ich weiss nicht ob das jetzt das richtige Unterforum ist. Wenn nicht sagt es bitte damit ich es von einem Mod verschieben lassen kann.
Aber es ist folgendes. Ich bin bald als Gesellenbeisitzer bei der Handwerkskammer geladen weil einer Auszubildenden fristlos gekündigt wurde. Dafür werden drei verschiedene Gründe genannt. Einer davon ist das sie unerlaubt gesurft haben soll auf Meinvz, Studivz, Downloads, Spiele, private Emails und Chatten.
Jetzt heißt es im Schreiben von Rechtsanwalt der Auszubildenden das auch andere Mitarbeiter den PC dafür genutzt haben sollen. Jetzt will ich den Ex-chef fragen ob jeder Mitarbeiter einen eigenen Login hat womit dies nachgewiesen werden kann ob auch Sie diese Seiten aufgerufen hat (ist es überhaupt erlaubt das Surfverhalten "aufzuzeichnen"?) und ob die besagten Dinge nicht auch von anderen Mitarbeitern gemacht wurden.
Als Gesellenbeisitzer hab ich jetzt nicht so viel zu sagen, aber vor der Entscheidung durch die Handwerkskammer will ich dies geklärt haben. Denn mein Chef könnte auch zu mir kommen und sagen das ich auf Web.de meine Emails abgerufen haben und er selber könnte die Webadresse eingegeben haben.
Auch wenn ich nur die Funktion des Schöffe bin will ich mal hier und da eine Frage dazu stellen und schauen wie sich die Personen verhalten. So wie ich es jedoch sehe ist der ex-Chef in der Beweispflicht da das Unternehmen auch Ihm gehört, oder?
Dieser Beitrag wurde von Schallf bearbeitet: 06. September 2010 - 22:07