WinFuture-Forum.de: Die Rechtslage - Bitte Lesen! - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Brennprogramme
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Die Rechtslage - Bitte Lesen!

#31 Mitglied ist offline   GroovyG 

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geschrieben 10. Juni 2004 - 15:26

Wenn nichts draufsteht und die Kopie legal ist, dann machst du auch nichts falsch. Die müssens ja draufschreiben. Wenn sie das nicht tun, dann kann dir das nicht angelastet werden.
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#32 Mitglied ist offline   Superia 

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geschrieben 10. Juni 2004 - 16:06

Zitat (Ich: 10.06.2004, 11:52)

Ich frage mich, wie einige Leute immer wieder auf die Idee kommen, dass es erlaubt sei Musik aus dem Radio aufzunehmen.... Das ist Falsch, falsch und nochmal falsch...

Sorry, sorry und nochmals sorry, aber ist LEGAL und bleibt es auch!
In der PC-Welt (auch wenn das Magazin hier immer schlecht gemacht wird)
wurde vor einigen Monaten ein riesiger Bericht über die neue Rechtslage
geschrieben. Es ist legal Radio- und TV-Sendungen mitzuscheneiden.
z.b. mit 'clipinc'.
Auch ausländische Radio und TV-Sendungen dürfen mitgeschnitten und gebrannt werden!
(Beispiel: http://www.radiotower.com/)

Gruss Svenja

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#33 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 10. Juni 2004 - 21:25

Zitat (Tacito: 10.06.2004, 11:24)

Wer ein Laufwerk mit göttlicher Fehlerkorrektur hat, das geschützte Audio-CD's als das erkennt was sie sind, nämlich fehlerhafte "Un-CD's" und den Kopierschutz einfach rausfiltert, der kann das ganze einfach auf die PLatte ziehen. Das Laufwerk ignoriert den Kopierschutz und gut is.

dafür hätte ich gerne mal ne juristische stellungnahme. das brennt mir förmlich unter den nägeln.

ich habe ein yamaha f-1 brenner, welcher jeglichen ks bei audio-cds "übersieht/versteht". bin ich jetzt illegal? <_<

Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 10. Juni 2004 - 21:26

Admin akbar
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#34 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 10. Juni 2004 - 23:14

Hm... Wisst ihr was?

Zitat

§ 95b
Durchsetzung von Schrankenbestimmungen

(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses
Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend
genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem
Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfügung
zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Maße
Gebrauch machen zu können:

[...]

6. § 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)


wird von derzeit keiner "technisch wirksamen Maßnahme" erfüllt, damit genießt auch keine von diesen irgendeinen Rechtsschutz (außerhalb des Patentrechts - was effektiv nur bei Sony's PS2 greift, weil dort Kopierschutz und MPEG-Decoder auf einem einzigen Chip liegen).
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#35 Mitglied ist offline   GroovyG 

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geschrieben 11. Juni 2004 - 07:17

@Rika
Ist das jetzt deine Meinung oder Rechtsprechung? Meiner Meinung nach kann man den Wortlaut des § 95a schon so auslegen, dass er auch Kopierschutz auf CDs erfasst. Sicher bin ich aber auch nicht.
Oder hab ich dich jetzt falsch verstanden?
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#36 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 11. Juni 2004 - 10:25

Wenn ich das nur so genau wüsste... Es ist ja nicht mal so recht klar, was unter Umgehung des Kopierschutzes zu verstehen sei, denn technisch gesehen sind Abspielen und Kopieren die gleiche Funktion.
Tatsache ist aber, daß die kopiergeschützten CDs meist zu Unrecht das CDDA-Logo tragen und damit wegen Betrug bzw. arglistiger Täuschung ein Umtauschrecht hast - was du nach diversen erfolgreichen Klagen von genervten CD-Fans gegen die Hersteller vor deutschen Gerichten zumindest hierzulande auch problemlos durchsetzen kannst. Sprich: Der Hersteller liefert auch ungeschützte Versionen von CDs, wenn diese nicht arg selten sind.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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#37 Mitglied ist offline   wassolls 

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geschrieben 11. Juni 2004 - 10:41

Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.Genauso hat jeder das Recht auf ein Deutsche Bedienungsanleitung.Aber das interessiert die Händler nicht.Du kannst es ja mal auf einen Prozess ankommen lassen.Meistens geht dir die Luft bzw.das Geld aus um den Prozess zu Ende zu führen.
my System
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B
& Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram
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#38 Mitglied ist offline   Stulle 

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geschrieben 11. Juni 2004 - 10:56

Zitat (Ich: 10.06.2004, 11:52)

Ich frage mich, wie einige Leute immer wieder auf die Idee kommen, dass es erlaubt sei Musik aus dem Radio aufzunehmen.... Das ist Falsch, falsch und nochmal falsch, es sei denn, man besitzt bereits einen Original Datenträger mit dem Lied, dass man nun nochmal aus dem Radio aufnehmen will.... Ebenso ist es verboten etwas aus dem TV aufzunehmen, oder Mitschnitte von Konzerten zu erstellen.

Die Existenz von Videorecordern und Radios mit Audioausgang legitimiert keine Aneignung der gesendeten Inhalte.

Wo hast Du denn das her. Das hab ich ja noch nie gehört!

:( ;) ;)

Hast Du Dir noch nie etwas auf Video oder Musikkassette aufgenommen?

Wenn ja, war das garantiert nicht illegal.
..................................

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#39 Mitglied ist offline   mixmaster 

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geschrieben 21. Juni 2004 - 12:55

Wie sieht das aus wenn ich den Yamaha F1 benutze da an diesem Laufwerk jeder Kopierschutz vorbeigeht, damit kann ich jede Cd mit oder ohne Kopierschutz einlesen und brennen ohne jegliche software dafür zu benutzen siehe umgehen eines Kopierschutzes mittels Software
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#40 Mitglied ist offline   TaOps_Heinz 

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geschrieben 21. Juni 2004 - 13:13

Also wenn da ein ausdrücklicher Hinweiß oder so auf der CD/Packung ist, dann geht das sicherlich nicht so einfach! Glaub aber auch nciht, das daran jeder Kopierschutz vorbei geht! Das glaub ich nicht! Ich würde erstam lvorsichtig sein! ich denke mal, das es da keinen großen Unterschied gibt! Glaube mal das sowas dann trotzdem illegal ist! Und du darfst unabhängig vom Luafwerk eh nur Software benutzen, die in deinem Land auch legal ist!
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#41 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 21. Oktober 2004 - 13:06

Darf ich denn eine BackUp-Kopie eines Spieles verleihen wenn ich das Original mit verleihe?
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#42 _FF1980_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 21. Oktober 2004 - 13:35

Mal ganz davon abgesehen, dass ein Verleihen schon nicht erlaubt ist bei den meisten Medien, außer man besitzt dafür eine Erlaubnis wie z.B. Videotheken sie haben........
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#43 Mitglied ist offline   Q-Fireball 

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geschrieben 07. November 2004 - 20:26

@FF1980
Wieso sollte das Verleihen, strafbar sein? Wo steht das denn bitte im Gesetz? Du darfst sicherlich kein Geld damit verdienen oder ein Kopie (jeder Art) gleichzeitig behalten. Und ich sag dir auch wieso es nicht illegal ist, denn wenn ich meinem Freund ein Spiel schenke (ohne irgendwelche Daten zu behalten), mach ich mich auch nicht strafbar!

@Rika
Genau das ist das Problem! Das ist alles so schwammig definiert, dass mal wieder nur Präzidensfälle herausstellen werden, wie man das Gesetz verstehen soll.
Ich denke mal wenn man solch ein Brenner besitzt kann man sich immer doof stellen (das schützt zwar nicht vor Strafe) aber wenn so was so einfach ist, kann man dann wirklich noch von einem Kopierschutz reden? Leider befürchte ich, dass das vielleicht sogar egal ist, weil es ja schriftlich auf der Verpackung steht. Aber die Konsequenz daraus wäre katastrophal. Denn dann bräuchte man wirklich keine Kopierschutz Mechanismen mehr! Und etwas weiter gedacht könnte man sich dann ziemlich leicht strafbar machen, nur weil vielleicht das Kopierschutzprogramm fehlerhaft ist (Ups die ESC tast darf man nicht drücken :D).

Dieser Beitrag wurde von Q-Fireball bearbeitet: 07. November 2004 - 20:27

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#44 _P-FREAK_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 13. November 2004 - 23:31

Wenn ich eine Audio-CD in mp3s umwandele, dann tue ich das. Denn niemand kann mir nachweisen, dass ich den Kopierschutz geknackt habe. Und in der Beweispflicht liege nicht ich.

Dieser Beitrag wurde von P-FREAK bearbeitet: 13. November 2004 - 23:32

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#45 Mitglied ist offline   Jared 

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  geschrieben 15. Dezember 2004 - 13:40

Also, ich hab mal ne Frage. Bei uns in der Schule kaufen sie eine CD (Audio) zu dem Englischbuch, für den Unterricht. Aber jeder Englischlehrer hat, wenn er zum Beispiel ne 7te Klasse unterrichtet, ne Kopie von der Original Klasse 7 CD dabei. Es gibt aber nur ein Original mit Kopierschutz. Die Lehrer verwenden nur gebrannte Exemplare. Is das jetzt legal?
Oder dürfen Schulen das?
Hier die CD: Cornelsen English G 2000 (Ausgabe A\Schuljahr 7 CD)
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)

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