Tach allerseits
Ich suche nach einem Gerichtsbeschluss aus dem Jahre 2007, nachdem die Zeugen Leute nicht mehr ansprechen und bei Leuten klingeln dürfen. Finden kann ich es allerdings nciht.
Hat das vllt. irgendwo einer gesehen, oder hat es irgendwie da? Ich bräuchte es für den Religionsunterricht.
tia, nano
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Gerichtsbeschluss Zu Zeugen Jehovas
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#2
geschrieben 30. Januar 2008 - 21:33
Da verstehst du gleube ich was falsch. Diese Religionsgemeinschaft wurde vor einiger Zeit als solche anerkannt. Und durch einen Beschluß des BVerfG vom 29. Juli 1986 (1 BvR 476/86) ist es Religionsgemeinschaften nicht erlaubt "Mitglieder" zu werben. Dies ist allein kommerziellen Organisationen und Vereinen vorbehalten. Durch die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Kirche fiel dieses Recht für sie weg.
#3
geschrieben 03. Februar 2008 - 11:21
Ich wollte nur erwähnen, das es üblich ist,
erst dann mit dem Steine schmeißen anzufangen,
wenn jemand "Jehova" gesagt hat!
Siehe auch:
Link:
http://de.wikipedia....Leben_des_Brian
Gruß, Internetkopfgeldjäger
erst dann mit dem Steine schmeißen anzufangen,
wenn jemand "Jehova" gesagt hat!
Siehe auch:
Zitat
Er hat Jehova gesagt!
Link:
http://de.wikipedia....Leben_des_Brian
Gruß, Internetkopfgeldjäger
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