Zitat (radyr: 31.05.2010, 16:36)
Der Satz, den Köhler gesagt hat, ist doch gar nicht auf seinem eigenen "Mist" gewachsen. Da muss im Hintergrund noch was anderes gelaufen sein.
Das deutsche Grundgesetz mit seinem Artikel 26 zur Friedenspflicht galt aber auch schon damals, man muss sich da eher fragen,
wieso dieses Verfassungsfeindlche "Weißbuch" überhaupt angelegt wurde
und gegebenenfalls diese Verfassungsfeinde zur Verantwortung ziehen.
Ich finde ja das deutsche Grundgesetz richtig gut
und den Artikel zur Friedensplficht, den habe ich heute besonders ins Herz geschlossen:
Deutsches Grundgesetz @ Artikel 26 Absatz 1 sagte: