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Half-life 2 Eula Geändert

#16 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 30. November 2004 - 11:47

Ich weiß jetzt nicht, wo da die Verwirrung sein soll?

Ersteinmal muss man unterscheiden, dass man mit HL2 zwei Verträge eineght: Einmal der Kauf des Produktes an sich (was die HL2 EULA regelt) und einmal die Steam Subscribtion (ein Abonnement zur Nutzung des Steam Accounts). Beide muss man gesondert betrachten. Valve/Steam räumen auch ein, dass die EULA bzw. Subscription an die gültigen Gesetze der jeweiligen Länder gebunden sind. Wiederspricht sich der Text der EULA/Subscription mit dem gültigen Gesetzestext, so werden die entsprechenden Teile der EULA/Subscribtion ungültig und es gilt das jeweilige Landesrecht.

Der Kauf von HL2 schließet ein kostenlose nutzung der Steam Subscribtion ein, die auch in Zukunft nicht kostenpflichtig wird (für das Basis Produkt - wird mit dem Key verifiziert). Steam räumt aber ein, das zukünftige Erweiterungen der Subscription (z.B. für Bonusmaterial, AddOns, etc) eventuell kostenpflichtig sein könnten, die Ablehnung der kostenpflichtigen Teile jedoch nicht dazuführen, dass HL2 nicht mehr spielbar wird oder nicht weiter benutzt werden darf.

Was den Verkauf angeht, sowohl die HL2 EULA als auch die Steam Subscription räumt dem Käufer dieses Recht ein. Es muss dann allerdings der Orginal Datenträger und die Lizenz dauerhaft übergeben werden und die Steam Subscription muss komplett oder, falls der Account mehrere Produkte enthält, der HL2 Teil der Subscription aufgelöst werden. Letzteres kann aber eventuell mit Kosten verbunden sein. Eventuell vorhandene Sicherheitskopien müssen nach dt. Recht ebenfalls übertragen oder unwiederbringlich vernichtet werden.

Alles andere, was momentan so in diversen dt. Foren kursiert, sind Gerüchte.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 30. November 2004 - 11:52

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

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#17 Mitglied ist offline   Memphis_1 

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geschrieben 02. Dezember 2004 - 17:56

ja also könn die mir net ans leder bzw. an hl2.....wenn doch dann Oo

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