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Musikvideos, Musik Online Stellen. Wie Ist Die Rechtslage?


#1 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 03. Februar 2008 - 19:07

ich habe da eine frage... undzwar gibt es bei uns in der umgebung einen Eventveranstalter. der hat auf seiner webseite Fotomerterial, Musikvideomaterial und einen Flash-MP3 player... da laufen dann videos zB von der firma www.promoonly.com und youtube

dieser event veranstalter hatte auch schon einige größere Stars zB "112" oder "Lumidee". aber sonst eigentlich keine


trotzdem benutzten sie das foto, video und musikmaterial von großen internationelen Acts. Auch auf Party-Flyern machen sie einfach zB Jenniger Lopez drauf, obwohl sie mit ihr gar nichts zu tun hatten


jetzt frage ich mich... wie da eigentlich die rechtslage ist

1.
darf man als veranstalter videos von promoonly.com / youtube einfach auf die webseite stellen?

2.
darf man für Partys die Fotos prominenter benutzten, obwohl selten einer dieser prominente auf den partys erscheinen?

3.
man sieht bei MYSPACE, YOUTUBE und auch in vielen privaten oder auch kommerziellen webseiten, musikvideos... ist es überhaupt erlaubt sowas online zu stellen oder wird das nur so geduldet?

Dieser Beitrag wurde von Vista_Fan bearbeitet: 03. Februar 2008 - 19:16


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#2 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 03. Februar 2008 - 22:02

Wenn man vom Rechteinhaber die Erlaubnis hat ist das okay ... Das ist im übrigen nicht Youtoube, da die nur eine Plattform zur Verfügung stellen. Ansonsten würd ich im Zweifel sagen, Nein das geht nicht ... Aber wo kein Ankläger ist, fehlt es auch am Richter ... Und Gitarremann hat in einem anderen Thema geschrieben, dass wohl auch Gema Gebührem für Musik fällig wird. Und ich denke da er selbst Musik macht muss er es eigentlich wissen.

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