Dvb-t
#1
geschrieben 28. Juli 2008 - 10:35
Muss ich für den Empfang von DVB-T zusätzliche Kosten übernehmen, wenn ich schon ein Fernsehgerät besitze?
Jesus is the only way!
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#2
geschrieben 28. Juli 2008 - 10:38
#3
geschrieben 28. Juli 2008 - 10:52
evtl. G E Z
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
#4
geschrieben 29. Juli 2008 - 21:26
Core I5 750
Asus P7P55D Deluxe
8Gbyte DDR3 RAM
ASUS Geforce GTX 750 Ti
Coolermaster Stacker Gehäuse
#5
geschrieben 29. Juli 2008 - 21:31
#6
geschrieben 29. Juli 2008 - 21:37
#7
geschrieben 29. Juli 2008 - 21:48
Familien zahlen nur Gebühren für ein Radio und/oder einen Fernseher. Alle anderen Rundfunkgeräte in der Wohnung sind gebührenfrei. Die Ausnahme bilden Kinder oder Großeltern mit eigenem Einkommen (BAföG, Rente), das über dem maßgeblichen Sozialhilferegelsatz liegt. Sie müssen ihre eigenen Geräte selbst anmelden.
Des hab ich von der MDR-Internetseite. Insofern geh ich davon aus, das für einen Dvb-T Stck nicht extra gezahlt werden muss, wenn man in der Wohnung / in den eigenen 4 Wänden ein Radio und einen Fernseher angemeldet hat. Wenn man bisher keinen Fernseher angemeldet hat wird man dann allerdings zahlen müssen.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. Juli 2008 - 21:57
#8
geschrieben 29. Juli 2008 - 21:53
#9
geschrieben 29. Juli 2008 - 22:02
*im Inet such*
Hier steht es auf der GEZ-Page, Punkt Nr. 12 + 26 letzter Satz:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehren...n/index.html#26
*ätzend*
#10
geschrieben 29. Juli 2008 - 22:05
25. Privathaushalt
In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.
Das ist eindeutig ... Noch Fragen?
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. Juli 2008 - 22:06
#11
geschrieben 29. Juli 2008 - 22:08
Dieser Beitrag wurde von Eshfire bearbeitet: 29. Juli 2008 - 22:08
#12
geschrieben 29. Juli 2008 - 22:12
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. Juli 2008 - 22:12
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