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Nachrichten zum Thema: Mobiles
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Handy Austausch


#1 _ayteee_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 30. Dezember 2005 - 23:22

hallo,
hab ne frage. mein handy (Sony Ericson K750i) habe ich seit anfang november. und dieses handy wurde schon 2 x eingeschickt. bin sehr unzufrieden mit diesem handy, die funktionen an sich sind gut. blos die software und vibration gehen ständig futsch.
wann gibts eigentlich ein neues handy ? in deutschland gibt es doch ne Handy-Regel (oder sowas) nach paar mal, darf man sich komplett ein neues handy aussuchen. bloss nach wievieltem mal ?

gruß ayteeeeeeeeeeeeee
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#2 _asterx_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 31. Dezember 2005 - 01:00

Habe das Problem zwar nicht, aber nach dem 3.Versuch sollten Dir alle Wege möglich sein.
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#3 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 11:40

so, kleine bgb lehrstunde...

du hast laut bgb ein Kaufvertrag nach §433 BGB abgeschlossen, die §§433 I sowie II wurden offensichtlich erfolgreich ausgeführt somit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.


so nun liegt offensichtlich nach § 434 BGB ein Sachmangel vor, (Die Sache ist frei von Mängel, wenn sie bei dem Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.)
dies ist bei dir nicht der fall deswegen tritt nun § 437 BGB in Kraft der wie folgt lautet:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufger wenn die Voraussetzung der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
(§437 Nr.1)
nach §439 Nacherfüllung verlangen
(§437 Nr.2)
Nach §§ 440, 323 und 326 Abs.5 vom Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und
(§437 Nr.3)
nach §§ 440,280,281,283,311a, Schadensersatz oder nach §284 Ersatz vergeblciher Aufwendungen verlangt werden. ---> (§437 Nr.3) trifft in deinem Falle nicht zu.

so nun erläuter ich die Voraussetzungen für die Nacherfüllung (§437 Nr.1),

laut §439 I BGB
hast du als Käufer die Wahl zwischen der mangelfreien Lieferung eines mangelfreien Gutes (handy)
oder die wahl zu beseitigung des Mangels.

§439 II Der Verkäufer hat die zum Zwecke der NAcherfüllung erforderlichen Aufwendung selbst zu tragen ( Lieferkosten, etc)

§439 III
Der Verkäufer könnte dir die Nacherfüllung nach §275 (welcher besagt das bei Unmöglichkeit die Leistungspflicht entfällt) wegen unverhältnis mäßg hohen Kosten verursachen würde etc...--- >bei dir ebenfalls nciht der Fall

Nun zum Rücktritt vom Kaufvertrag ( Auf gut Deutsch du bekommst deine Kohle wieder)

§ 440 Satz 2 BGB besagt (Schadensersatz lass ich jetzt mal weg weil das jetzt zu umständlich ist und sowieso niemanden betrifft)
dass eine Nacherfüllung als gescheitert gilt wenn die Nachbesserung zum 2. VErsuch fehlgeschlagen ist!

bemerkung am Rande laut §476BGB befindest du dich innerhalb der ersten 6 Monate der Beweisumkehrlast, d.h das man davon ausgeht das der Mangel schon vor dem KAuf bestand hatte.




Fazit:

da die Nachbesserung zum 2 Mal fehlgeschlagen ist, hast du das Recht nach §437.2 in Vertretung mit § 440 satz 2 auf Rücktritt vom Vertrag!

SChadensersatz oder vergebliche Aufwendungen treten nach deinen Angaben nicht in Betracht,

ich hoffe ich konnte dir helfen, bei fragen stehe ich gerne zu Verfügung
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#4 _ayteee_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 31. Dezember 2005 - 12:30

also heißt es, dass ich mein vertrag komplett auflösen kann. hmm um ehrlich zu sein finde ich meinen vertrag an sich netmal so schlecht. bloss mein handy ist halt net so gut und hätte gerne ein komplett anderes gerät, also net sony ericson oder sowas. weil die mangel die da waren, sind mir schon am ersten tag aufgefallen und ich dachte mir, dass des normal ist, aber ich habe dieses handy bei vielen anderen auch gesehen und wollte gucken, ob des bei denen auch so ist. dabei war bei dene alles in ordnung. bei mir hat sogar das ganze hady gewackelt, wenn ich eine taste gedrückt habe. bei den anderen wars´s so hart und fest wie ein stein...
und weil dieses handy immer eingeschickt wurde und 2 -3 wochen nicht bei mir war, hatte der händler mein handy schon länger als ich. und ich konnte dieses handy noch nichteinmal richtig benutzten. daher will ich ein ganzzzz anderes.
ich will mein verrag richtig nutzen, sms sollen gespeichert bleiben..und net immer durch tausch gelöscht werden etc. mein -anruf&sms-counter brauch ich auch, weil die für meinen vertrag wichtig sind, die werden aber durch dieses einschicken ständig gelöscht...
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#5 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 12:39

ja, das sag ich ja, es geht nicht um den handyvertrag, es geht um das handy! der Vertrag ist in diesem sinne ja nicht mangelhaft oder ungültig... durch den Sachmangel hast du rechte erstanden, diese sind eben in deinem fall der rücktritt vom Vertrag, was das handy betrifft...

druck das was ich dir geschrieben habe aus und zeig es dem händler, du musst ein wenig druck machen.....

der Händler hat dir ein neues HAndy zu beschaffen... fertig aus. die wahl des rücktritts ist jetz halt blöd weil das handy an den vertrag gebunden ist, mit dieser rechtslage müsste ich mich auseinander setzen.

hmm... schwierig... du hast recht auf ein neues handy... oder auf rücktritt des vertrages... der Vertrag bezieht sich aber nur auf das Handy... (du wirst es wohl für 1euro gekauft haben)...

hast du das handy vorort bei nem händler gekauft ( mit dem vertrag) oder online über fernabsatzgeschäft
?

Dieser Beitrag wurde von aplo bearbeitet: 31. Dezember 2005 - 12:41

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#6 _ayteee_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 31. Dezember 2005 - 14:36

Beitrag anzeigenZitat (aplo: 31.12.2005, 12:39)

ja, das sag ich ja, es geht nicht um den handyvertrag, es geht um das handy! der Vertrag ist in diesem sinne ja nicht mangelhaft oder ungültig... durch den Sachmangel hast du rechte erstanden, diese sind eben in deinem fall der rücktritt vom Vertrag, was das handy betrifft...

druck das was ich dir geschrieben habe aus und zeig es dem händler, du musst ein wenig druck machen.....

der Händler hat dir ein neues HAndy zu beschaffen... fertig aus. die wahl des rücktritts ist jetz halt blöd weil das handy an den vertrag gebunden ist, mit dieser rechtslage müsste ich mich auseinander setzen.

hmm... schwierig... du hast recht auf ein neues handy... oder auf rücktritt des vertrages... der Vertrag bezieht sich aber nur auf das Handy... (du wirst es wohl für 1euro gekauft haben)...

hast du das handy vorort bei nem händler gekauft ( mit dem vertrag) oder online über fernabsatzgeschäft
?

ähmm Handy hat 30 €uro gekostet.

und ich habe mein Handy von einem Händler.

was genau soll ich den drucken ? des ganze von oben ?
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#7 Mitglied ist offline   Anderländer 

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 14:52

kleiner tipp frag mal den händler ob er dir des slbe handy was er bestimmt noch vor ort hat infah austauscht gegen des selbe welches keine mangel hat, dies machen die meisten händler wenn nicht dann wende dich direckt an deinen vertrags partner am besten schriftlich und verlange ein komplett neues handy und kein repariertes.
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Sorry leuts wechen Rechtschreib fehlern und der schlechten Grammatik ich bin leider Legasteniker.
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#8 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 15:12

ja, so würde ich es auch machen!
den das recht auf ein neues handy hast du definitiv!
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#9 _ayteee_

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 16:20

Beitrag anzeigenZitat (Anderländer: 31.12.2005, 14:52)

kleiner tipp frag mal den händler ob er dir des slbe handy was er bestimmt noch vor ort hat infah austauscht gegen des selbe welches keine mangel hat, dies machen die meisten händler wenn nicht dann wende dich direckt an deinen vertrags partner am besten schriftlich und verlange ein komplett neues handy und kein repariertes.


die haben keins mehr..die frau meinte immer, dass es von diesen handys kaum noch welche gibt und deshalb dauert die reparatur so lang. wenn sie genügend hätten, dann würde ich schon längst ein neues bekommen...
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#10 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 17:34

es gibt nicht viele?=?
noch vor 6monate als das handy neu auf den markt kam da gab es nicht viel, ich sah selten jemand mit dem handy rumrennen....

mitlerweile hat jeder eins...

falls das nix bringt dann besteh drauf den jetzt kannst du dennen feuer unter dem hintern machen... ansonsten drohst du halt mit dem anwalt, ... in einem rechtsstreit würdest du sowiesow zu 100% recht bekommen und dennen werden die kosten für deinen anwalt, und die gerichtskosten auferlegt!

zuerst setzt du ihnen eine frist, per brief , einschreiben rückschein, und drohst in dem brief falls du bis in 3 wochen kein neues handy bekommst das dein nächster schritt der weg zu deinem anwalt sein wird...

du kannst dir den kram auch sparen indem du mit dem gesetzesgelaber, welches ich dir geschrieben habe ausdruckst und ihn das durchlesen lässt, und dann lässt du ihm die wahl zwischen anwalt und neuem handy...

wie gesagt, nach den gegebenen umständen würdest du den rechtsstreit für dich entscheiden, es sind zwar nur 300 euro , was das handy betrifft aber es geht ums prinzip, meiner meinung nach versuche sie dich nur hinzuhalten bis du keinen nerv mehr hast dort hinzurennen und dich mit dem schrotthandy abgibst... mich würde es gar nicht wundern wenn sie es gar nicht wegschicken, (das hab ich auch schon oft erlegbt.. .bestes beispiel ist mir bei Me.ia Markt )

jo.. denn das es keine oder nur noch wenige gibt is eine billige ausrede! mach druck und dokumentiere dir immer mit wem du sprichst, um welche uhrzeit und um was es in dem gespräch gegangen ist... fertig.. den aufwand musst du dir machen um dich gegen solche Verkäufer wehren zu können...
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#11 Mitglied ist offline   Anderländer 

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 17:45

bei mir hat ein freundliches gespräch gereicht in dem ich in mitmeiner rechtsanwältin gedroht hab die er zuvälliger weise kannte udn gewusst hat gegen die hat er nie und nimmer ein chance ^^. dann hat er unter die laden tecke geriffen und mir ein neues in die hand gedrückt und hat noch nicht mal des alte angenomen ^^. Seit dem macht dre Media Markt in Nürnberg sone scheisse nicht mehr (verkäufer war der geschäfts führer) Kleiner tipp noch am rande bestehe auf dien recht es bringt viel z.b: inner wirtschaft des ColaWeizen hat nach wasser geschmeckt ich hab den chef drauf hin gewissen und ihm nen tipp gegeben welches Weizen er dafür nehem soll jetzt bekomm ich da immer 2 ColaWeizen kostenlos wenn ich da bin weil sich sein Umsatz fast verdoppelt hat was ColaWeizen angeht ^^

Gruß Flo
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Sorry leuts wechen Rechtschreib fehlern und der schlechten Grammatik ich bin leider Legasteniker.
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#12 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 18:36

Kleiner tipp noch am rande bestehe auf dien recht es bringt viel z.b: inner wirtschaft des ColaWeizen hat nach wasser geschmeckt ich hab den chef drauf hin gewissen und ihm nen tipp gegeben welches Weizen er dafür nehem soll jetzt bekomm ich da immer 2 ColaWeizen kostenlos wenn ich da bin weil sich sein Umsatz fast verdoppelt hat was ColaWeizen angeht ^^

Gruß Flo
[/quote]
lol

:) :)
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#13 _ayteee_

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geschrieben 31. Dezember 2005 - 18:52

neujahr werde ich mein bestes geben...anwalt und so macht dene bestimmt angst...weil beim ersten mal meinten sie, dass alles geändert wurde, dabei war es da selbe handy da wurde software netmal geändert bzw. neu aufgespielt, weil ich da paar einstellungen übernommen hatte, die danach genauso waren..
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#14 Mitglied ist offline   aplo 

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geschrieben 02. Januar 2006 - 11:38

halt uns mal am laufenden!
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#15 _ayteee_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. Januar 2006 - 13:23

mach ich, ich habe heute schon paar mal angerufen..da geht aber keiner ran..
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