WinFuture-Forum.de: Was passiert eigendlich wenn der Systembuilder pleite geht - WinFuture-Forum.de

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Was passiert eigendlich wenn der Systembuilder pleite geht ....


#1 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:03

Salve Leute...

habe momentan viel mit dem Thema Garantie und Gewährleistungsabwicklung am Hut...

Nur was passiert eigendlich im folgenden Fall:

  • Kunde kauft bei Firma A einen Rechner den diese extra für den Kunden zusammenstellt
  • Firma A geht pleite und schließt das Geschäfft
  • Kunde hat von Firma A - logischer Weise - nur eine Rechnung über das Gesamtsystem vo die Komponenten nur grob aufgeführt sind - nichtmal mit Seriennummer der Komponenten was ja so üblich ist.


Was kann der Kunde dann machen wenn innerhalb der Garantie/Gewährleistung was ausfällt, der Verkäufer aufgrund der Pleite jedoch nicht mehr erreichbar ist.

Die Komponentenhersteller scheiden ja eigendlich aus da wie geschrieben die Informationen über die verbauten Komponenten im Rechner eigendlich nicht ausreichen um Garantieansprüche geltend zu machen.

Gruß,

Stefan

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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:11

Kommt drauf an wie viel Masse noch vorhanden ist. Ansprechpartner ist (solange noch Garantie/Gewährleistungsansprüche bestehen) der Insolvenzverwalter. Der Entscheidet was dem einzelnen zusteht. Im besten Fall ist genug da und man bekommt ein Teil vom Kuchen, im schlechtesten Fall geht man leer aus.

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#3 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:14

hm...

also ungeschminkt gesagt: der Kunde ist erstmal in den Arsch gekniffen

#4 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:18

Richtig. Deswegen gibt es ja unterschiedliche Gesellschaftsformen wo jeder Inhaber selbst entscheiden kann wie hoch die Haftung ist. GmbH eben mit dem Mindestkapital von 25000€ (50%Sachwerte 50% Geldwerte) oder eben mehr (je höher die Summe um so höher die Kreditwürdigkeit). Oder GbR wo eben auch der Privatbesitz des Firmeninhabers im Fall der Fälle als Firmenmasse gilt.

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#5 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:21

find' ich schon krass sowas... Bei Komplettsystemen von großen Herstellern kann man diese wenigstens noch dort einsenden. Da ist die Rechnung ja noch für ausreichend

#6 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:30

Aber auch bei "großen" Herstellern bekommst Du nicht automatisch Geld zurück. Angenommen Dell geht pleite und dein 6 Monate altes Notebook geht kaputt, dann entscheidet auch dort erst der Insolvenzverwalter ob es Ansprüche gibt oder auch nicht. Allerdings ist hier die Wahrscheinlichkeit höher etwas zu bekommen da ja wesentlich mehr Masse vorhanden ist.

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#7 _EDDP_

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geschrieben 21. März 2011 - 19:35

Beitrag anzeigenZitat (Stefan_der_held: 21.03.2011, 19:03)

Was kann der Kunde dann machen wenn innerhalb der Garantie/Gewährleistung was ausfällt, der Verkäufer aufgrund der Pleite jedoch nicht mehr erreichbar ist.

Das kommt auf die jeweils verbaute Komponente an. Beispielsweise benötigt man für den Austausch von defekten Seagate-Platten keine Rechnung, sondern nur die Seriennummer. Mit diesem "Wissen" lässt sich sogar der ein oder andere € verdienen...:unsure:

#8 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:39

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 21.03.2011, 19:30)

Aber auch bei "großen" Herstellern bekommst Du nicht automatisch Geld zurück. Angenommen Dell geht pleite und dein 6 Monate altes Notebook geht kaputt, dann entscheidet auch dort erst der Insolvenzverwalter ob es Ansprüche gibt oder auch nicht. Allerdings ist hier die Wahrscheinlichkeit höher etwas zu bekommen da ja wesentlich mehr Masse vorhanden ist.

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Na da hast du was falsch verstanden :unsure:

wenn der Kunde bei Firma A ein Komplettsystem gekauft hätte was nicht von diesem zusammengebaut worden währe - ja... hätte könnte schönnte ;D -, dann währ der Weg über den Gerätehersteller noch möglich

#9 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 21. März 2011 - 19:43

Ich habe das schon richtig verstanden. Mir ging es jetzt nur um den Größenvergleich. Mir ist jetzt auf die Schnelle kein Großer Verkäufer eingefallen welcher Hardware nur zusammenschraubt aber nicht selbst herstellt.

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#10 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 22. März 2011 - 17:18

Naja aber ist doch eigentlich normal. Wenn ich eine Baufirma beauftrage, mir ein Haus zu bauen und die gehen mittendrin pleite, dann sitz ich ja auch da mit dem halben Haus und der Rest ist mein Problem.
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#11 Mitglied ist offline   luftabong 

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geschrieben 22. März 2011 - 20:14

der verkäufer haftet für mängel. woher er seine sachen bezieht, ist für die rechte des käufers egal. tricks wie mit seagate mögen funktionieren, aber rechtlich sauber ist es so: wenn der verkäufer krachen geht, dann ist es aus mit garantie & co.
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#12 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 22. März 2011 - 20:49

Eine Möglichkeit gibts, aber da weiß ich nicht, wie weit das in der Branche verbreitet ist. Findet man einen Händler, der Teile verbaut, deren Hersteller eine Werks- bzw. Herstellergarantie geben, dann kann man sich an die Hersteller wenden.
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