WinFuture-Forum.de: Die Rechtslage - Bitte Lesen! - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Brennprogramme
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Die Rechtslage - Bitte Lesen!


#1 Mitglied ist offline   shiversc 

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  geschrieben 14. Dezember 2003 - 10:54

FAQ Rechtslage: Was darf man in Zukunft noch kopieren bzw. was ist verboten?

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Durch ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - " Haftung für Links " wurde entschieden, dass man durch Anbringen von Links auf der Homepage gegebenenfalls mitverantwortlich ist für den Inhalt der gelinkten Seite. Dieses kann nur verhindert werden, in dem man sich ausdrücklich vom Inhalt dieser gelinkten Seite distanziert

1. Darf ich von einem Computerspiel / PC-Spiel oder einer Anwendungssoftware eine Sicherungskopie erstellen?

Ja, das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss. (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Natürlich müssen Sie das Original besitzen. Die Weitergabe, Vertrieb, Verleih der Kopie u.s.w. ist natürlich verboten.

2. Darf ich von einer Musik-CD oder einem Film auf DVD eine Sicherungskopie erstellen?

Jein. Es dürfen nur noch solche CDs und DVDs kopiert werden, die ohne Kopierschutz verkauft werden. Verfügt die Original CD oder DVD aber über einen Kopierschutz, ist das Erstellen einer Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes verboten (§§ 95 UrhG). Erlaubt hingegen ist also auch das Kopieren nicht kopiergeschützter VHS- und DVD-Filme mithilfe von Videorecordern oder Computern - für den privaten Gebrauch. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. In vielen Internetforen wird zur Zeit heiß diskutiert, ob auch das analoge Aufnehmen (z.B.über dieSoundkarte des PC) als eine Umgehung der technischen Maßnahmen gilt. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht, eine klare Aussage kann dazu aber niemand geben, man wird wohl Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen.

3. Sind Programme, die den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, weiterhin erlaubt?

Ja, der Besitz und Einsatz von Brennsoftware, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Computerspielen oder Software dient, bleibt erlaubt (z.B. Nero, WinOnCD).

4. Sind Programme, die den Kopierschutz von Audio-CDs oder Film DVDs umgehen können, weiterhin erlaubt?

Jein. Wenn Sie in Besitz von alter Brennsoftware sind, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Audio-CDs oder Filmen auf DVD dient, dürfen Sie diese Programme behalten - der Besitz bleibt grundsäzlich zwar erlaubt. Allerdings wird die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung dafür und die Benutzung von solchen Programmen zum Umgehen von Kopierschutz bei Audio-CDs verboten (§ 95a Abs.3 UrhG). D.h. Produkte wie z.B. CloneCD oder Alkohol120% dürfen in Deutschland zukünftig nicht mehr angeboten werden

5. Wie erkenne ich, ob die CD oder DVD kopiergeschützt ist?

Nach § 95 d UrhG wird die Industrie verpflichtet, deutlich sichtbar auf einen Kopierschutz mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen "hinzuweisen" und Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Ab dem 1. November 2003 gilt daher eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat z.B. ein Logo für kopiergeschützte Audio-CDs eingeführt, das es dem Käufer einfacher machen soll, kopiergeschützte CDs zu erkennen, da diese nicht auf CD-ROM-Laufwerken in PCs abgespielt werden können.


Da es sich um ein neues Gesetz handelt, und es viele rechtliche Grauzonen behandelt, müssen wohl die deutschen Gerichte erstmal ein "klare Linie" schaffen. Erste Urteile sind als Rechtspraxis zu werten. Zudem plant die EU eine einheitliche Fassung für die Union. Mal sehen was uns noch alles erwartet....

Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 11. Juni 2005 - 18:40

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#2 Mitglied ist offline   xylen 

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geschrieben 14. Dezember 2003 - 11:23

Ich kenn mich bei diesem Thema recht wenig aus - deshalb mal eine Frage:

Ich empfange fast alle Radiosender über meine Sat-Anlage. Den Ton lasse ich über die Anlage ausgeben und von dort wird er nochmals an den PC weitergeleitet (Soundkarten-Eingang). Jetzt kann ich beispielsweise mit Waverec die Songs des Radiosenders aufnehmen und als MP3 abspeichern.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Ist es erlaubt, die MP3s zu archivieren? Ist erlaubt die MP3s auf CD zu brennen und beispielsweise im Auto zu hören?

Vielen Dank für die Antworten.
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#3 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 14. Dezember 2003 - 11:33

der kopierschutz darf nicht umgangen werden. das kann aber wohl kaum bedeuten, daß man einen titel nicht mehr vom radio aufnehmen darf. zudem glaube ich das kein kopierschutz umgangen wird.
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#4 Mitglied ist offline   xylen 

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geschrieben 14. Dezember 2003 - 12:19

Das würde heißen, dass ich ganz beruhigt weiterhin vom Radio digital aufnehmen kann und die CDs dann auch im Auto hören kann. Weil einen Kopierschutz umgehe ich damit ja definitiv nicht.
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#5 _freestyler_

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geschrieben 14. Dezember 2003 - 12:28

Hallo,
Ich habe eine Frage ist es erlaubt "Wenn ich eine Musik-CD kaufe und dann die Songs
auf die Festplatte aufrippe z.b. CD to Mp3 RIPPER und dann auf eine cd brennen mit meinen lieblinkslieder ?" :D
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#6 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 14. Dezember 2003 - 12:52

ja ist verboten.
weil wenn von rippen gesprochen wird, wird immer ein kopierschutz umgangen.
das eigentliche umwandeln von cda nach mp3 ist encodieren.
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#7 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 14. Dezember 2003 - 12:58

Zitat (shiversc: 14.12.2003, 12:52)

ja ist verboten.
weil wenn von rippen gesprochen wird, wird immer ein kopierschutz umgangen.
das eigentliche umwandeln von cda nach mp3 ist encodieren.

naja, IMHO heißt rippen das runterlutschen der Lieder von der CD.... :D ...und impliziert nicht automatisch, dass ein Kopierschutz umgangen wird :D
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#8 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 14. Dezember 2003 - 13:12

Zitat (wiz: 14.12.2003, 12:58)

Zitat (shiversc: 14.12.2003, 12:52)

ja ist verboten.
weil wenn von rippen gesprochen wird, wird immer ein kopierschutz umgangen.
das eigentliche umwandeln von cda nach mp3 ist encodieren.

naja, IMHO heißt rippen das runterlutschen der Lieder von der CD.... :D ...und impliziert nicht automatisch, dass ein Kopierschutz umgangen wird :D

oh doch!
seit eh und jeh ist rippen das herrausfiltern (trennen) des ks aus dem quellmaterial.
diese begriff wird auch immer wieder falsch interpretiert.
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#9 Mitglied ist offline   Override 

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geschrieben 15. Dezember 2003 - 16:50

Das heist wenn ich meine 6 originalen Korn Alben auf meinen PC in mp3 Format encodiere bin ich ein "Verbrecher". Was soll daran bitte Verboten sein? Ich brenne mir meine Lieblingslieder auf eine eigene CD von original CD´s. Ich meine, sollten dann nicht mp3 Players auch verboten sein? Schließlich muss man ja mal die Musik den CD´s in das mp3 Format "umwandeln".

Dieser Beitrag wurde von Override bearbeitet: 15. Dezember 2003 - 17:02

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#10 _freestyler_

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geschrieben 15. Dezember 2003 - 17:17

Ok,
Wenn ich meine Songs nicht encodieren darf...
Da kenne ich noch ne Methode :) : Wenn ich die CD ins Laufwerk rein lege und die Songs wiedergebe und dabei nehme ich die Songs über die SOUNDKARTE auf mit den Prog.
Loop Recorder. Nach dem ich die Songs im MP3 Format habe brenne ich die für meinen
Mp3-Player . Dauert aber ne Weile. Darf ich das machen? Oder werde ich ein "Verbrecher"? :)


:)

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#11 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 15. Dezember 2003 - 19:11

Audio-CDs zu MP3s rippen ist NICHT VERBOTEN, auch nicht wenn kopiergeschützt.

Denn: Der Kopeierschutz beruht auf fehlerhaften Datenstrukturen

Wenn du also die CD rippst, dann erhältst du unabhängige Tracks, die nicht mehr an die fehlerhafte Datenstruktur gebunden sind.

Und dann fällt die Sache nämlich eindeutig unter "Reverse-Engineering zur Herstellung von Kompatiblität". Sprich: Du darfst eine Sache auseinandernehmen und auch neu zusammenbauen, damit sie funktioniert.

= Du darfst die Tracks extrahieren, um das Problem mit der fehlerhaften TOC zu beheben.

Und von mir aus auch die Tracks auf einer gebrannten CD mit einer gültigen TOC zusammenführen.

Auch die Urheberrechtsnovelle kann diesem Gesetz nix anhaben. Das wurde bereits vor einem OLG festgestellt, wo einer wegen dem Kopierschutz-Umgehen verklagt wurde.

Auf die fortbestehende Gültigkeit dieses Passus wird sogar in der Urheberrechtsnovelle explizit hingewiesen, wenn auch ganz weit am Ende und in ganz kleiner Schrift.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Eingefügtes Bild
Ja, mata ne!

(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
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#12 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 15. Dezember 2003 - 19:39

@rika: habe nix ergooglen können, wegen urteil. :) link?

mir war so als dürften man "sicherungskopien" erstellen.(audio cd)
allerdings nur wenn man keinen kopierschutz umgeht.

fragt sich bloß was genau ist ein kopierschutz?
oder was gilt als "umgehen"?

ich sage nur yamaha F1?.... :)
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#13 Mitglied ist offline   Justus 

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geschrieben 16. Dezember 2003 - 11:59

Zitat (shiversc: 15.12.2003, 19:39)

mir war so als dürften man "sicherungskopien" erstellen.(audio cd)
allerdings nur wenn man keinen kopierschutz umgeht.

So hab ich das auch in Erinnerung <_<
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#14 _freestyler_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. Dezember 2003 - 19:03

[QUOTE][ ja ist verboten.
weil wenn von rippen gesprochen wird, wird immer ein kopierschutz umgangen.
das eigentliche umwandeln von cda nach mp3 ist encodieren.]



Audio-CDs zu MP3s rippen ist NICHT VERBOTEN...

Rika hat recht ;) ;) ;D

Rika sorgt für Gerechtigkeit.

Ich dachte dass du ahnung hätest über das neue Gezetz shiversc <_<

RIKA IST DIE BESTE !!!! ;)
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#15 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 16. Dezember 2003 - 21:18

Zitat (freestyler: 16.12.2003, 19:03)

Audio-CDs zu MP3s rippen ist NICHT VERBOTEN...

ZITAT:
Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat nun die kürzlich beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft.

....das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen.

PS: um die diskussion zu beenden....
das computerlexikon meint "als rippen bezeichnet man das widerrechtliche Kopieren von geschütztem Material"
mit anderen worten das encodieren von codierten daten


TROTZDEM wäre mal ne quellenangabe zu nen urteil von nöten, vieleicht wissen einige richter mehr als das neue gesetz!

Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 16. Dezember 2003 - 21:20

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