WinFuture-Forum.de: Unterschriftenaktion Gegen Drohende Gez Gebühr In 2007 - WinFuture-Forum.de

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Unterschriftenaktion Gegen Drohende Gez Gebühr In 2007 jeder sollte mitmachen


#1 Mitglied ist offline   michimaus 

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  geschrieben 16. September 2006 - 05:48

Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- anstalten ARD und ZDF einigten sich jetzt in Schwerin über die geplante Gebühr für Computer- und Handybesitzer mit Internetzugang. Demnach sollen ab 2007 jeden Monat 5,52 Euro fällig werden, die gleiche Summe wie für ein Radio.

Dabei betonten sie, dass es sich dabei um keine neue PC-Gebühr handelt, sondern lediglich ein Moratorium für internetfähige Rechner ausläuft, das bis zum 31. Dezember 2006 befristet ist. Die Intendanten begründeten ihre Entscheidung mit der Tatsache, dass inzwischen nahezu alle öffentlich-rechtlichen Radioprgramme im Internet frei empfangbar sind. Daher hat man sich auch auf diese geringe Summe geeinigt, die der eines Radios entspricht.

Laut Auffassung der ARD und ZDF gibt es derzeit nur sehr wenige TV-Angebote im Internet. Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber wies darauf hin, dass die Gebühr nur dann fällig wird, wenn in einem Haushalt noch kein Radiogerät angemeldet ist. Dies dürfte nach seiner Auffassung eher selten der Fall sein.

"Jetzt ist es Sache der Länder, zu entscheiden, ob sie sich diese Auslegung des Gebührenrechtes zu eigen machen können. Ich habe die Hoffnung, dass die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21. und 22. September in diesem Sinne entscheiden wird", sagte Gruber.

Hier gehts zur Unterschriftenliste

Nachtrag:
Nun auch Politiker-Protest gegen Rundfunkgebühren :- )

Dieser Beitrag wurde von michimaus bearbeitet: 16. September 2006 - 10:29

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


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Dieses Gesetz gilt bei Winfuture nicht, da Sie meinen sich nicht daran halten zu müssen !

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#2 Mitglied ist offline   zoidberg 

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geschrieben 16. September 2006 - 06:44

Was soll daran ungerecht sein?
Man kann beispielsweise fast das gesamte Programm des ZDF im Internet via Stream anschauen einmal ganz zu schweigen von Angeboten wie onlinetvrecorder.com.
Außerdem gibt es vielleicht 10 Leute in Deutschland die einen PC aber weder Radio noch Fernseher haben.
Des Weiteren gibt es ja schon seit etlicher Zeit die Möglichkeit über eine TV-Karte fernzusehen und die Angebote der öffentlich-rechtlichen finanzieren sich nun einmal hauptsächlich über die Rundfunkgebühren.
Manche Leute haben Einfälle wie andere Leute Ausfälle

#3 Mitglied ist offline   derblauesauser 

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geschrieben 16. September 2006 - 07:22

gez zahlt doch e schon"JEDER" hehe und wer nich zahlt wird nen teufel tun und jetzt seinen pc anmelden ... also was solls?

#4 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 16. September 2006 - 08:00

eben. das ist viel wind um nix. da eh schon sogut wie jeder abGEZockt wird, trifft diese gebühr die wenigsten.

#5 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 16. September 2006 - 08:09

So erstmal was grundsätzliches: Zwangsgebühren z. Zt.: 204,36 EUR pro Jahr! Auch ohne Gebührenerhöhung würde ein heute 18-Jähriger bis zu seinem 80. Geburtstag über 12.600,- Euro
zwangsweise an die GEZ bezahlen (Zinsen nicht mitgerechnet).

Ich bin gegen die GEZ. "Ich berufe mich dabei u.a. auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1 GG) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass ich mich nicht an Handlungen zu beteiligen brauche, die die Rechte anderer verletzen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen." Z.B. die GEZ Freelancer die bei unschuldigen Bürgern die Wohnungstür belagern, sich als Beamte ausgeben, drohen, verunsichern und das ganze ohne angst zu haben vor Strafe, nur um wieder einen unschuldigen Burger auf die dunkle Seite der GEZ zu ziehen. GEZ --> schon GEZittert vor der dunklen Macht. Wir kriegen euch alle.

"Ferner berufe ich mich auf Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch hier sind Umkehrschlüsse zulässig: Jede Person hat demnach auch das Recht, sich NICHT aus den genannten Quellen zu unterrichten und sich NICHT zu äußern und sich NICHT an der (finanziellen) Unterstützung von Äußerungen zu beteiligen. Außerdem verbietet die EMRK behördliche Eingriffe in das freie Informationsrecht und die Meinungsfreiheit."

Jeder der GEZ Zahlt tut etwas Illegales und muss bestraft werden. Also fast jeder. Denkt mal darüber nach.

Dieser Beitrag wurde von ICE bearbeitet: 16. September 2006 - 08:15


#6 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 16. September 2006 - 08:21

Also dass man der GEZ Vorhaltungen wegen ihrer, nennen wir sie mal, Drückermethoden machen kann, ist ja für mich noch einwandfrei ersichtlich, aber ansonsten solltet ihr bei euren Äusserungen bedenken, dass die GEZ ausschließlich das auführende Organ ist, die wirklich Schuldigen sitzen in den Landesmedienanstalten und die sollten gehörig einen auf den Deckel bekommen!

@zoidberg
Fast, ja, aber eben nur fast und das ist dann schon wieder nicht ok, entweder alles oder garnichts, sonst gibt es keinen Grund.
Und 10 Leute? Kennst du insgesammt nur 20 Menschen in Deutschland? Zum einen kommen jetzt Firmen und sogar Bildungsinstitute (Schulen, Universitäten) mit auf die Liste, zum anderen kenne ich dutzende Leute, die keinen Fernseher/Radio (mehr) besitzen und ihre sowieso schon viel zu knappe Freizeit lieber sinnvoll gestalten.


Zitat

das ist viel wind um nix. da eh schon sogut wie jeder abGEZockt wird, trifft diese gebühr die wenigsten.


Aber die, die es trifft, trifft es zu unrecht und das kann es nicht sein. Ich zahle doch auch nicht freiwillig als Fußgänger noch extra eine Maut-Gebühr für Autobahnen, weil ich diese ja nutzen könnte, wenn ich einmal im Leben von jemand anderem mitgenommen werden - hallo, klopfklopf an die Tür der Realität und Sinnhaftigkeit.

Zitat

Des Weiteren gibt es ja schon seit etlicher Zeit die Möglichkeit über eine TV-Karte fernzusehen


Möglich ist vieles, macht's darum auch jeder und ist das eine sinnvolle Grundlage, auf der man Gebühren erheben kann? Wohl kaum.

#7 Mitglied ist offline   Maximum Prime 

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geschrieben 16. September 2006 - 08:57

Die GEZ wird von mir nie was bekommen, denn ich finanziere keine Mafia ähnliche gruppierung voller Berufsbetrüger. Die sollten sich schämen bei wild fremden Leuten zu klingen und diese mit schein immunität und hohen strafen zu bedrohen. Fazit: Drecksladen der boykotiert werden muss.

#8 __maggus__

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geschrieben 16. September 2006 - 09:08

Den Möchtegern-Beamten einfach an der Haus/Wohnungstüre abwimmeln und fertig.

Selbst wenn er den Fernseher hört, darf er nicht die Schlussfolgerung ziehen, es befände sich tatsächlich ein Fernsehgerät in der Wohnung. EInen Durchsuchungsbeschluss bekommt er auch nicht und rein lassen muss man ihn sowieso niemals.

Wer ihn reinlässt der hat schon verloren, aber wenn man hart bleibt, und sich nicht einschüchtern lässt, der kann von der GEZ nicht belangt werden.

Und am besten gar nicht antworten auf solche Fragen wie "Störe ich sie gerade bei der Tagesschau?" oder "Ihre Nachbarn beschweren sich, dass sie den Fernseher zu laut haben."

Neulich kam auf Galileo ein interesanter Beitrag zu diesem Thema. Die GEZler dürfen weniger, als Normalbürger ahnt. Und deswegen lassen sich so viele auch einschüchtern.

#9 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 16. September 2006 - 09:26

Da bin ich nun das 1. Mal froh, dass ich in meienm Schwerbehinderten Ausweis "RF" hab (Rundfunkgebüren Befreiung)

;(


Aber abgezockt isses und bleibt es

#10 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 16. September 2006 - 09:49

Beitrag anzeigenZitat (Maximum Prime: 16.09.2006, 09:57)

Mafia ähnliche gruppierung voller Berufsbetrüger.

Fazit: Drecksladen der boykotiert werden muss.


Mafia ahnlich. Nein schlimmer denn die GEZ hollt sich sogar noch was von den Toten

Beitrag anzeigenZitat (_maggus_: 16.09.2006, 10:08)

Den Möchtegern-Beamten einfach an der Haus/Wohnungstüre abwimmeln und fertig.

Neulich kam auf Galileo ein interesanter Beitrag zu diesem Thema. Die GEZler dürfen weniger, als Normalbürger ahnt. Und deswegen lassen sich so viele auch einschüchtern.


geben sich als Beamte aus und das ist rechtswiedrig. Amtsanmaßung nennt man so etwas. Werden die dafür bestraft. NEIN --> Strafanzeige ist für jeden kostenlos und muss von den Zuständigen Behörden verfolgt werden, also wenn sich einer so ausgibt Strafanzeige stellen

Schade hab den Beitrag nicht gesehn. Gibts den irgendwo noch zu bekommen?

#11 __maggus__

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geschrieben 16. September 2006 - 09:59

Ich habs leider nicht aufgenommen, bzw. gibts diese Episode auch nicht beim Eselchen...

Aber hier ein Link zum Pro7-Themenarchiv. Steht aber auch nur das drin, was hier schon gesagt wurde.

Galileo Themenarchiv

#12 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 16. September 2006 - 10:19

Galileo Archiv sagte:

.....
Wenn du ihm nun aber die Tür geöffnet hast und im Hintergrund ist der Fernseher zu hören – keine Panik - das Hören allein reicht als Nachweis in der Regel nicht aus. Auch sichtbare Sat- Antennen oder ein vorhandener Kabelanschluss sind kein Beweis. Er muss den Fernseher sehen, nur dann kann er den Verstoß nachweisen! Er darf aber nicht ungefragt durch die Zimmer gehen und nach Empfangsgeräten suchen.


Erinnert mich an etwas was mir ein Kolege erzählt hat:

Da kam auch son heini und fragte ungefähr, ob neue Geräte die nicht angemeldet sind angeschafft worden. Da er aber Singel ist, braucht ehr (logischer weise) auch nur ein Radio und einen TV anzumelden, da er ja alle nicht auf einmal nutzen kann. Er sagte zu dem Heini, dass er bitte ebend warten solle damit mein Kolege ihm das Bestätigungsschreiben der GEZ holen könne. Er kommt wieder und der Heini steht mit male mitten in der Wohnung.

Man hätte ich gerne gesehen wie er den Kerl aus dem Hause gejagt hat ;(

#13 Mitglied ist offline   Dawn 

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geschrieben 17. September 2006 - 00:09

Die GEZ wird von mir ebenfalls kein Geld sehen wenn ich ne eigene Wohnung hab. Ich schaue keine öffentlich Rechtlichen Sender daher sehe ich auch nicht ein dafür zu bezahlen. Wer die GEZ in seine Wohnung lässt ist selber schuld denn Rechte haben die gleich 0.
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#14 Mitglied ist offline   Bernd Stromberg 

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geschrieben 17. September 2006 - 07:19

Ich schaue sehr häufig die öffentlich rechtlichen Sender, einer der wenigen Sender die man noch gucken kann. Vorallem auch wegen Fußball.
Mich stören die GEZ gebühren desshalb nicht, solange ich mit dem TV Programm zufrieden bin.

#15 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 30. November 2006 - 12:08

Der ARD-Vorsitzende über die zukünftige Verschwendung der GEZ-Einnahmen.
Digitale Zukunft und mehr Kultur: Das plant der neue ARD-Vorsitzende

Der Intendant des Saarländischen Rundfunks (SR), Fritz Raff, stellte am Mittwoch die Schwerpunkte seiner Amtszeit als Vorsitzender der ARD vor.

Fritz Raff bezeichnete es als eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre, das Publikum der ARD an den Vorteilen der digitalen Zukunft teilhaben zu lassen. Die ARD müsse sich darauf einstellen, dass Zuschauer und Zuhörer ihre Angebote zunehmend zeitsouverän und ortsunabhängig nutzen wollen, sagte Raff in München: "Die gebührenfinanzierten Programme der ARD sollen auf allen Verbreitungswegen empfangen werden können, und dies unabhängig von Ort und Zeit."

Als weiteres wichtiges Thema im kommenden Jahr nannte der designierte ARD-Vorsitzende die Zukunftssicherung des solidarfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine maßgebliche Rolle spiele dabei das für die erste Jahreshälfte 2007 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gebührenfestsetzungsverfahren. Was die künftige Gebührenstruktur angehe, seien die Intendantin und die Intendanten gesprächsbereit, betonte Raff: "Eine Alternative zur gerätebezogenen Gebühr muss jedoch mindestens aufkommensneutral und natürlich auch mit dem EU-Recht vereinbar sein."

Vollständiger Artikel und Quelle

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