WinFuture-Forum.de: Ist es erlaubt vorinstalliertes Win7 zu verkaufen? - WinFuture-Forum.de

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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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Ist es erlaubt vorinstalliertes Win7 zu verkaufen?

#16 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 14:55

Ums öffentlich zum Kauf anzubieten, führt da kein Weg dran vorbei.

Auch wenn es natürlich problemlos möglich ist, Windows7 von jedem beliebigen Windows7-Datenträger zu installieren, da der Key nicht mehr wie früher mit dem Installationsdatenträger verknüpft ist ;( .
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#17 Mitglied ist offline   sermon 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 15:54

Wieso kaufst du dir nicht einfach ein Notebook ohne Windows?
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#18 Mitglied ist offline   Airboss 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 17:37

1. ... weil er da gar keinen Spass mehr im Leben hätte,
2. ... jetzt auch noch der letzte Unwissende erleuchtet ist,
3. ... und ich mich frage, warum der Gesetzgeber, diese ganzen Koppelgeschäfte sowieso nicht einfach verbietet z. B.

;) ;( ;(

- Pc mit Betriebssystem mit PC,
- Handy mit Vertrag mit Handy,
- TK/IT-Anschluß mit Hardware mit TK/IT-Anschluß,
- Pudding mit Sahne
- Currywurst mit Pommes (Fritten)
- Mineralwasser mit Schuss

und, und, und.......

;(

Dieser Beitrag wurde von Airboss bearbeitet: 08. Dezember 2010 - 17:38

O <<<--------------- NSA! - Anschluß für Sonden --------------->>> O

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#19 Mitglied ist offline   Bockfett 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 17:55

@sermon

Konkret liebäugel ich mit einem Acer-TimelineX-3820TG-5464G75nks.
Wenn du mir sagen kannst, wo ich das ohne Windows kaufe, um so besser.
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#20 Mitglied ist offline   luftabong 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 19:29

1. OEM- und SB-versionen sind in deutschland frei handelbar (egal ob eine orig. cd dabei war)

2. bei msdn hat die uni die lizens und gestattet den studis nur die private nutzung.
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#21 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 19:53

Beitrag anzeigenZitat (luftabong: 08.12.2010, 19:29)

1. OEM- und SB-versionen sind in deutschland frei handelbar (egal ob eine orig. cd dabei war)


In deinem Deutschland vielleicht, aber nicht hier:

Zitat

Für den Verkauf/Kauf von Software sind die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Downloadanfragen zu Software, für die man nur einen Key besitzt, sind zu unterlassen. Speziell für Microsoft-Lizenzen gelten folgende Regelungen, die Euch das Unterscheiden auch vereinfachen: Erlaubt ist der Handel mit...
  • Vorinstallierter Software oder Betriebssystemen mit vorhandenen Original-Datenträgern (dies können auch OriginalRecovery-Datenträger sein) und COA-Sticker.
  • Vorinstallierter Software oder Betriebssystemen mit vorhandener Recovery-Partition und COA-Sticker.
  • Software oder Betriebssystemen mit Original-Datenträgern (auch Original-Recovery-Datenträger) und COA-Sticker.
Verboten ist der Handel mit...
  • COA Stickern ohne Original-Datenträgern
  • COA-Stickern mit Datenträgern die aus Recovery-Medien erstellt wurden oder sonstigen Datenträgerkopien.
  • Original-Datenträgern ohne COA-Sticker.
  • kopierten Datenträgern in jeglicher Form.


Regeln Für Das Suche & Biete Forum! #4

Über belastbare Auskünfte zur Änderung der seitherigen Rechtslage unter Angabe des Aktenzeichen des entsprechenden Urteils jederzeit erfreut

klawitter ;(
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#22 Mitglied ist offline   sermon 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 08:02

Da du ja shcon etwas konkretes hast, ist es blöd...
Allerdings finde ich spiegelnde Displays ein wenig unpraktisch..
Ansonsten kannst du dich ja hier umschauen und in der Erweiterten Suche mal OS "ohne OS" auswählen :unsure:
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#23 Mitglied ist offline   luftabong 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 18:27

du hast natürlich recht, wenn sich dein deutschland sich auf spielregeln des wf-forums beschränkt. aber im restlichen teil der republik gibt es freundlicherweise gesetze und unabhängige gerichte, die zu dem thema folgende meinung haben:

"Die Einschränkung des Softwareherstellers jedenfalls, ein Betriebssystem nur auf einem bestimmten PC nutzen zu können, wird als unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung angesehen mit der Folge, dass auch diese Softwareversionen weiterveräußert werden können, wenn Sie auf dem ursprünglichen PC
nicht mehr genutzt werden.

Soweit die Recovery-Dateien nur auf der Festplatte und nicht auf einer CD-vorhanden sind, ist es daher auch erlaubt, diese Dateien auf eine CD zu brennen und dann, gegebenenfalls mit Handbüchern und Lizenzaufkleber weiter zu veräußern."

nachzulesen unter: internetrecht-rostock.de/oem-software-verkauf-erlaubt.pdf zum BGH Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97.

man kann das natürlich auch anders sehen als der BGH. es soll ja auch mal dieses kleine gallische dorf gegeben haben.

:unsure:
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#24 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 19:49

Beitrag anzeigenZitat (klawitter: 08.12.2010, 11:01)

Der Aufkleber einzeln oder in Verbindung mit einer selbstgebrannten DVD darf nicht als gültige Lizeznz verkauft werden. Es sei denn, ein Backup der Installationsdaten durch den Nutzer auf einem Datenträger ist explizit vom Hersteller so vorgesehen.


Das steht schon eine Weile so hier im Thread.

Das deckt sich mit

Zitat

Soweit die Recovery-Dateien nur auf der Festplatte und nicht auf einer CD-vorhanden sind, ist es daher auch erlaubt, diese Dateien auf eine CD zu brennen und dann, gegebenenfalls mit Handbüchern und Lizenzaufkleber weiter zu veräußern.

durchaus.

Falsch hingegen ist, dass

Zitat

(egal ob eine orig. cd dabei war)
der Aufkleber allein handelbar sei.
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#25 Mitglied ist offline   luftabong 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 20:05

es ist egal ob eine orig. cd dabei war, oder nicht. die cd spielt rechtlich überhaupt keine rolle.
die aussage, ohne original datenträger sei der handel verboten ist FALSCH !
es geht auch nicht um den aufkleber, sondern um die lizenz.
sorry klawitter, aber wenn man es nicht kapieren will, dann lässt man es eben sein.
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#26 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 22:01

Ich hab nicht wirklich riesen Lust, wollen und können auseinander klamüsern zu müssen. Dass es nicht um den Gegenstand eines Bapperls geht sondern um eine Lizenz, wissen hier auch alle.

DAs von dir angeführte Urteil sagt nichts zur Art und Umfang des Nachweises der Lizenz, wie sie MS in seinen AGB und Lizenzbestimmungen darlegt: Key-Bapperl + Original Datenträger. Dass das letztlich durch OEM-Partitionen + selbstzubrennender Backups oder die mittlerweile entfallene Bindung des Keys an einen bestimmten Installationsdatenträger völlig verwässert ist, steht soweit erst mal auf einem anderen Blatt.

Das Urteil, auf dass du dich berufts, ist jenes berühmte Urteil, dass den Handel mit OEM / SB-Lizenzen rechtssicher gemacht hat:

Zitat

Die von der Klägerin erstrebte Beschränkung der Erschöpfungswirkung liefe demgegenüber darauf hinaus, daß die vertraglich eingegangenen Bindungen nicht nur inter partes, sondern gegenüber jedermann Wirkung entfalten könnten. Eine derartige Verdinglichung schuldrechtlicher Verpflichtungen ist dem deutschen Recht fremd; sie ist auch im Interesse der Verkehrsfähigkeit nicht erwünscht
(...)
Kann die Klägerin ihr Ziel, neue PCs sogleich mit einem Betriebsprogramm sowie einem Grundbestand an Standardsoftware auszustatten und auf diese Weise PC-Benutzer von der Verwendung von Raubkopien abzuhalten, nur durch ein preisliches Entgegenkommen erreichen, ist nicht von vornherein ersichtlich, warum nicht auch andere Kunden von dem günstigeren Preis der im Markt zirkulierenden Ware profitieren sollten.


Zu den indessen unbestrittenen Gestaltungsspielräumen in der Gestaltung der Lizenzauflagen / Bedingungen spricht sich das Urteil direkt folgend genauso deutlich aus:

Zitat

Weiterreichende Gestaltungsspielräume verbleiben der Klägerin unbestreitbar immer dann, wenn der Benutzer der jeweiligen Software auf Nutzungsrechte angewiesen ist, die ihm die Klägerin unmittelbar einräumen muß.


In dem von dir genannten Kommentar zu dem Urteil steht ebenfalls nichts dazu, dass allein der Aufkleber in Widerspruch zu MS Nutzungsbestimmungen ein hinreichender Nachweis sei - im Gegenteil, es wird aufgeschlüsselt, was ich auch bereits vor einigen Posts schrieb:

Zitat

Soweit die Recovery-Dateien nur auf der Festplatte und nicht auf einer CD-vorhanden sind,
ist es daher auch erlaubt, diese Dateien auf eine CD zu brennen und dann, gegebenenfalls mit
Handbüchern und Lizenzaufkleber weiter zu veräußern.


Beachte bitte den voranstehenden Begriff 'soweit', der nämlich etwas in einen bedingenden Zusammenhang setzt und insofern die getroffene Aussage deutlich und unmissverständlich von dem von dir eingebrachten Begriff 'egal' abgrenzt.
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#27 _The Grim Reaper_

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 22:41

Ginge man davon aus, dass nur mit einer Original-DVD eine Lizenz vorliegen würde, so hätte jeder Laptop besitzer mit einem OEM Windows 7 keine Lizenz erworben, sowie alle MSDN Nutzer keine Lizenz für die von ihnen genutzte Software.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass soetwas nach logischem Menschenverstand der Realität entsprechen kann.
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#28 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 23:01

Es geht auch nicht um eine Original DVD, sondern um einen 'Original-Installationsdatenträger'. Das kann genauso gut eine Partition oder ein Image sein.

Dass die Lizenzbestimmungen logisch sind, behauptet ja auch keiner. Es geht allein um die Rechtslage, und die ist, bei aller Unlogik mit der Datenträgerkiste, gerade seit Win 7 und geduldeten Downloads sowie dem öffentlich zugänglichen Key-Update-Tool, aktuell noch die 'alte'. Da hilft nichts, ausser sich darüber klar zu sein und zu wissen oder zu verstehen, unter welchen Umständes das keine Relevanz besitzt. Aber auch das habe ich schon mit zwinker hier rein geschrieben.

Wer gerne das Geld in die Hand nehmen möchte, um das gerichtsfest zu klären: bitte. Ich jedenfalls nicht <_<
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#29 Mitglied ist offline   luftabong 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 23:07

klawitter, lass gut sein.

The Grim Reaper, du hast vollkommen recht, was dein beispiel mit dem laptop angeht. bei mdsm ist es in der tat so, dass die lizenz der universität gehört, die es den studenten gestattet, für den privaten bereich -und zwar nur für den privaten bereich und niemand anderen- diese version zu nutzen.

thema ist damit für mich erledigt. das kleine gallische dorf gab es ja wohl auch nur in den den comics ... oder ? ^^
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#30 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 09. Dezember 2010 - 23:22

Beitrag anzeigenZitat (luftabong: 09.12.2010, 23:07)

klawitter, lass gut sein.


wayne und danke. Was ich tue und was nicht, ist sicher nicht Gegenstand deiner Kommentare.
Ich erkläre nichts weiter als von WF-Forum angewandte Erkenntnisse zur Rechtslage, um Usern einen verbindlichen Masstab an die Hand zu geben.

Vielleicht möchtest du doch noch mal über das verstehen 'können' sprechen.

Wenn du weiterhin meinst, die Regeln dieses Forums für nicht gültig zu erklären müssen, dann sei das dir belassen, erwarte aber bitte nicht, dass das auf Erstaunen oder Bewunderung stösst.
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