Rechte An Fotos Wer hat rechte an den gemachten Fotos
#1
geschrieben 06. April 2005 - 16:44
Ich bin Jana und neu hier, kann sein das dass Thema hier nicht rein gehört aber ich fand jetz nix anderes wo ich das Problem hinstellen kann.
Es geht darum das ich vor einiger Zeit ein Treffen mit freunden und Ihrem hunden hatte und davon Fotos gemacht worden, nun haben wir uns im klinsch weil ich die Bilder Kopiert hab, nachdem er sie im Forum veröffentlicht hatte und hab die Fotos auf meine Homepage gestellt. Ohne sein Copyright. Jetz sagt er das er die Rechte an den Fotos hat und ich sie Runternehmen muss.Was ich nicht einsehe da Ich ja auf dem Foto zu sehen bin und mein Hund.Ich bin der Meinung das diejenigen die rechte an den bildern habn, die drauf zu sehen sind und er ist der meinung das die rechte bei dem liegen der Die Fotos gemacht hat! UrheberRechte! mhhh, nu möchte ich gern Wissen ob er recht hat und in welchen Paragrafen das zu finden ist, bezw. wo das Wiederlegt wird.Bitte um Hilfe. Liebe grüße Jana
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#2
geschrieben 06. April 2005 - 16:53
Grundsätzlich gilt das man nur Fotos veröffentlichen kann mit dem Einverständniss derer die abgelichtet sind, also du und dein Hund.
Also hast du das Recht von Ihm zu verlangen die Bilder von seiner HP zu nehmen,
allerdings hat er die Bilder gemacht, sind also sein Eigentum.
Evtl. schaffst du ein Kompriss, wenn er dir nicht gestattet die Bilder zu zeigen, verbietest du ihm das selbe.
Zitat
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.
Dieser Beitrag wurde von tavoc bearbeitet: 06. April 2005 - 16:56
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#3
geschrieben 06. April 2005 - 16:55
edit: naja zwei Dumme ein Gedanke. *g*
Dieser Beitrag wurde von Murmel bearbeitet: 06. April 2005 - 16:56
#4
geschrieben 06. April 2005 - 17:01
Zitat
Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus).
Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. Einschränkungen gelten allerdings für "Personen der Zeitgeschichte", wie Politiker, Sportler und Künstler. Siehe: Recht am eigenen Bild.
Rechteeinräumung
Wenn freiberuflich tätige Pressefotografen ihr Werk zum Abdruck im Printmedium übergeben, so umfasst diese Rechtseinräumung grundsätzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf der Internet-Homepage, in einem Internet-Archiv oder auf CD (Kammergericht, 24. Juli 2001, Az. 5 U 9427/99, Nutzungsrechte an Pressefotos für das Internet; BGH 5. Juli 2001, I ZR 311/98, Spiegel-CD-Rom).
Das Gesetz nennt sich KUG
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#5
geschrieben 06. April 2005 - 17:11
#6
geschrieben 06. April 2005 - 17:18
#7 _Lofwyr_
geschrieben 06. April 2005 - 17:21
wurde doch eigentlich schon gesagt. Er hat die Rechte an den Fotos, weil er der Fotograf ist. Wenn er dir nicht erlaubt die auf der Site zu haben ist das nunmal so.
Aber desweiteren darf er die Bilder auch nicht veröffentlichen auf denen du zu sehen bist ohne dein Einverständnis. Ausser es sind Bilder bei denen offensichtlich ist, dass nicht du der Zweck/Sinn des Foto bist. Also Menschengruppe, Sehenswürdigkeit wo du klein drauf bist etc.
Ich denke ihr solltet euch so einigen - alles andere macht kaum Sinn.
Wenn er sich stur stellt, dann sage ihm er soll die Fotos von dir auch ausm netz nehmen.
gruss
Dieser Beitrag wurde von Lofwyr bearbeitet: 06. April 2005 - 17:23
#8
geschrieben 06. April 2005 - 17:22
#9
geschrieben 07. April 2005 - 06:01
Zitat
War das wirklich ein Treffen mit Freunden.
Wegen so einer Bagatelle würde ich doch nochmal darüber nachdenken.
zugegeben: mein Beitrag ist ausnahmsweise mal [OFF Thread]
#10
geschrieben 07. April 2005 - 06:15
aber etwas hat dieser Beitrag auch wieder gebracht......Werbung für die Homepage.
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom

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