An einer Bundesstraße befindet sich auf beiden Seiten kombinierte Rad-und Gehwege.
Beide Seiten sind gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen 240 ohne ein zusätzliches Pfeil(e)schild darunter.

Ich frage nun, darf man den Weg in belieber Richtung befahren?
Ich fand auf die Schnelle keine weiterführenden Infos dazu. Überall wird nur erklärt dass es sich um ein Kombiweg handelt auf dem der Fußgänger Vorrang hat.
Meines Erachtens nach darf man es nicht. Denn sonst wäre doch ein zusätzliches Schild Schild mit 2 Pfeilen darunter montiert, oder ?
Denn heute morgen kam mir wie so oft (mM nach auf der falschen Seite) ein Halbaffe entgegen, machte keinen Platz und touschierte mich.
Er pflaumte mich daraufhin auch noh an und meinte dass ich selbst schuld sei. Schließlich dürfe er dort fahren und ich hätte gefälligst mehr Platz machen müssen.

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