WinFuture-Forum.de: was lachhaftes beim ram verkauf bei ebay - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Beiträge in diesem Forum erhöhen euren Beitragszähler nicht.
Seite 1 von 1

was lachhaftes beim ram verkauf bei ebay


#1 Mitglied ist offline   Liriel 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 6
  • Beigetreten: 01. Juni 11
  • Reputation: 0

geschrieben 11. Juni 2011 - 22:01

so ich hab etwas ram bei ebay verkauft und nun wurde ein verfahren gegen mich eröffnet der grund ist doch reine abzocke

Zitat

"- Artikel als "neu" eingestellt, ich habe bei der Bezahlung gebeten, die Rechnungskopie mitzusenden. Diese liegt dem Verkäufer angeblich nicht vor. - Als ich den Artikel einbaute (Spezifikation ist kompatibel zu meinem Notebook, dies habe ich geprüft), zerstörte er das Mainboard. Auch mit dem vorhandenen (funktionsfähigen) RAM startet der Rechner nicht mehr. Da es sich um ein Netbook handelt, liegt nun ein wirtschaflticher Totalschaden vor. Grund ist der hier erworbene defekte RAM-Baustein, der als "neu-sonstige" verkauft wurde."


ein ram modul was den rechner zerstört geil sowas

Anzeige



#2 Mitglied ist offline   Ludacris 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 4.669
  • Beigetreten: 28. Mai 06
  • Reputation: 222
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 11. Juni 2011 - 22:08

ja im endeffekt wirst du beweisen müssen, dass die ram module io waren als du sie verkauft hast und er dass das notebook nicht bereits vorher defekt war oder es überhaupt defekt ist...

#3 Mitglied ist offline   Liriel 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 6
  • Beigetreten: 01. Juni 11
  • Reputation: 0

geschrieben 11. Juni 2011 - 22:12

naja funktionsfähig waren die waren ja in meinen lapi kurz drin dafür gibts zeugen.
aber fazit ist ich werd alles nur noch als defekt verkaufen den 2 riegel hab ich verkauft und beide haben über den käufeschutz einen abgezockt, da ebay den fall in 1 min entschiedenhat zu gunsten dieser abzocker

Dieser Beitrag wurde von Liriel bearbeitet: 11. Juni 2011 - 22:15


#4 Mitglied ist offline   Mr. Floppy 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 4.120
  • Beigetreten: 01. Juli 08
  • Reputation: 271
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 11. Juni 2011 - 22:32

Wie jetzt, der Käufer sagt, bei ihm wäre alles in Rauch aufgegangen und eBay gibt ihm ohne Prüfung Recht und er bekommt auch noch sein Geld zurück? Tolle Sache, dieser Käuferschutz. Das werde ich jetzt mit allen Sachen so machen. Ersteigern, Defekt melden, Geld zurück.

Mal ehrlich, das kann doch nicht angehen. Da würde ich eBay aber nochmal kräftig Feuer unterm Hintern machen. Wer sagt denn, das der Käufer den Riegel nicht falsch rum reingeprügelt hat. Es gibt auch Experten, die zur Feile greifen, wenn was nicht paßt. Vor allem würde ich mir den angeblich defekten Riegel zurückschicken lassen.

Aber als Verkäufer ist man sowieso der A**** im Nachteil. Ich hab vor einiger Zeit eine Soundkarte verkauft. Die Käuferin war der Meinung, daß sie defekt wäre. Ihr Freund, der sich damit auskennt, und eh der absolute Fachmann war, hat das auch diagnostiziert hrhrr Um einer negativen Bewertung zu entgehen, hab ich die Karte dann zurück genommen. Als sie wieder da war, hab ich sie in 3 Rechnern getestet und sie lief natürlich. Der nächste Käufer hatte dann komischerweise auch keine Probleme.

#5 _Volume Z_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Juni 2011 - 22:41

RAM killt Mainboard - ist das technisch überhaupt möglich?

Edit: Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 4%.

Dieser Beitrag wurde von Volume Z bearbeitet: 11. Juni 2011 - 23:20


#6 Mitglied ist offline   Wiesel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 6.004
  • Beigetreten: 09. Mai 06
  • Reputation: 525
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Punxsutawney, 742 Evergreen Terrace
  • Interessen:Mein Schneckenhaus

geschrieben 11. Juni 2011 - 22:50

Ich habe letztens 5 Surroundlautsprecher und einen aktiven Subwoofer verkauft. Dann wurde ein Fall eröffnet: Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Die hatten ne Surroundkomplettanlage erwartet. Habe aber nur die Boxen verkauft. Letztendlich konnte eBay den Fall nicht klären und hat dem Käufer das Geld erstattet. Der hat jetzt also die Boxen die nicht das sind was er erwartet hat und das Geld. Ich habe mein Geld auch behalten. Kein Wunder dass die Gebühren immer weiter steigen wenn eBay sich fleißig bescheißen lässt. Ich habe zwar in letzter Zeit ganz gut dort verdient, aber der gewollte Betrug geht mir auf den Keks.

greets
around the world

#7 Mitglied ist offline   Liriel 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 6
  • Beigetreten: 01. Juni 11
  • Reputation: 0

geschrieben 11. Juni 2011 - 22:54

ja so ist es auch bei mir ausgegangen die haben die riegel und das geld.
bin froh das ich net das geld zahlen muss aber ich bin derbe angepisst.
vielleicht sollte ich auch mal so handeln aber wenn dann geht das eh nach hinten los.

ich bin gespannt wann der das geld von diesen schrott netbook haben will

#8 Mitglied ist offline   Airboss 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.068
  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 55
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Area 51

geschrieben 12. Juni 2011 - 00:38

..... wenn er klagt - hat er Beweispflicht! Ich würde mir auf jeden Fall den Speicherriegel zurückschicken lassen (Speicherriegel-ID wirst Du ja gesichert haben) um überprüfen zu können, ob er bei Dir noch funktioniert. Natürlich mußt Du Betrag und Porto auskehren. Wenn er dann klagt - und ich gehe mal von der Funktionstüchtigkeit des Riegels aus - müßte er unterliegen, und der Beklagte kann seine zusätzlich entstandenen Kosten (Rücksendung, Aufwand, Anwalt usw.) in einem weiteren - vom Ihm zu führenden - Zivilverfahren einklagen.

Dieser Beitrag wurde von Airboss bearbeitet: 12. Juni 2011 - 00:47

O <<<-------------------------- NSA! - Anschluß für Sonden -------------------------->>> O

Eingefügtes Bild

#9 Mitglied ist offline   luftabong 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 879
  • Beigetreten: 14. Oktober 10
  • Reputation: 32
  • Geschlecht:Weiblich

geschrieben 12. Juni 2011 - 09:16

bleib mal ganz entspannt. die beweislast liegt ganz beim käufer und nicht umgekehrt, wie hier einige meinen. und wenn der fall so ist, wie du behauptest, dann hast du rein gar nichts zu befürchten. im gegenteil könnte der käufer ärger bekommen, wenn er eine geschichte erfindet, um an dein geld zu kommen. das könnte betrug sein, was bekanntlich strafbar ist. also locker bleiben. hrhrr
Sorry, an error occured!
Please try again later...

#10 Mitglied ist offline   Leshrac 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.540
  • Beigetreten: 14. November 05
  • Reputation: 140
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Whangaroa (NZ)

geschrieben 12. Juni 2011 - 09:42

Na wenn du das als "neu" verkaufst, klar dass es dabei zu solchen problemen kommen kann. War ja auch nicht neu, oder?

Generell immer als gebraucht verkaufen (gut, ausser es ist wirklich neu und ungeoeffnet originalverpackt...) mit einem hinweis wie: Wird so verkauft wie es ist, keine garantie seitens des verkaeufers.
Wenn dann doch noch ein RMA anspruch an den hersteller bestehen sollte, kann sich der kaeufer selbst an diesen wenden. Du selbst hast dann aber nichts mehr damit zu tun.

#11 Mitglied ist offline   Wiesel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 6.004
  • Beigetreten: 09. Mai 06
  • Reputation: 525
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Punxsutawney, 742 Evergreen Terrace
  • Interessen:Mein Schneckenhaus

geschrieben 12. Juni 2011 - 09:54

Leshrac: leider ist das ebay herzlich egal. Dass die einen Käuferschutz vor betrügerischen Verkäufern einführen finde ich gut. Allerdings wird kein Fall richtig geprüft. Da gibt es nur Standardantworten. Ich höre das in letzter Zeit immer öfter dass Käufer einfach nen Fall aufmachen und der Verkäufer, obwohl er alles richtig gemacht hat der blöde ist. Mein Beispiel oben: Da verkaufe ich ein "Surroundlautsprecherset mit aktiven Subwoofer" der Käufer erwartet ein "Surroundsystem" obwohl das in der Kategorie "Lautsprecher" eingestellt war. Ende vom Lied: Ich habe mein Geld, er hat die Ware und sein Geld weil der Artikel nicht dem entsprochen hat was er wollte? Der hat nicht richtig gelesen und keine Fragen gestellt. Bezahlt wird der Betrug durch die ebaygebühren die die Verkäufer zu tragen haben. Und die sind demnächst bei 9%.

greets
around the world

#12 _Django2_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Juni 2011 - 09:57

Deshalb kein Paypal sondern nur Bargeld oder Überweisung benutzen, da muss so ein Abzocker erst mal versuchen sein Geld einzuklagen.

#13 Mitglied ist offline   Leshrac 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.540
  • Beigetreten: 14. November 05
  • Reputation: 140
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Whangaroa (NZ)

geschrieben 13. Juni 2011 - 11:39

@Wiesel, wirklich so chaotisch? Ist mir bislang (zum glueck) noch nicht passiert. Duerfte aber wohl auch daran liegen, dass es sich bei der hadware die ich dort in der regel verkaufe ausschliesslich um serioese kaeufer handelt.
Trotzdem klingt deine beschreibung so, als ob dem kaeufer mittlerweile mehr rechte eingeraeumt werden als dem verkaeufer; und das auf basis einer blossen behauptung. Keine gute entwicklung...

Thema verteilen:


Seite 1 von 1

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0