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Nachrichten zum Thema: Multimedia-Software
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Rechte An Fotos Wer hat rechte an den gemachten Fotos


#1 Mitglied ist offline   Jana84 

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  geschrieben 06. April 2005 - 16:44

Hallo,
Ich bin Jana und neu hier, kann sein das dass Thema hier nicht rein gehört aber ich fand jetz nix anderes wo ich das Problem hinstellen kann.
Es geht darum das ich vor einiger Zeit ein Treffen mit freunden und Ihrem hunden hatte und davon Fotos gemacht worden, nun haben wir uns im klinsch weil ich die Bilder Kopiert hab, nachdem er sie im Forum veröffentlicht hatte und hab die Fotos auf meine Homepage gestellt. Ohne sein Copyright. Jetz sagt er das er die Rechte an den Fotos hat und ich sie Runternehmen muss.Was ich nicht einsehe da Ich ja auf dem Foto zu sehen bin und mein Hund.Ich bin der Meinung das diejenigen die rechte an den bildern habn, die drauf zu sehen sind und er ist der meinung das die rechte bei dem liegen der Die Fotos gemacht hat! UrheberRechte! mhhh, nu möchte ich gern Wissen ob er recht hat und in welchen Paragrafen das zu finden ist, bezw. wo das Wiederlegt wird.Bitte um Hilfe. Liebe grüße Jana
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#2 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 06. April 2005 - 16:53

Willkommen bei WF.

Grundsätzlich gilt das man nur Fotos veröffentlichen kann mit dem Einverständniss derer die abgelichtet sind, also du und dein Hund.

Also hast du das Recht von Ihm zu verlangen die Bilder von seiner HP zu nehmen,

allerdings hat er die Bilder gemacht, sind also sein Eigentum.


Evtl. schaffst du ein Kompriss, wenn er dir nicht gestattet die Bilder zu zeigen, verbietest du ihm das selbe.


Zitat

§ 201a StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.

Dieser Beitrag wurde von tavoc bearbeitet: 06. April 2005 - 16:56

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#3 Mitglied ist offline   Murmel 

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geschrieben 06. April 2005 - 16:55

Der, der die Fotos gemacht hat, aber um sie von Dir zu machen, braucht er Dein Einverständnis. Ohne dieses, selbst wenn er sie denn gemacht hat, darf er sie auch nicht einfach veröffentlichen. Nimm sie runter.

edit: naja zwei Dumme ein Gedanke. *g*

Dieser Beitrag wurde von Murmel bearbeitet: 06. April 2005 - 16:56

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#4 Mitglied ist offline   tavoc 

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geschrieben 06. April 2005 - 17:01

Hier noch ein Zusatz:


Zitat

Privatsphäre

    Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus).

Recht am eigenen Bild

    Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. Einschränkungen gelten allerdings für "Personen der Zeitgeschichte", wie Politiker, Sportler und Künstler. Siehe: Recht am eigenen Bild.

Rechteeinräumung

    Wenn freiberuflich tätige Pressefotografen ihr Werk zum Abdruck im Printmedium übergeben, so umfasst diese Rechtseinräumung grundsätzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf der Internet-Homepage, in einem Internet-Archiv oder auf CD (Kammergericht, 24. Juli 2001, Az. 5 U 9427/99, Nutzungsrechte an Pressefotos für das Internet; BGH 5. Juli 2001, I ZR 311/98, Spiegel-CD-Rom).



Das Gesetz nennt sich KUG
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#5 Mitglied ist offline   Jana84 

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geschrieben 06. April 2005 - 17:11

Naja, will ja nicht streiten, aber er besteht darauf, Er hat sie im Forum veröffentlicht, das ist für mich kein Problem gewesen, und ich hab sie denn Kopiert und auf Meine homepage gestellt, was offensichtlich ein Problem ist.Daraufhin hat er eine Cd angefertigt wo er als Copyright www.ostseebande.de rauf gepackt hat, was ein problem für mich ist. Und er verlangt Jetz das ich die Fotos ohne www.. runter nehme und seine mit dem Copyright rauf mache. Was michintressiert ist: ist www.... ein Copyright? darf der das auf Meine Bilder raufsetzen? und hab ich dieRechte der Bilder oder Er? liebe grüße
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#6 Mitglied ist offline   Murmel 

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geschrieben 06. April 2005 - 17:18

Hat er Dein Einverständnis zum veröffentlichen der Fotos schriftlich? Alles klar.
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#7 _Lofwyr_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 06. April 2005 - 17:21

hoi,

wurde doch eigentlich schon gesagt. Er hat die Rechte an den Fotos, weil er der Fotograf ist. Wenn er dir nicht erlaubt die auf der Site zu haben ist das nunmal so.
Aber desweiteren darf er die Bilder auch nicht veröffentlichen auf denen du zu sehen bist ohne dein Einverständnis. Ausser es sind Bilder bei denen offensichtlich ist, dass nicht du der Zweck/Sinn des Foto bist. Also Menschengruppe, Sehenswürdigkeit wo du klein drauf bist etc.

Ich denke ihr solltet euch so einigen - alles andere macht kaum Sinn.
Wenn er sich stur stellt, dann sage ihm er soll die Fotos von dir auch ausm netz nehmen.

gruss

Dieser Beitrag wurde von Lofwyr bearbeitet: 06. April 2005 - 17:23

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#8 Mitglied ist offline   Jana84 

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geschrieben 06. April 2005 - 17:22

Nein, aber ich hab ja auch kein Problem damit gehabt.Danke für die antworten ^_^
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#9 Mitglied ist offline   -milon- 

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geschrieben 07. April 2005 - 06:01

Grüß Gott,

Zitat

Treffen mit freunden

War das wirklich ein Treffen mit Freunden.
Wegen so einer Bagatelle würde ich doch nochmal darüber nachdenken.

zugegeben: mein Beitrag ist ausnahmsweise mal [OFF Thread]
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#10 Mitglied ist offline   Lutz1965 

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  • Wohnort:Rieseby (Schleswig-Holstein)

geschrieben 07. April 2005 - 06:15

Hallo

aber etwas hat dieser Beitrag auch wieder gebracht......Werbung für die Homepage. ;)
Betriebsystem : Windows 7 Ulti. 32 BIT
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
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