Freistellungsauftrag:
Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Kapitalerträge (Zinszahlungen, Kurserträge und Dividendenzahlungen) vom automatischen Steuerabzug freizustellen.
Die gesetzliche Höchstgrenze ist:
- 801 Euro für Alleinstehende
- 1602 Euro für Ehepaare
Abgeltungssteuer:
Ab 01.01.2009 werden auf sämtliche Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, pauschal 25% Kapitalertragsteuer erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5% des Kapitalsteuerbetrags sowie eventuell Kirchensteuer (in der Regel 8% oder 9% des Kapitalsteuerbetrags).Rechenbeispiel:
Anlagebetrag mit 3% Zinsen 20.000 € Kapitalertrag aus Zinsen 600 € Freistellungsauftrag
(Sparer-Pauschbetrag) - 200 € Bemessungsgrundlage für
Abgeltungssteuer = 400 € Tatsächliche Abgeltungssteuer
in Höhe von ohne
Kirchensteuer
= 100 € mit 9%
Kirchensteuer
97,80 € + 5,5% Solidaritätszuschlag = 5,50 € 5,37 € + 9% Kirchensteuer
8,80 €
Alles was den oben genannten Freistellungsbetrag überschreitet wird sofort mit der Abgeltungssteuer belegt.
Wer also auf dem Konto mal paar Zinsen macht, paar Dividenden von Aktien einfährt und evtl. mal irgendwo einen Gewinn einstreicht ist schnell über der Freistellung und darf dann über diesen jährlichen Gewinn hinaus wieder Steuern zahlen.
Übersetzt: Wer mehr als 801.- zusätzlich einnimmt darf erneut bluten.
Diese Steuern werden aktuell direkt von der Bank einbehalten und an den Fiskus weitergeleitet.
Fairer Weise muss man erwähnen: Sollte im Laufe 1 Jahres Aufgrund von Verlusten der Freistellungsbetrag wieder unterschritten werden, rechnen die Banken das gleich wieder gut, und man kann wieder Gewinne machen bis die Freigrenze wieder überschritten wird.
Das war früher anders. Also so fast besser.
Aber, anstatt den Bürger das Geld ausgeben zu lassen und die Wirtschaft anzukurbeln wobei wiederum Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer bezahlt werden, bedient sich der Staat erstmal vorweg.

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