Kündigung T-mobilevertrag Bei Auswanderung
#1
geschrieben 25. Juni 2009 - 20:06
hoffe es kann mir jemand schnell helfen...
Ich habe nen Freund der Wander in die usa aus und will sein handyvertrag bei t-mobile kündigen.
die haben mir jetzt gesagt geht nicht der läuft noch ein jahr weiter das muss er bezahlen oder er holt sich in den staaten einen neuen vertrag und überschreibt den dann quasi...
Ich kenn das eigentlich so das wenn man auswandert mit ner abmeldebescheinigung sofort zum monatsende kündigen kann....
wer kennt sich da rechtlich aus.... wer kann mir schnell helfen damit ich weiß wie es weiter geht und ich meinem freund ne fette Jahrershandyrechnung ersparen kann?!?!
BITTE gerne DANKE
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#2 _asdofih_
geschrieben 25. Juni 2009 - 20:14
Zwar keine besonders saubere Lösung, aber in die USA verfolgen tun die ihn nicht.
Konto und Wohnsitz auflösen und T-Mobile ist machtlos.
#3
geschrieben 25. Juni 2009 - 20:15
Im Ergebnis hat der Anbieter schließlich den Grund für die begehrte Auflösung des Vertragsverhältnisses in keiner Weise zu vertreten. Hier ist man auf Kulanz des Anbieters angewiesen. Und auf dem Ohr ist man in Deutschland eher taub ...
#4
geschrieben 25. Juni 2009 - 20:36
- workstation: vista hp 64@e8400/p45/4gb ddr2/gtx280
- server(ftp,ts): xp pro 32@e6700/p965/4gb ddr2/s3trio64v2
- server(beta): xp pro 32@xp3200+/nforce2/2gb ddr1/8600gs
- amilo pi1556: xp home 32@t2400/i945pm/1gb ddr2/7600go
#5 _EDDP_
geschrieben 25. Juni 2009 - 20:42
#6
geschrieben 25. Juni 2009 - 20:43
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 25. Juni 2009 - 20:43
#7
geschrieben 30. Juni 2009 - 14:10
Wie wäre es denn wenn man vor Vertragsende den Löffel abgibt? Soll man dann T-Mobil die Checks aus 2m Tiefe vorbei an Unkraut zureichen?
Wundern würde mich das alles nicht...

#8
geschrieben 30. Juni 2009 - 14:18
Zitat (HS-TGO: 30.06.2009, 15:10)
Wie wäre es denn wenn man vor Vertragsende den Löffel abgibt? Soll man dann T-Mobil die Checks aus 2m Tiefe vorbei an Unkraut zureichen?
Wundern würde mich das alles nicht...
Nein der Hinterbliebenden haben dann Sonderkündigungsrecht. Du kannst mit der Strebe Urkunde das in jedem T-Punkt kündigen. Zu dem Datum an dem die Person verstorben ist wird der vertrag aufgeköst und evtl. Kosten die dannach entstanden sind gutgeschrieben bzw. erlassen.
#9
geschrieben 30. Juni 2009 - 14:18
Im Falle der Auswanderung kann ich euch leider momentan auch nicht weiterhelfen.

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