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Autoversicherung Sf Klasse


#1 Mitglied ist offline   zielscheibe 

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geschrieben 09. September 2009 - 10:13

Ich hatte Februar diesen Jahres einen Unfall.
Ich möchte dies jetzt nicht weiter ausführen, jedoch habe ich damit gerechnet das meine SF2 auf SF1/2 oder so hochgestuft wird!

Habe beim Versicherer öfters angerufen und mich mit dem Sachbearbeitendem gestritten und Ihm im letzten Brief von meinem Rechtsanwalt schreiben lassen (Da die Versicherung der Meinung sei ich müsse 100% zahlen).

Jedenfalls habe ich seid den Briefen auf denen Ich meine Zeugenaussage schreiben musste nichts mehr von meiner Versicherung gehört.

das ganze war Februar dieses Jahr -
Jetzt meine Frage, darf meine Versicherung mich ohne weitere Mitteilung hochstufen? Und Muss die Versicherung nicht Anbieten dass Ich den Schaden selber ausgleiche (Ich kenne da eine Frist von 6 Monaten, aber so lange keine Schuldfrage geklärt ist kann ich da ja wohl schlecht drauf eingehen)

Ich habe bei meinem Versicherer angerufen (bin beim ADAC - erst auf der Nummer von der Website und dann noch explizit bei der ADAC Versicherung) und beide haben mir nach Mitteilung meiner Kundennummer mitgeteilt ich wäre nächstes Jahr in der SF3 - da habe ich nicht weiter nachgehakt.

Ich meine es wäre bei denen auch möglich das die das einfach vergessen - die haben mir auch schon mal über 1000€ zu viel ausgezahlt da Sie etwas vergessen haben...

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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 09. September 2009 - 17:16

Es gibt Versicherungen mit "Rabattschutz", soll heissen du zahlst ein wenig mehr wirst aber im Schadensfall nicht hochgestuft. Vielleicht ist das bei Dir mit drin.

greets
around the world

#3 Mitglied ist offline   ThunderKiller 

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geschrieben 09. September 2009 - 17:36

Beitrag anzeigenZitat (zielscheibe: 09.09.2009, 11:13)

Jetzt meine Frage, darf meine Versicherung mich ohne weitere Mitteilung hochstufen? Und Muss die Versicherung nicht Anbieten dass Ich den Schaden selber ausgleiche (Ich kenne da eine Frist von 6 Monaten, aber so lange keine Schuldfrage geklärt ist kann ich da ja wohl schlecht drauf eingehen)


das machen die Versicherer soweit ich weiss nur wenn sich das für dich rentieren würde.
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#4 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. September 2009 - 17:51

Nein die Versicherung benötigt nicht deine Zustimmung, wenn sie der Meinung ist dass du den Schaden allein verursacht hast. Und sie kann das auch gegen deinen Willen durchziehen. Du hast die Möglichkeit gegen deine Hochstufung zu klagen und dich mit den rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Und ganz wichtig, vi4ele sind der ansicht die Polizei klärt die Schuldfrage vor Ort. Das ist grundsätzlich falsch. Die beiden Versicherungen setzen sich an einen Tisch und klären das unter sich. Sie legen die Schuldfrage fest, die dann zur Hochstufung führt.

Im übrigen ob du ne Teilschuld oder ne Vollschuld bekommst, sie stufen dich in der Haftpflicht gleichermaßen hoch. Das trifft im übrigen auch auf die Kaskoversicherung zu.

Deine Versicherung hat dir gegenüber eine Informationspflicht, sie muss dich über das Ergebnis des Schadensregulierungsverfahrens informieren und dir gegebenenfalls die Hochstufung mitteilen. Eine Versicherung die was auf sich hält wird dir auch mitteilen, dass du den Schaden zurückkaufen kannst.

Das diese Information wie Hohn wirken kann ist auch klar. Bei einem Unfall mit beispielsweise mehreren 10 Tausend Euros Schaden macht eine solche Information einfach keinen Sinn, da es wirtschaftlich grob unvernünftig wär, den Schaden zurückzukaufen. Weiß ja nicht wie groß der Schaden in deinem Falle war.

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantwortet zu haben.

#5 Mitglied ist offline   zielscheibe 

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geschrieben 10. September 2009 - 07:28

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 09.09.2009, 18:51)

Nein die Versicherung benötigt nicht deine Zustimmung, wenn sie der Meinung ist dass du den Schaden allein verursacht hast. Und sie kann das auch gegen deinen Willen durchziehen. Du hast die Möglichkeit gegen deine Hochstufung zu klagen und dich mit den rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Und ganz wichtig, vi4ele sind der ansicht die Polizei klärt die Schuldfrage vor Ort. Das ist grundsätzlich falsch. Die beiden Versicherungen setzen sich an einen Tisch und klären das unter sich. Sie legen die Schuldfrage fest, die dann zur Hochstufung führt.

Im übrigen ob du ne Teilschuld oder ne Vollschuld bekommst, sie stufen dich in der Haftpflicht gleichermaßen hoch. Das trifft im übrigen auch auf die Kaskoversicherung zu.

Deine Versicherung hat dir gegenüber eine Informationspflicht, sie muss dich über das Ergebnis des Schadensregulierungsverfahrens informieren und dir gegebenenfalls die Hochstufung mitteilen. Eine Versicherung die was auf sich hält wird dir auch mitteilen, dass du den Schaden zurückkaufen kannst.

Das diese Information wie Hohn wirken kann ist auch klar. Bei einem Unfall mit beispielsweise mehreren 10 Tausend Euros Schaden macht eine solche Information einfach keinen Sinn, da es wirtschaftlich grob unvernünftig wär, den Schaden zurückzukaufen. Weiß ja nicht wie groß der Schaden in deinem Falle war.

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantwortet zu haben.


So,

erstmal vielen Dank für die Ausführliche Antwort.
Erst nachdem ich jetzt mehrfach nachgefragt habe bei meinem Versicherer (ADAC) das ich hochgestuft werde auf SF 1/2.
Der Schaden beträgt etwas unter 2000€ - Bei dieser Größe Lohnt es sich den Betrag zurück zu zahlen, falls man das Geld hat. Ich habe jedoch als letzten Brief von meiner Versicherung die Zeugenaussagen Einforderung bekommen und mehr nicht. Wenn mein Versicherer eine Informationspflicht hat dann muss er mir ja auch gewähren jetzt noch bezahlen obwohl die 6 Monate Frist um ist oder?
Ich habe das Gefühl die KFZ Versicherer leben auf einem Rechts freiem Raum

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