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Nachrichten zum Thema: Mobiles
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Vertrag Läuft Noch 1,5 Jahre, Aber

#16 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 18. Januar 2008 - 01:30

Nein! Du musst nicht bezahlen. Denn der Vertrag ist beendet und eine Aktivierung der Simkarte nach der Sperrung ist schon deshalb gegenstandslos. Und für eine nicht erbrachte Leistung brauchst du auch nicht zu bezahlen. Vielleicht solltest du deiner Mail hinzufügen, dass du Sie wegen der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufforderst, die Sim-Karte nicht wieder zu aktivieren. Und das du für etwaige Kosten aus der Aktivierung nicht aufkommen wirst. Habe dazu dir einen Textvorschlag nachträglich oben blau eingefügt.

Willst du das Handy weiternutzen brauchst du eine neue Simkarte. Das weißt du?

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. Januar 2008 - 01:36

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#17 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Januar 2008 - 01:35

Die Sätze kommen bei mir leider nicht, ich werde sie nun selbst schreiben. Achso an dem Vertrag haben die Pfeifen mit noch son Jambaabo mit angedreht, ohne mich darauf hinzuweisen. Mit der Kündigung dieses Vertrages hier, sollte aber auch das Jamba-zeugs (ist ja ein Bestandteil erlöschen).

Ich möchte gleich noch eine Bemerkung machen ;). aber erst gleich.

Edit:
Blaue Sätze sind aufgetaucht ;)

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 18. Januar 2008 - 01:36

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#18 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 18. Januar 2008 - 01:42

Zum Jambapaket hab ich Dir oben ebenfalls noch was blau hinzugefügt !!
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#19 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Januar 2008 - 01:48

bzgl der Sim-Karte:
Ja, dass weiß ich ;)

// Sollte gelesen worden sein- ;)

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 24. Januar 2008 - 21:59

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#20 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 00:20

Wie dreist:

Heute erneuter Brief: Drohung mit Schufaeintrag + bezahlung der Restlichen Vertragskosten sprich 18Monate*25€.

Lächerlich, Mahngebühr kommt noch oben drauf und die Aktivierungsgebühr wollen die auch haben. Witzig ist nur, dass die auf meine Mail nicht geantwortet haben die Wichser!

Mhh was nun? Morgen mal anrufen? Habe schon die Mail heute zum zweiten Mal abgeschickt.
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#21 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 00:43

Hi barti, hab dir dazu erstmal eine PN geschickt!

Es ist möglich, dass das bisher falsch gelesen wurde. Du hast zum Ablauf der 24 Monate gekündigt und ist es ausgerschlossen dass Sie dir nur die Kündigung zum Zeitpunkt des auslaufenden 24 Monate Vertrages bestätigt haben. Les noch mal genau nach, kann man das nicht auch so lesen? Aber nein, ich bleibe doch dabei, die Antwortmail der Telefongesellschaft ist so formuliert, dass sie dir die sofortige Beendigung des Vertrages anbieten ... Eine Kündigung der Telefongesellschaft aus Gründen. die du zu vertreten hast und die nach den AGB s gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen dich begründen könnten, liest sich anders. Da würde auch bereits in der Mail an Dich was von Schadenserstzforderungen stehen ...

Die Deaktivierung/Spperrung der Simkarte und die Verzugszinsen hängen mit der verspäteten Bezahlung zusammen, dazu hattest du ja schon was geschrieben. Ob die Deaktivierung überhaupt rechtens war ergibt sich nur aus den AGB s der Telefongesellschaft. Wenn der Vertrag nicht fortgesetzt wird, was soll dann die Aktivierung der Simkarte nach der Sperrung/Deaktivierung?

Wenn sie dich nicht freiwillig aus dem Vertrag entlassen wollen, kommst du aus dem 24 Monate nicht aus sem Vertrag raus ... oder du zahlst ...

Das weitere ist von der Telefongesellschaft und ihren AGB abhängig ... Vielleicht teilst du mir (gern auch per PN) mit um welche Telefongesellschaft es sich handelt. Sollte es debitel sein, dann lese dir den Punkt 5 der AGB genau durch.

Bitte beachte auch: Beim Widerrruf der Einzugsermächtigung können je nach AGB des Telefonabieters für zukünftige tournusmäßige monatliche Rechnungen zusätzliche Gebühren wegen des erhöhten Aufwandes (was immer das sein mag) berechnet werden. Bei debitel ist das z.B. der Fall ... Das wußt ich bis gestern auch noch nicht ...

Das riecht nach Beschäftigung für einen Anwalt, dass sich sicher keine guten Aussichten für dich ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 25. Januar 2008 - 02:02

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#22 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 10:10

Hab mich intensiv umgehört. Ja die Telefongesellschaften lassen sich die Gebühren für den Mindestzeitraum bezahlen bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages, und das soll wohl auch soweit korrekt sein und in den AGBs stehen. Insoweit muss meine vorher dazu geäußerten Auffassung im Beitrag unter der Nr. 4 wohl auch korrigieren ...

Du solltest jetzt wirklich überlegen, ob du aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht besser kommst den Vertrag fortzusetzen und die Gebühren der geforderten Aktivierungsgebühr wegen der Sperrung der Simkarte aufgrund von Zahlungsrückständen zu zahlen. Soweit du den Vertrag fortsetzt müssen sie ja wieder Aktivieren damit du wieder telefonieren kannst, und da könnte die Forderung schon berechtigt sein, soweit die Sperrung zulässig war. Da kann man dann auch nicht von einer nichterbrachten Leistung reden ...

Dazu mußt du die Mail mit der Beendigung des Vetragsverhältnisses unbedingt zurückziehen ... und z.B. erklären, dass du aufgrund der jetzt erst aufgemachten Forderungen seitens des Mobilfunkbetreibers du den Vertrag über den Vertragszeitraum fortsetzen willst. Denk auch an die Sachen mit der Aktivierung und der Einzugsermächtigung und überlege dir, was du da tun willst ...

Beruf dich auf ein Missverständnis ... bzw. auf die für dich missverständliche Mail von denen ... Ich hoffe du liest es bevor du dort anrufst ... Ich halte es trotzdem für eine Frechheit und für unfair, dir so eine Mail zu schreiben, die du hoffentlich in vollem Wortlaut gepostet hast.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 25. Januar 2008 - 10:29

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#23 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 17:16

Hi,

mist bevor ich das gelesen habe, habe ich angerufen und ide bissl zusammengefaltet.
Sie hat mir angeboten rauszukommen, allerdings hätte ich keine Flat und auch auch ziemlich massive finanziele Probleme -> wenn ich alles nachbezahlen muss.

Also soll ich mich jetzt auf ein Missverständnis berufen?


Edit: Allerdings habe ich doch in der Mail geschrieben, ich werde deise,sofern das durchgeht, nicht bezahlen. Also sollte das ganze doch laut AGB eh ungültig sein udn gar nicht erst genehmigt werden oder?


Gruß
bartii

Dieser Beitrag wurde von bartii bearbeitet: 25. Januar 2008 - 17:19

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#24 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 26. Januar 2008 - 02:57

Da du mich ausdrücklich gebeten hast bestimmte Sachverhalte für mich zu behalten und nicht zu veröffentlichen, werde ich dir um mich hieran zu halten per PN antworten ...!
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