Ist es erlaubt vorinstalliertes Win7 zu verkaufen?
#1
geschrieben 08. Dezember 2010 - 09:48
Ich möchte mir demnächst vielleicht ein neues Notebook mit vorinstalliertem Windows 7 Home Premium 64 Bit kaufen. Da ich studiere und über einen msdn-account verfüge bekomme ich Windows 7 auch kostenlos.
Meine Frage ist nun, ob es legal ist das zwangsinstallierte Windows auf dem neuen Notebook zu verscherbeln oder nicht.
MfG Bockfett
Anzeige
#2
geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:00
es ist aber nicht damit getahn den datenträger zu verschärbeln. der COA-sticker (stellt die eigendliche lizens da) muss mit verkauft werden. dat ding
greetz timmo

#3
geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:03
#4
geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:12

#5
geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:16
#6
geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:21

#7
geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:27
#8
geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:56
komm mach en schlusstrich unter dem tread, erläuchte uns mit deinem grenzenlosen wissen XD

#9
geschrieben 08. Dezember 2010 - 11:01
Dazu muss der Original-Datenträger und der Lizenzaufkleber gemeinsam vorliegen. Gibt es bei einer Pre-Installation keinen original Datenträger, was mittlerweile ja meist der Fall ist, dann muss man theoretisch beim OEM diesen nachordern, was die Hersteller dann auch gegen ordentlich Bares tun.
Insofern ist das verkaufen zwar rechtens, praktisch liegen dem aber doch ein paar Steine im Weg. Der Aufkleber einzeln oder in Verbindung mit einer selbstgebrannten DVD darf nicht als gültige Lizeznz verkauft werden. Es sei denn, ein Backup der Installationsdaten durch den Nutzer auf einem Datenträger ist explizit vom Hersteller so vorgesehen.
#10
geschrieben 08. Dezember 2010 - 11:40
denn de facto kann ich mir vom admin des msdn accounts mehrere keys generieren lassen. darf ich die dann auch verkaufen?!
#11
geschrieben 08. Dezember 2010 - 11:43
Zitat (XDestroy: 08.12.2010, 12:40)
denn de facto kann ich mir vom admin des msdn accounts mehrere keys generieren lassen. darf ich die dann auch verkaufen?!
NEIN, die darfst du nicht verkaufen! Müsste, glaube ich, auch in den MSDN-Lizenzbestimmungen stehen!
#12
geschrieben 08. Dezember 2010 - 12:01
#13
geschrieben 08. Dezember 2010 - 12:24
Zitat
im bezug auf sogenannte OEM/SB Versionen

#14
geschrieben 08. Dezember 2010 - 13:59
Dieses Hardware gebunden gilt NUR für die erste Verkaufsinstanz nach der Produktion.
Damit wird unterbunden, dass der Verkäufer von deinem Notebook das Windows einzeln verkaufen kann.
Quasi er verkauft das Notebook ohne Windows und verkauft das Windows einzeln. Dies ist verboten durch die OEM Klauseln.
Wenn du das Notebook kaufst bist du quasi die zweite Instanz und darfst beides getrennt weiter verkaufen.
MfG Karl0
#15
geschrieben 08. Dezember 2010 - 14:43

Hilfe
Neues Thema
Antworten
Nach oben




