WinFuture-Forum.de: Ist es erlaubt vorinstalliertes Win7 zu verkaufen? - WinFuture-Forum.de

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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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Ist es erlaubt vorinstalliertes Win7 zu verkaufen?

#31 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 23:28

Beitrag anzeigenZitat (klawitter: 09.12.2010, 23:22)

wayne und danke. Was ich tue und was nicht, ist sicher nicht Gegenstand deiner Kommentare.

Lass gut sein <_<
Nachher bringt er noch mehr Asterix-Vergleiche *fg*
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#32 _The Grim Reaper_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 09. Dezember 2010 - 23:39

Beitrag anzeigenZitat (luftabong: 09.12.2010, 23:07)

klawitter, lass gut sein.

The Grim Reaper, du hast vollkommen recht, was dein beispiel mit dem laptop angeht. bei mdsm ist es in der tat so, dass die lizenz der universität gehört, die es den studenten gestattet, für den privaten bereich -und zwar nur für den privaten bereich und niemand anderen- diese version zu nutzen.

thema ist damit für mich erledigt. das kleine gallische dorf gab es ja wohl auch nur in den den comics ... oder ? ^^


Ich spreche von MSDN, nicht MSDNAA - Technet ist Bestandteil von MSDN und dafür habe ich bezahlt.


Beitrag anzeigenZitat (klawitter: 09.12.2010, 23:22)

...Wenn du weiterhin meinst, die Regeln dieses Forums für nicht gültig zu erklären müssen, dann sei das dir belassen, erwarte aber bitte nicht, dass das auf Erstaunen oder Bewunderung stösst.

Bewunderung? Eher Verwunderung.
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#33 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 11. Dezember 2010 - 09:03

Die MSDN Software ist auch (erst recht) nicht für den Weiterverkauf gedacht. Das ist Software die eigentlich nur für Evaluierungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Hier bekommst Du keinen Originaldatenträger und den Key auch nur in digitaler Form.

greet
around the world
0

#34 _The Grim Reaper_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. Dezember 2010 - 09:18

Und trotzdem hab ich eine Lizenz.
0

#35 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 11. Dezember 2010 - 09:48

In ganz Europa gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Spezielle Programme von z.B. Microsoft können davon ausgenommen sein. Dazu gibt es aber keine genauen Grenzen. Abschließend sind Entscheidungen der obersten Gerichte maßgeblich, bis das Gesetz die Tatbestände kennt.

Ein OEM-Windows, darf verkauft werden.
Admin akbar
0

#36 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 08. Januar 2011 - 13:54

Beitrag anzeigenZitat (The Grim Reaper: 11.12.2010, 10:18)

Und trotzdem hab ich eine Lizenz.

Damit hast du das Recht die Software zu benutzen, aber nicht sie zu vermieten oder verkaufen.

Das ist wie ein Mietvertrag, da gehört dir die Wohnung auch nicht wirklich.

Nur wenn du ein Gegenstand kaufst hast du ein Kaufvertrag, was du hast ist ein Nutzungsvertrag, einfach einmal den Vertrag durchlesen.

Wiesel hat das schon richtig beschrieben.

Erschöpfung gibt es nur bei Kaufverträgen von Software.

Gruß
Spiderman
0

#37 Mitglied ist offline   Holger_N 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 08. Januar 2011 - 14:27

Es geht bei der Aufklebergeschichte ja nicht wirklich darum ob legal oder nicht legal, sondern nur um den Nachweis. Wenn ich mir ganz legal Windows 7 kaufe, mir die DVD durchbricht, der Aufkleber abfällt und Beides versehentlich weggeworfen wird, dann wird doch mein BS auf dem Rechner nicht dadurch schlagartig illegal. Es wurde eins mit gültiger Lizenz gekauft und auf einem einzigen Rechner installiert. Da ist im Grunde alles legal. Natürlich habe ich ein riesen Problem, wenn ich das beweisen muß. Ein Original-Datenträger kann aber schon von vornherein kein Gültigkeitsmerkmal sein. Mein Laptop wurde mit Recovery-"DVD" auf Festplatte geliefert und beim ersten Start wurde ich aufgefordert mir die selber zu brennen. Da hab ich ja von Anfang an nur eine selbstgebrannte DVD, wenn ich mir dann den Key abgeschrieben habe, weil man zum Eintippen nicht unter den Tisch klettern will, um hinten auf den Rechner zu gucken, dann hat man im Ernstfall zu seiner legalen Version eine selbstgebrannte DVD und einen handgeschriebenen Zettel mit der Nummer

Von daher sind doch die ganzen Aufklebersachen nur eine Auslegungssache. Da kann man drauf bestehen, um sicher zu gehen, dass alles ok ist aber keinen zu haben heißt nicht automatisch illegal.

Bei einem Rechenrverkauf würde ich im Zweifel einfach alles blank machen und eventuell Linux installieren, was ich aber unverbindlich dazugebe und nicht mit verkaufe und mein Windows-Lizenz behalte ich.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#38 Mitglied ist offline   WalterB 

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  • Interessen:Alles was mit Rechner zu tun hat.
    Im Einsatz, Windows, Apple und Linux.

  geschrieben 08. Januar 2011 - 14:38

TechNET Lizenzen sind nur für den ABO Inhaber gültig und dürfen nur für Eigenbedarf von diesem zu Testzwecke verwendet werden.

Selber habe ich auch ein TechNET ABO um Support Probleme zu lösen, oder eine Test Umgebung bei verschiedenen PC aufzubauen.

Walter

;)

Dieser Beitrag wurde von Walter Buergin bearbeitet: 08. Januar 2011 - 14:47

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#39 Mitglied ist offline   luftabong 

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geschrieben 09. Januar 2011 - 14:12

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 08.01.2011, 14:27)

Es geht bei der Aufklebergeschichte ja nicht wirklich darum ob legal oder nicht legal, sondern nur um den Nachweis. Wenn ich mir ganz legal Windows 7 kaufe, mir die DVD durchbricht, der Aufkleber abfällt und Beides versehentlich weggeworfen wird, dann wird doch mein BS auf dem Rechner nicht dadurch schlagartig illegal. ....


richtig, wenn du eine legale lizenz hast, bleibt sie legal, auch wenn die orig. cd nicht vorhanden ist. du darfst diese lizenz also auch ganz legal o h n e c d veräußern, um nochmal auf die ausgangsfrage zurückzukommen.

Dieser Beitrag wurde von luftabong bearbeitet: 09. Januar 2011 - 14:12

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