WinFuture-Forum.de: Gericht Erklärt Nutzung Eines Privaten, Offenen Wlan Zur Straftat - WinFuture-Forum.de

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Gericht Erklärt Nutzung Eines Privaten, Offenen Wlan Zur Straftat


#1 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 16. Mai 2008 - 16:03

Zitat

Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.
Rest & Quelle -> heise.de

Senf: ...

Ist es verboten, diesem Richter ein Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Idiot" ins Fenster zu hängen, wenn man begründet, warum er das ist? Herr, lass Backsteine vom Himmel regnen...

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 16. Mai 2008 - 16:19

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#2 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 16. Mai 2008 - 16:32

Bitte was? Die bisherige Rechtsprechung ging doch davon aus, dass der Client am router anfragt ob er das Netz nutzen darf indem er eine Anfrage an den DHCP sendet und dieser entweder die antwort verweigert oder aber eine IP-Adrese vergibt, was einer Erlaubnis gleichkommt.
Und jetzt (bzw. schon 2007) will dieser Richter uns erzählen der Betreiber des Routers muss das entscheiden? Wenn er das muss, dann soll er doch bitte seine Hardware davon überzeugen ihn jedesmal anzurufen... :D Au man...
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#3 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 16. Mai 2008 - 16:37

Zitat

Weiterhin wurde die Einziehung des Laptop als "Tatwerkzeug" angeordnet.

Hm, und was ist mit den Fingern?
Mit dehnen hat er schließlich getippt....
Abhacken sage ich nur.

Was ist eigentlich, wenn ich durchs Fenster beim Nachbarn
des laufende TV sehen kann?
Werden dann:
a) GEZ Gebühren fällig
b) die Augen sichergestellt
c) Fenster verboten?

Was ist denn eigentlich mit dem
free W-Lan Streuer?
Bekommt der auch n Rüffel,
weil er unverschlüsselt funkt?
Ist ja eigentlich dann Verleitung zu einer Straftat.........
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.
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#4 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 16. Mai 2008 - 16:39

Wie stand auch so schön in den Comments bei Heise...man könnte ja den WLAN-Betreiber verklagen, vielleicht war das Discover-Paket ja gar nicht für ihn bestimmt...

Andererseits, wenn das Schule machen würde, wäre man ja mehr oder weniger nicht mehr verpflichtet, das Netz zu sichern, könnte es offen lassen und sich bei der MI dann auslassen, dass man den Zugang ja nicht erlaubt und somit alles nötige gegen illegale Downloads getan habe...

Ich glaube, ich werde Punktrichter beim Synchronschwimmen, davon hab ich noch mehr Ahnung, als dieser Richter von seiner zu verhandelnden Materie.

Edit, @saw, Windows wäre dann kriminell, in der Defaulteinstellung wählt sich das ja überall ein, wo es nur geht :D

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 16. Mai 2008 - 16:40

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#5 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 18. Mai 2008 - 16:59

Beitrag anzeigenZitat (ph030: 16.05.2008, 17:03)

Rest & Quelle -> heise.de

Senf: ...

Ist es verboten, diesem Richter ein Schild mit der Aufschrift "Ich bin ein Idiot" ins Fenster zu hängen, wenn man begründet, warum er das ist? Herr, lass Backsteine vom Himmel regnen...


Kennste schon "Hier ist Dein Schild"?
http://www.hier-ist-dein-schild.de/
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#6 Mitglied ist offline   solitsnake 

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geschrieben 18. Mai 2008 - 17:29

also ich wüste gern wo ich wenn ich mich in ein offenes wlan einlogge folgende verbrechen begehe:

1# datenschutz, wo sehe ich dessen daten? ich bin ja nur im inet und nicht bei seinen daten
2# abhören von nachrichten? wo höre ich die daten des wlaninhabers ab?

ich denke es geht nicht ums einwählen ins wlan algemein sondern in dem fall bei dem dieses urteil viel.
da wird der täter wohl diese "verbrechen" begangen haben.
Privat: AMD 1600+, 16 GB DDR4 3200, Asus 350 Pro, Nvidea 1060 6GB, Iiyama B2783QSU
Homeoffice: HP Elitebook G5, 32 Gb Ram, 512 + 1TB SSD, Intel i5 8250, Ipad Pro,
Mobil: Huawei P30 Pro (Privat) Iphone XR (Beruflich) - iPad Pro, Fire Tab HD 10", Teclast 98 G3
Wlan Print & Scan: Epson WorkForce WF-3530DTWF
Internet: Fritzbox 7590 - 1und1 250Mbit/s & 37Mbit/s bei 166m Tal + Mesh Via 1750 + 7530
Smarthome: Homematic IP, Philips Hue, SonOff....
NAS: QNAP 253A&TR-004 mit 16GB Ram - 8+8+6+4 TB HD´s / 2TB SSD für VM´s - Als File, Media, Download sowie TS3-Server. Als Host verschiedener VM´s
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#7 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 18. Mai 2008 - 17:30

Beitrag anzeigenZitat (Internetkopfgeldjäger: 18.05.2008, 17:59)

Kennste schon "Hier ist Dein Schild"?
http://www.hier-ist-dein-schild.de/


Also ehrlich gesagt, ist bei diesem Beispiel für mich der Verfasser der Blödere. Das sind doch zum größten Teil mehr oder weniger rhetorische Fragen. Das ist im Einzelfall ja mal ganz witzig aber in einer solchen Zusammenstellung erinnert das eher an Homer Simpson und man fragt sich, ob der Verfasser wohl sein Schild verbummelt hat.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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