WinFuture-Forum.de: Infos Zum "recht" Ultimate In Einer Vm Installieren Zu - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Alle Informationen in unserem Special: Windows Vista.
  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

Infos Zum "recht" Ultimate In Einer Vm Installieren Zu dürfen

#31 Mitglied ist offline   GunZen 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.157
  • Beigetreten: 10. Juni 06
  • Reputation: 9
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Münsterland
  • Interessen:about.me/gunnar

geschrieben 24. Juni 2008 - 13:11

Eingefügtes Bild Wir danken Dir, DK2000!!!

GunZen :)
Eingefügtes Bild
Eingefügtes Bild

0

Anzeige



#32 Mitglied ist offline   Superpeppi 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 827
  • Beigetreten: 11. Mai 07
  • Reputation: 15

geschrieben 25. Juni 2008 - 11:06

Die Eula ist halt für "Normalsterbliche" nicht klar und eindeutig genug geschrieben.

Zum Beispiel die Sache ob man mit dem Key einer 32Bit SB Version eine 64Bit Version aktivieren darf und umgekehrt.
Oder ob man sich da eine Neue kaufen muß.

Die Einen sagen "ja" die Anderen "nein".

Gut, MS scheint das zwar beim Aktivieren egal zu sein und ist zumindest damit scheinbar legal, aber eine klare Aussage dazu gibts nicht.

Ich persönlich bin dafür das es Legal ist :imao: , MS hat ja keinen Nachteil dadurch. Oder?
0

#33 Mitglied ist offline   Spiderman 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.669
  • Beigetreten: 23. November 06
  • Reputation: 26

geschrieben 25. Juni 2008 - 12:37

Beitrag anzeigenZitat (Superpeppi: 25.06.2008, 12:06)

Zum Beispiel die Sache ob man mit dem Key einer 32Bit SB Version eine 64Bit Version aktivieren darf und umgekehrt.
Oder ob man sich da eine Neue kaufen muß.

In Deutschland gibt es keine erlaubte Bindung von Standardsoftware an Hardware.

Daraus ergibt sich automatisch das Recht auf eine 64 Bit Software, falls sich deine Hardware ändert, der Hersteller darf höchstens etwas Geld für den Datenträger und Porto verlangen.

Gleiches gilt für OEM, wenn dein Laptop runterfällt und kaputt ist, hat das nix mit der Software zu tun, die kannst du verkaufen oder auf einem PC benutzen.
0

#34 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.053
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 548
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 25. Juni 2008 - 12:56

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 25.06.2008, 13:37)

Daraus ergibt sich automatisch das Recht auf eine 64 Bit Software, falls sich deine Hardware ändert, der Hersteller darf höchstens etwas Geld für den Datenträger und Porto verlangen.

Das hat mit den Urteil vom 6. Juli 2000 aber nichts zu tun, sondern ist lediglich ein Entgegenkommen von Microsoft, das sowohl das eine als auch das andere aktivierbar ist.
Bei XP zum Beispiel ist das nämlich nicht möglich, müsste aber möglich gemacht werden wenn deine Aussage zuträfe. Desweiteren ist es meist möglich die 32Bit-Software auf einem 64Bit-System zu installieren.
Ebenso wie bei anderer Software, wenn ich da eine 64Bit-Version möchte muss ich mir eben eine neue Version kaufen. X64 zählt nunmal nicht als Erweiterung, sondern als eigenständige(s) Betriebssystem/Software.
0

#35 Mitglied ist offline   GunZen 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.157
  • Beigetreten: 10. Juni 06
  • Reputation: 9
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Münsterland
  • Interessen:about.me/gunnar

geschrieben 25. Juni 2008 - 12:57

Beitrag anzeigenZitat (Superpeppi: 25.06.2008, 12:06)

Zum Beispiel die Sache ob man mit dem Key einer 32Bit SB Version eine 64Bit Version aktivieren darf und umgekehrt.

Ich müsste mal die entsprechende Korrespondenz rauskramen, aber ich hatte im letzten Jahr deswegen mal E-Mail-Verkehr mit Microsoft. Es ist legal und Microsoft egal, ob Du mit Deinem Key eine 32- oder eine 64-Bit-Version lizensierst. Aber: immer nur eine Version... entweder oder!

GunZen :imao:
Eingefügtes Bild
Eingefügtes Bild

0

#36 Mitglied ist offline   Spiderman 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.669
  • Beigetreten: 23. November 06
  • Reputation: 26

geschrieben 25. Juni 2008 - 13:22

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 25.06.2008, 13:56)

Das hat mit den Urteil vom 6. Juli 2000 aber nichts zu tun, sondern ist lediglich ein Entgegenkommen von Microsoft, das sowohl das eine als auch das andere aktivierbar ist.

Stimmt, aber es gibt auch Urteile zu CPU Klauseln:

Zitat

CPU-Klauseln

Manche Softwareverträge enthalten Klauseln, wonach eine erworbene Software nur auf einem bestimmten Rechner bzw. auf einer CPU (Computer Processing Unit) installiert und benutzt werden darf.

Solche Klauseln sind, wenn es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen. Es ist mit den wesentlichen Grundgedanken des Eigentums nicht zu vereinbaren, dass die grundsätzliche Freiheit beliebiger Nutzung durch eine Bindung der Programmnutzung an eine Zentraleinheit eingeschränkt werde (so das OLG München).


Entgegen kommt MS auch nur, weil du sonst die 32 Bit Version auf dem Markt schmeißt, was schlecht für MS wäre.

Zu OEM und das man als Endkunde keinen Vertrag mit MS hat:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/a...em-software.php

Wäre in der Praxis auch nicht machbar, z.B.
ich kaufe Vista SB, schenke es meiner Freundin, und die schenkt es ihrer 10 jährigen Tochter, das Kind installiert und aktiviert Vista, die kann das besser als die Mutter.

Wer hat nun einen Vertrag mit MS, ich als Käufer, die ahnungslose Mutter, das Kind?

Einfach keiner, weil es kein Vertrag auf klick gibt, Gott sei Dank, die Gerichte sind eh überlastet.

Zitat

Shrink-Wrap-Verträge

Trotz des Vertriebs über Händler versuchen Hersteller auf verschiedenen Wegen ihre AGB, Nutzungsbeschränkungen und Sperren direkt gegenüber dem Endkunden zur Wirkung zu bringen.

Ein Beispiel sind so genannte Shrink-Wrap-Verträge (auch Schutzhüllen-, Tear-open- oder Click-Wrap-Verträge genannt). Diese soll der Endbenutzer mit Entfernen der Schutzhülle akzeptieren. Prominentes Beispiel ist hier der Endbenutzerlizenzvertrag, der den Microsoft-Produkten beiliegt.

Hier gibt es mehrere Ansatzpunkte, die dazu führen, dass die dort genannten Regelungen gegenüber dem Kunden keine Wirkung entfalten:

1.
Zunächst stammen die AGB vom Hersteller und nicht vom Verkäufer. Einen Vertrag hat der Kunde aber nur mit seinem Verkäufer geschlossen. Wenn kein Vertrag zwischen Hersteller und Kunden besteht, dann können auch keine AGB Vertragsbestandteil werden.
2.
Weiterhin fehlt es bei AGB, die erst dann zur Kenntnis genommen werden können, wenn der Kunde die Software zu Hause auspackt, an der notwendigen Einbeziehung, da vor Vertragsschluss nicht die Möglichkeit zur zumutbaren Kenntnisnahme verschafft wurde.
3.
Soweit die AGB bei der Installation erscheinen, soll durch Tastenklick das Einverständnis des Kunden erteilt werden. In diesem Fall fehlt es erst Recht an der erforderlichen Einbeziehung der AGB.
4.
Selbst wenn eine Einbeziehung erfolgen würde, wäre die AGB-Bestimmung schon deshalb unwirksam, weil durch sie ein Vertrag mit Regelungen zu Lasten des Kunden mit dem Hersteller als Drittem zustande gekommen sein soll. Eine Vereinbarung zu Lasten eines Dritten darf jedoch von Gesetzes wegen nicht erfolgen.

Ohnehin wären viele der in der Endbenutzerlizenzvereinbarung enthaltene Klauseln mit deutschem Recht unvereinbar und schon aus diesem Grunde unwirksam und nicht zu beachten.

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 25. Juni 2008 - 14:03

0

#37 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.053
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 548
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 25. Juni 2008 - 13:34

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 25.06.2008, 14:22)

Stimmt, aber es gibt auch Urteile zu CPU Klauseln:

Das Urteil hat aber wieder nichts mit der 32Bit und der X64-Version zu tun. Wie schon erwähnt kannst du die 32Bit auch auf einem 64Bit-Betriebssystem installieren, nur andersrum funktioniert es nicht. Nichtsdestotrotz ist sowohl X64 als auch X86 jeweils eine eigenständige Version, die Möglichkeit sowohl das eine als auch das andere zu installieren und zu aktivieren ist ein reines Entgegenkommen von MS, es wäre genauso rechtens wenn sie sagen würden das X64 als auch X86 eigene, spezielle Schlüssel benötigen, ebenso wie es bei XP X64 schon der Fall war, und es bei den Serverbetriebssystemen Windows 2003 immer noch ist.
0

#38 Mitglied ist offline   Superpeppi 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 827
  • Beigetreten: 11. Mai 07
  • Reputation: 15

geschrieben 25. Juni 2008 - 13:45

Beitrag anzeigenZitat (GunZen: 25.06.2008, 13:57)

Ich müsste mal die entsprechende Korrespondenz rauskramen, aber ich hatte im letzten Jahr deswegen mal E-Mail-Verkehr mit Microsoft.


MS gibt Dir sowas Schriftlich?! :imao:
0

#39 _Erazor84_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 25. Juni 2008 - 14:11

Beitrag anzeigenZitat (Superpeppi: 25.06.2008, 14:45)

MS gibt Dir sowas Schriftlich?! :imao:


wenn du den microsoft support per email kontaktierst, warum nicht :)
0

Thema verteilen:


  • 3 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0