genießen damit auch keinen Rechtsschutz nach §95a.
Und ja, unter den Bedingungen steht unter anderem das Erstellen einer digitalen Kopie für private Archivierungszwecke.

Zitat

Ich glaube es wird sehr oft Recht mit Anspruch verwechselt.

Aber auch schon allein das Recht hat seine Konsequenzen, z.B. kann man es nicht verbieten oder eine Zustimmung zu einem Verbot als Einwilligung betrachten. Beliebt ist beispielsweise eine Klausel in den AGBs mancher Videotheken, wonach man keine Kopien erstellen darf. Unterschreiben und ignorieren, ist eh nicht rechtens.
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#14 Mitglied ist offline   ShiaiTenshi 

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geschrieben 27. September 2006 - 11:02

Beitrag anzeigenZitat (ShadowHunter: 26.09.2006, 18:11)

Dann werde ich ihnen das mit den Argumenten von Rika mal zurückschreiben (falls gestattet von dir Rika) und mal auf die Reaktion warten. Hatte eigentlich schon in meiner ersten Mail paar Auszüge ausm Uhrg genommen aber naja...Ist wohl sinnlos aber immerhin haben sie dort was zutun!

Hast du schon bescheid bekommen?

Naja eigentlich ist es mir egal was die sagen. Ich habe bezahlt und mache auch so viele Kopien wie ich will. Aber hier in der Schweiz sieht es ja eh anderst aus. :P
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#15 Mitglied ist offline   NightTiger 

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geschrieben 27. September 2006 - 11:08

Beitrag anzeigenZitat (ShiaiTenshi: 27.09.2006, 12:02)

Hast du schon bescheid bekommen?

Naja eigentlich ist es mir egal was die sagen. Ich habe bezahlt und mache auch so viele Kopien wie ich will. Aber hier in der Schweiz sieht es ja eh anderst aus. :lol:


Wie sieht's denn hier aus? :P

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