Bier Jetzt Ab 18?!
#1 _-=Virus=-_
geschrieben 27. Oktober 2007 - 12:44
gestern als ich auf nem Markt hier in der Umgebung war, wollte ich mir ein Bier holen (Guinness), und man fragte mich ob ich 18 bin ..
Auch ein Kumpel von mir wollte Bier kaufen (normales Sixpack, Licher oder so), der bekam das nicht weil er noch keine 18 ist ...
Ist jetzt Bier ab 18 Jahren erst legal oder nach wie vor ab 16?
Hab schon im I-Net recherchiert, aber nichts eindeutiges gefunden.
Mfg
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#2
geschrieben 27. Oktober 2007 - 12:51
#3
geschrieben 27. Oktober 2007 - 12:52
Jugendschutz
Habe zu diesen Artikel leider kein Datum.
Aufgrund dieser Risiken reagiert auch der Jugendschutz auf das Problem, indem er die Alkoholabgabe an Jugendliche gesetzlich regelt und erzieherisch darauf hinwirken will, dass Jugendliche den Umgang mit Alkohol „erlernen“ und eigenverantwortlich regeln. Ziele sind dabei:
– Abstinenz als Haltung zu bestärken,
– den Erstkonsum hinauszuschieben,
– Alkoholmengen auf der Genussebene zu halten bzw. darauf zu reduzieren,
– bei schädlichen und abhängigem Konsum Hilfen anzubieten.
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG)ist die Alkoholabgabe an Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, geregelt. Danach ist der Verkauf von Alkohol an Minderjährige grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden Bier, Wein und Sekt, die ab einem Alter von 16 Jahren gekauft und konsumiert werden dürfen. Die Abgabe von Bier, Wein und Sekt ab 14 Jahren ist nur erlaubt, wenn die Jugendlichen sich in Begleitung von Personensorgeberechtigten befinden. Auch der Verkauf an zugänglichen Automaten ist für diese Altersgruppen verboten.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haben die Händler und Wirte zu sorgen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld.
Aber auch Eltern müssen darauf achten, dass sie ihre Kinder nicht zum Einkauf von Alkoholika schicken.
Trotz dieser Präventionsmaßnahmen und obwohl der Alkoholkonsum bei Jugendlichen in den letzten Jahren mit dem zunehmenden Gesundheitsbewusstseins insgesamt abgenommen hat, sind folgende Trends beobachtbar: Immer mehr Jugendliche konsumieren regelmäßig, ohnehin regelmäßig konsumierende Jugendliche steigern die Dosis, und Mädchen steigen verstärkt in den Konsum auch harter Alkoholika ein.
Dazu trägt auch die Alkoholindustrie bei, die sich immer wieder durch neue Getränke (z. B. Mixgetränke wie Limonade mit Wodka)und gezielte Werbung die Jugendlichen als Zielgruppe neu erschließt. Zunehmend beliebt sind Mixgetränke, die z. B. Rum oder Wodka - also Branntwein - enthalten. Deren Konsum und Erwerb ist unter 18 Jahren verboten.
Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr ist verboten.
Dieser Beitrag wurde von Barney bearbeitet: 27. Oktober 2007 - 13:08
#4
geschrieben 27. Oktober 2007 - 12:53
#5
geschrieben 27. Oktober 2007 - 12:54
#6 _-=Virus=-_
geschrieben 27. Oktober 2007 - 12:55
#7
geschrieben 27. Oktober 2007 - 12:55
... allerdings kann es sein, dass der von dir benannte "Markt" unter § 7 oder § 8 fällt
§ 9 - Alkoholische Getränke
§ 7 - Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
§ 8 - Jugendgefährdende Orte
Dieser Beitrag wurde von neuropath bearbeitet: 27. Oktober 2007 - 13:05
#8
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:01
also bei uns (trier, rlp) bier weiterhin ab 16
warum habt ihr nich mal die kassenfrau gefragt, wie sie auf 18 kommt
ich glaub die kommen wegen den kippen ein wenig durcheinander ^^
Dieser Beitrag wurde von intoxication bearbeitet: 27. Oktober 2007 - 13:01
#9 _-=Virus=-_
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:02
Zitat (neuropath: 27.10.2007, 13:55)
... alerdings kann es sein, dass der von dir benannte "Markt" unter § 7 oder § 8 fällt
§ 9 - Alkoholische Getränke
§ 7 - Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
§ 8 - Jugendgefährdende Orte
Naja, war halt so ne Art Jahrmarkt - Und da wo mein Kumpel kaufen wollte ein normaler Getränkemarkt ^^
Find das sch .. ^^
#10
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:04
die einzigen Änderungen am Jugendschutzgesetz sind >>hier<< erlesbar....
#11
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:07
Hochprotzentige Getränge, Lebensmittel und alkoholhaltige Süßgetränke sind ab 18, alle anderen alkoholischen Sachen ab 16. Nur weiß leider keiner so genau, wo die Grenze zu setzen ist und um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen, wird vorsoglich alles an alkoholischen Getränken und Lebensmitteln pauschal ab 18 verkauft.
Bier kann man immernoch ganz legal ab 16 kaufen.
Die EU wollte wohl mal ein generelles Alkoholverbot für unter 18, aber daraus ist wohl noch nichts geworden, zum habe ich davon nichts mehr gehört. In der aktuellen Fassung des JuSchG ist davon jedenfalls nichts zu sehen. Kann sein, dass das jemand in den falschen Hals bekommen hat und das ganze mit den Zigaretten unter ein Dach gesteckt hat.
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 27. Oktober 2007 - 13:14
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#12
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:19
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#13
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:27
Zitat (ph030: 27.10.2007, 14:19)
naja in sachen Alkohol ist das JuSchG wirklich verwirrend
§9 JuSchG sagte:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) 1In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. 2Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
3§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) 1Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. 2Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
#14 _-=Virus=-_
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:28
#15
geschrieben 27. Oktober 2007 - 13:31
Das ist ja das Problem. Das ist nirgends wo richtig definiert. Das Gesetzt spricht da nur von Branntwein und Sachen mit Branntwein in in nicht nur geringfügiger Mengen. Danach wäre alles Alkoholische ohne Branntwein ab 16, egal wie viel Alkohol enthalten ist. Also reines Bier sowieso. Nur irgendwie sind da einige Supermarktketten sehr vorsichtig geworden und verkaufen auch Bier ab 18.
Und dann gibt es ja da noch diesen tollen Begriff "Alkoholhaltige Süßgetränke", die generell ab 18 sind. Das verwirrt jetzt noch mehr, weil reines Bier ab 16 ist, aber wenn man in das Bier süße Limonade kippt, müsste es ab 18 werden, selbst wenn durch die Verdünnung der Alkoholgehalt gesenkt wurde oder gleich geblieben ist. Sehr verwirrend das ganze.
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