HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Durch ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - " Haftung für Links " wurde entschieden, dass man durch Anbringen von Links auf der Homepage gegebenenfalls mitverantwortlich ist für den Inhalt der gelinkten Seite. Dieses kann nur verhindert werden, in dem man sich ausdrücklich vom Inhalt dieser gelinkten Seite distanziert
1. Darf ich von einem Computerspiel / PC-Spiel oder einer Anwendungssoftware eine Sicherungskopie erstellen?
Ja, das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss. (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Natürlich müssen Sie das Original besitzen. Die Weitergabe, Vertrieb, Verleih der Kopie u.s.w. ist natürlich verboten.
2. Darf ich von einer Musik-CD oder einem Film auf DVD eine Sicherungskopie erstellen?
Jein. Es dürfen nur noch solche CDs und DVDs kopiert werden, die ohne Kopierschutz verkauft werden. Verfügt die Original CD oder DVD aber über einen Kopierschutz, ist das Erstellen einer Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes verboten (§§ 95 UrhG). Erlaubt hingegen ist also auch das Kopieren nicht kopiergeschützter VHS- und DVD-Filme mithilfe von Videorecordern oder Computern - für den privaten Gebrauch. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. In vielen Internetforen wird zur Zeit heiß diskutiert, ob auch das analoge Aufnehmen (z.B.über dieSoundkarte des PC) als eine Umgehung der technischen Maßnahmen gilt. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht, eine klare Aussage kann dazu aber niemand geben, man wird wohl Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen.
3. Sind Programme, die den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, weiterhin erlaubt?
Ja, der Besitz und Einsatz von Brennsoftware, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Computerspielen oder Software dient, bleibt erlaubt (z.B. Nero, WinOnCD).
4. Sind Programme, die den Kopierschutz von Audio-CDs oder Film DVDs umgehen können, weiterhin erlaubt?
Jein. Wenn Sie in Besitz von alter Brennsoftware sind, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Audio-CDs oder Filmen auf DVD dient, dürfen Sie diese Programme behalten - der Besitz bleibt grundsäzlich zwar erlaubt. Allerdings wird die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung dafür und die Benutzung von solchen Programmen zum Umgehen von Kopierschutz bei Audio-CDs verboten (§ 95a Abs.3 UrhG). D.h. Produkte wie z.B. CloneCD oder Alkohol120% dürfen in Deutschland zukünftig nicht mehr angeboten werden
5. Wie erkenne ich, ob die CD oder DVD kopiergeschützt ist?
Nach § 95 d UrhG wird die Industrie verpflichtet, deutlich sichtbar auf einen Kopierschutz mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen "hinzuweisen" und Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Ab dem 1. November 2003 gilt daher eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat z.B. ein Logo für kopiergeschützte Audio-CDs eingeführt, das es dem Käufer einfacher machen soll, kopiergeschützte CDs zu erkennen, da diese nicht auf CD-ROM-Laufwerken in PCs abgespielt werden können.
Da es sich um ein neues Gesetz handelt, und es viele rechtliche Grauzonen behandelt, müssen wohl die deutschen Gerichte erstmal ein "klare Linie" schaffen. Erste Urteile sind als Rechtspraxis zu werten. Zudem plant die EU eine einheitliche Fassung für die Union. Mal sehen was uns noch alles erwartet....
Dieser Beitrag wurde von shiversc bearbeitet: 11. Juni 2005 - 18:40