WinFuture-Forum.de: 1&1 Dsl 3,5 Mbit statt 16 Mbit - WinFuture-Forum.de

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1&1 Dsl 3,5 Mbit statt 16 Mbit geht seit Wochen schon so...


#1 _Birgy_

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 09:01

Wie es der Titel schon sagt.
Ich habe nur 3,5 Mbit statt meine 16 Mbit..
Geht es anderen Usern momentan auch so..?
Weiß jemand woran es liegt, oder ob man es vielleicht auch selbst lösen kann..?
Das nervt echt bei Downloads von größeren Updates, Patches oder Linux Dvd´s...

Bin für jede Antwort sehr dankbar :smokin:
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#2 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 09:05

Störungen 1und1 Im Raum Iserlohn
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
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#3 _Birgy_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Oktober 2010 - 09:22

laut dem heise iMonitor gibt es aber in meinem Raum keine Störungen... :smokin:
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#4 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 09:28

Hast Du denn bei 1&1 schon die Störung gemeldet? Von allein merken die das meist ja leider nicht.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
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#5 _Birgy_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Oktober 2010 - 09:33

Das habe ich schon nun zum dritten Mal...
Ich habe bis heute noch keine Rückmeldung... :smokin:
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#6 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 09:50

Dann musst Du denen wohl richtig auf die Nerven gehen, damit die sich mal kümmern.
Hast Du Deinen Router/Modem schon neu gestartet? Mach auch mal bitte einen Screenshot vom Leitungsstatus, falls Du einen Router benutzt.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
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#7 _Birgy_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Oktober 2010 - 09:52

Meinst du das?

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#8 Mitglied ist offline   dale 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 10:20

1&1 halt... was erwartest Du wenn eine Firma mit einem "Problemlöser" Werbung macht...

Läuft dieser Werbegedöns mit Marcell Davis eigentlich noch?

Verbindungsabbrüche bei 1&1 gibts schon länger schaut hier http://www.dsltarife...picp-3065-1.htm
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#9 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 10:36

Guten Tag.

Den Anbieter schriftlich (als Einwurfeinschreiben) auf den Umstand hinweisen und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems setzen. Zugleich für den Fall der Nichtbeseitigung die Minderung des monatlichen Entgelts ankündigen und dieses dann entsprechend auch machen. Dabei darf natürlich nur die entsprechende Rechnungsposition gekürzt werden und nicht beispielsweise auch die Telefongebühren etc.
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#10 Mitglied ist offline   pcfan 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 10:48

Beitrag anzeigenZitat (LostSoul: 12.10.2010, 11:36)

Guten Tag.

Den Anbieter schriftlich (als Einwurfeinschreiben) auf den Umstand hinweisen und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems setzen. Zugleich für den Fall der Nichtbeseitigung die Minderung des monatlichen Entgelts ankündigen und dieses dann entsprechend auch machen. Dabei darf natürlich nur die entsprechende Rechnungsposition gekürzt werden und nicht beispielsweise auch die Telefongebühren etc.


Tja, nur leider steht im Vertrag "bis zu 16000".
Solange also noch was durch die Leitung durchkommt, hat er keinen rechtlichen Anspruch auf mehr... leider.

Ich hatte auch mal ne Leitung von denen. Die lief 1,5 Jahre richtig gut mit 14,5 Mbit. Dann an Silvester brach es komplett zusammen und lief nur mit Modem-Geschwindigkeit.
Als es nach 3 Tagen immer noch nicht besser war (hatte erst gedacht es ist halt kurzzeitig überlastet...), hab ich ne Mail durch die Leitung gequetscht und nachgefragt.
Leider kam erst mal keine Antwort.
Ich hab dann mal nicht nur den Router neugestartet (das hatte ich ja vorher schon), sondern alle Stecker rausgemacht, ne Stunde gewartet, alle Kontakte gereinigt und wieder eingesteckt - und plötzlich leifs wieder.

Dann 7 Tage später kam ne Antwort, sie hätten die Leitung gemessen und sie gedrosselt damit die Qualität besser ist. Von da an hatte ich dann nur noch 6000-8000 kbit/s. Auch meine Bitte es wieder hochzuschalten, weil es zwischenzeitlich wieder ging, haben Sie ignoriert.

Inzwischen bin ich bei einem anderen Anbieter, der wirklich guten Service geboten hat bei meinem letzten Problem. (Auf meine Mail hat sich nach 20 mins nen Techniker telefonsich gemeldet und zwar am Sonntag!).

Also mein Tip, mal alles putzen, ausstecken, wieder einstecken und so.
Dann, wenns immernoch nen Problem gibt noch mal ne Mail schreiben und / oder anrufen.
Vlt. mal den Marcel Davis persönlich verlangen... soll ja anscheinend gehen. Mein Chef hat das schonmal gemacht und prompt haben Sie dann doch noch reagiert^^
Rechtlich müssen die dir leider nicht mehr geben, aber meistens reagieren die schon, wenn man hartnäckig bleibt und es nicht irgendwelche zwingenden technischen Gründe für ne Drosselung gibt.

Dieser Beitrag wurde von pcfan bearbeitet: 12. Oktober 2010 - 10:50

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#11 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 11:17

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (pcfan: 12.10.2010, 10:48)

Tja, nur leider steht im Vertrag "bis zu 16000".
Solange also noch was durch die Leitung durchkommt, hat er keinen rechtlichen Anspruch auf mehr... leider.


Es handelt sich um eine grobe Abweichung von der zugesicherten Leistung, somit eine Leistungsstörung, daraus folgt ein Minderungsrecht für den Gläubiger der Leistung, soweit der Schuldner die Leistung zu vertreten hat. Dies ist vorliegend anscheinend der Fall, da in der Vergangenheit eine höhere Zugangsgeschwindigkeit möglich war. Ob der Nutzer hingegen tatsächlich mit 16 MBit auf jeden Server zugreifen kann, steht nicht im Ermessen des Anbieters, hierfür kann er nicht verantwortlich gemacht werden.

Dies ist übrigens wieder ein schönes Beispiel dafür, wie sehr sich Leute durch so eine Formulierung von ihren Rechten abschrecken lassen oder sogar so weit gebracht werden, dass sie der Meinung sind, aus einer solchen Formulierung heraus würde jedes Mängelrügerecht gleichsam entfallen.
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#12 Mitglied ist offline   pcfan 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 12:01

Wenn die aber nachweisen, dass nun wegen technischer Einschränkungen (Nachbar hat nun auch ne Leitung und die stören sich halt jetzt) nicht mehr liefern können, dann hat er keine Chance.
Trotzdem hab ich auch nciht zum Aufgeben geraten sondern zum weiter probieren.
Nur würd ich nicht gleich mit der großen Keule kommen, erst wenn Sie sich wirklich quer stellen...
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#13 Mitglied ist offline   TechChabo 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 12:03

Beitrag anzeigenZitat (LostSoul: 12.10.2010, 13:17)

Guten Tag.



Es handelt sich um eine grobe Abweichung von der zugesicherten Leistung, somit eine Leistungsstörung, daraus folgt ein Minderungsrecht für den Gläubiger der Leistung, soweit der Schuldner die Leistung zu vertreten hat. Dies ist vorliegend anscheinend der Fall, da in der Vergangenheit eine höhere Zugangsgeschwindigkeit möglich war. Ob der Nutzer hingegen tatsächlich mit 16 MBit auf jeden Server zugreifen kann, steht nicht im Ermessen des Anbieters, hierfür kann er nicht verantwortlich gemacht werden.

Dies ist übrigens wieder ein schönes Beispiel dafür, wie sehr sich Leute durch so eine Formulierung von ihren Rechten abschrecken lassen oder sogar so weit gebracht werden, dass sie der Meinung sind, aus einer solchen Formulierung heraus würde jedes Mängelrügerecht gleichsam entfallen.


Es ist keine grobe Abweichung von einer zugesicherten Leitung.

Zugesichert ist in diesen Verträgen "...die für Ihren Anschluss maximal mögliche Bandbreite mit bis zu 16.000kbit/s ..."

Selbst eine 768er Leitung wäre kein Vertragsbruch seitens 1&1.

Hier kann man, sollte es tatsächlich nicht Ursache einer Störung sein, allerhöchstens auf Kulanz / Sonderkündigungsrecht pochen.

Würde 1&1 im Vertrag sagen "Ihnen werden 16.000 kbit/s geschaltet" und man bekommt nur eine 2.000er Leitung sähe das anders aus, aber wenn 1&1 in einer Sache wirklich gut dabei ist, dann ist es ihre Rechtsabteilung... :smokin:
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‘The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.’, Edmund Burke
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#14 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 12:03

Kannst Du mal eine Screenshot posten vom Reiter: DSL, da steht ein wenig mehr drin als nur das Rauschen.

greets
around the world
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#15 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 12. Oktober 2010 - 18:00

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (TechChabo: 12.10.2010, 12:03)

Es ist keine grobe Abweichung von einer zugesicherten Leitung.
Zugesichert ist in diesen Verträgen "...die für Ihren Anschluss maximal mögliche Bandbreite mit bis zu 16.000kbit/s ..."
Selbst eine 768er Leitung wäre kein Vertragsbruch seitens 1&1.
Hier kann man, sollte es tatsächlich nicht Ursache einer Störung sein, allerhöchstens auf Kulanz / Sonderkündigungsrecht pochen.
Würde 1&1 im Vertrag sagen "Ihnen werden 16.000 kbit/s geschaltet" und man bekommt nur eine 2.000er Leitung sähe das anders aus, aber wenn 1&1 in einer Sache wirklich gut dabei ist, dann ist es ihre Rechtsabteilung... :smokin:


Die Sache wird auch durch (mehrfache) Wiederholung nicht korrekt(er). Ich werde jetzt nicht anfangen hier ein Grundlagenseminar zum Thema Schuldverhältnise und Leistungsstörungsrecht zu geben, sondern belasse es einfach mal bei einer Analogie: Wenn Du dir ein Auto kaufst, welches vom Hersteller und Verkäufer beworben wird mit der Angabe, dass dieses bis zu 200 km/h fahren würde, dann würdest Du Dich wohl "veralbert" fühlen, wenn dieses nur 160 km/h fahren würde und nicht argumentieren, dass die Angabe ja lautet "nur bis zu...", oder? Ebenso wenig würdest Du es richtig finden, wenn Dein Telefonanbieter dir sagt, dass Du bis zu 500 Minuten pro Monat kostenfrei telefonieren darfst, er dann aber konkret ab der 200. Minute Geld von dir haben wollte, richtig?

Diese Beispiele sollen nicht analog vergleichbar sein, sondern Dir nur ein Gefühl davon vermitteln, dass es doch nicht richtig sein kann, dass das "so" gemacht wird und auch noch "richtig" sein kann.

Nun übertrage dies auf das Schuldverhältnis des DSL-Zugangs: Der Anbieter hätte jederzeit die Möglichkeit dem Kunden eben auch ein kleineres (und somit günstigeres) Paket anzubieten - z.B. ein 6 MBit-Paket. Soweit er dies aber nicht tut oder - und darum geht es hier - die Leistung plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht (zuvor war dieser Umstand ja ein anderer), verhält es sich so, dass es sich um ein grobes Missverhältnis zwischen angebotener/beworbener und vereinbarter Leistung und konkret erbrachter Leistung handelt.

Das ist übrigens keine subjektive Meinung (doch, auch), sondern zu Recht auch gängige Rechtsprechung zu dem Thema,
AG Ulm (Az. 2 C 211/08)
AG Fürth (Az. 340 C 3088/08)
AG Pfaffenhofen (Az. 1 C 214/08)
AG München (Az. 271 C 32921/06)

Und auch noch den ein oder anderen Artikel dazu, da ja immer nur dann was richtig ist, wenn jemand anders das Gleiche irgendwo im Netz schreibt (als würde dies die Grundlage verändern...):
http://www.teltarif.de/internet/dsl/tipps-...t-provider.html
http://www.netzwelt.de/news/81562-dsl-ratg...ng-langsam.html

Aber ist ja egal, es ist - wie so oft - wie es ist: Irgendjemand ist einer Meinung, glaubt, dass nur weil das jemand in seine AGB schreibt rechtswirksam ist und so weiter. Daher: Bitte, glaubt es, verbreitet es auch ruhig weiter - das ist auch der Grund, warum die Leute Urteile komisch oder falsch finden, weil sie etwas subjektiv anders empfinden, selbst wenn die Angelegenheit juristisch vollkommen klar - und anders zu werten - ist.

Lustigerweise würde wohl sogar jeder Jura-Student im zweiten Semester einen solchen Fall korrekt und zu Gunsten des Mandanten beantworten können, da das hier wirklich einfachste Grundlagen sind.
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