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Was Ist Eine 1,5 Zimmer Wohnung?


#1 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 16. Oktober 2007 - 21:02

In meinem Mietvertrag steht was von einer 1,5 Zimmer Wohnung.

- ich habe aber nur ein Badezimmer (sehr klein mit Dusche)
- ein Gang von ca. 1,5 meter Breite
- dann ein Zimmer wo auch die Küche drin ist (das Zimmer geht allerdings um die Ecke)

die ganze wohnung hat vielelicht ca. 30qm. genau weiß es nicht

kosten warm: 305
kosten kalt: 200 + 35 (garage die ich nicht brauche)


aber ist es deswegen gelich ein 1,5 Zimmer Wohnung? gibt es eine Voraussetzung wann man eine Zimmer 1,5 Zimmer Wohnung nennen darf? (zB bestimmt Quadratmeter größe?!?)

welche bedinungen muss eine 1,5 zimmer wohnung erfüllen?


[EDIT]

hier ein grober umriss meiner wohnung


- das braune ist immer eine tür

Eingefügtes Bild


die genau qm zahl ist mir nicht bekannt. hab auch gerade nichts zum abmessen da. mach ich heute abend. aber das bett ist 2 meter lang... also so zum groben vergleich... breite ca. 1,50 m

im vertrag steht ich hätte 1,5 zimmer wohnung. wo ist das 0,5 zimmer hin?


FRAGE:

wo ist mein 0,5-tes Zimmer?

Dieser Beitrag wurde von Vista_Fan bearbeitet: 17. Oktober 2007 - 14:20


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#2 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 16. Oktober 2007 - 21:06

Also so wie Du das beschreibst, würde ich dazu 1 Zimmer Wohnung sagen. Das halbe Zimmer ist eigentlich mehr so eine Kammer oder ein wirklich kleines Schlafzimmer.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#3 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 16. Oktober 2007 - 21:07

Beitrag anzeigenZitat (Urne: 16.10.2007, 22:06)

Also so wie Du das beschreibst, würde ich dazu 1 Zimmer Wohnung sagen. Das halbe Zimmer ist eigentlich mehr so eine Kammer oder ein wirklich kleines Schlafzimmer.



willeicht ist der Gang als 0,5 zimmer gedacht... wobei da gerade mal schuhe rein passen. sonst nichts. sie ist genau so breit wie eine tür. da passt nichts rein sonst kommt man nicht rein und raus

also frage ich mich ob das gerechtfertig ist. oder ob ich rückwirkend rückzahlung an mietkosten verlangen kann. weil die größe nicht stimmt

#4 Mitglied ist offline   Urne 

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geschrieben 16. Oktober 2007 - 21:10

Die Miete bezahlst Du ja nicht nach Anzahl der Butzen, sondern nach Quadratmetern. Wenn die natürlich nicht stimmen, dann solltest Du mit dem Vermieter in Kontakt treten.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.

#5 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 16. Oktober 2007 - 21:11

Nunja:

Bad/Kochniesche/Flur ist 0.5 Zimmer ;) du kannst sie nicht "bewohnen" :D (dürfte zumindestens eng werden :imao: )

Ich zb habe 2,5 Zimmer

Schlafzimmer
Wohnzimmer
Küche/Bad/Flur

#6 _asdofih_

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geschrieben 16. Oktober 2007 - 21:19

also bei meiner wohlgesellschaft ist ein halbes (0,5) Zimmer eins welches eine bestimme m² anzahl unterschreitet. welche genau das aber ist, kann ich dir nicht sagen.

#7 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 16. Oktober 2007 - 21:21

Zitat

Bad/Kochniesche/Flur ist 0.5 Zimmer
Wo hast du das denn her? Dann hätte ich ja mit Bad,Flur,Abstellkammer und Küche ja insgesammt eine 5-Zimmer-Wohnung?! Kommen nach deiner Rechnung auch noch Balkons dazu? Dann wär ich schon bei 6^^

Man sollte vielleicht mal beim Mieterschutzbund oder direkt beim Vermieter fragen.

#8 _Samstag_

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geschrieben 17. Oktober 2007 - 05:33

0,5 wird imho doch als Abstellkammer bezeichnet?
Hast du also z.b. in der Küche noch so einen kleinen Einbauschrank, der eingemauert ist mit normaler Tür? Das wäre dann dein halbes Zimmer, denn als volles Zimmer könnt man das nicht bezeichnen, wohnen kann man darin ja nicht.

#9 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 17. Oktober 2007 - 06:24

Beitrag anzeigenZitat (ph030: 16.10.2007, 22:21)

Wo hast du das denn her? Dann hätte ich ja mit Bad,Flur,Abstellkammer und Küche ja insgesammt eine 5-Zimmer-Wohnung?! Kommen nach deiner Rechnung auch noch Balkons dazu? Dann wär ich schon bei 6^^


Von meinem Dad :D der hatts mir damals erklärt:

"ganze" Zimmer => Zimmer die "Bewohnbar" sind
"halbe" Zimmer => GESAMMTHEIT aller wohnlich nicht zutzbarer Räume :imao:

#10 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 17. Oktober 2007 - 06:57

Da dürfen aber meines Wissens nach Flure nicht mit eingerechnet werden. Und Küche und Bad sind sowieso außen vor.

Edit: Hab' grad' mal meine Glasgoogle befragt. :imao:
Halbe Zimmer sind alle Räumlichkeiten, welche kleiner als 9,999m² sind und nicht als Küche, Bad, Flur oder Abstellkammer zu bezeichnen sind.

Dieser Beitrag wurde von sкavєи bearbeitet: 17. Oktober 2007 - 07:02

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#11 _Samstag_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. Oktober 2007 - 07:02

Stimmt, da haben wir es doch:

Wikipedia sagte:

Als Zimmer wird ein Raum bezeichnet, der einen von Wänden, Boden und Decke umschlossener Teil einer Wohnung oder eines Gebäudes, insbesondere eines Wohngebäudes bildet und mind. 10 m² groß ist. Nicht als Zimmer bezeichnet werden in der Regel diejenigen Räume, die ausdrücklich nicht Wohnzwecken dienen, wie Garagen, Stallungen oder Nebenräume wie Hausflure, Liftschächte und Ähnliches.

Ergo: Wenn du einen Raum hast, der nicht Flur, Garage oder ähnliches ist und unter 10m² gross ist das dein halbes Zimmer :imao:

#12 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 17. Oktober 2007 - 07:11

Also irgendwie kann ich mir das räumlich nicht vorstellen. Was für einen Raum kann man den bauen, der nicht als Abstellkammer zu bezeichnen ist, von mindestens 3 Wänden umgeben ist - denn sonst würde er zum Flur oder einem anderen Zimmer gehören - und dann auch noch kleiner 3.33qm ist? Das scheint mir mal wieder eine typisch amtsdeutsche Sache zu sein...

EDIT: Wenn jemand motiviert ist, darf er mir gerne mal einen entsprechenden Grundriss vorlegen.

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 17. Oktober 2007 - 07:12


#13 _Samstag_

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geschrieben 17. Oktober 2007 - 08:04

2m*1,6m=3,2m², genügt z.b. für einen begehbaren Kleiderschrank (0,6m für Regaltiefe, bleibt 1m um sich bequem darin bewegen zu können), einer integrierten Abstellkammer in der Küche (gibts bei uns sogar noch öfter, ist einfach ein "Räumchen" mit 0,8m*0,8m, gemauert mit eigener Tür).
Sinn oder Unsinn dahinter? Gute Frage, ich denk mal so eine Wohnung verkauft sich einfach besser wenn man anstelle von 1-Zimmer-Wohnung schreiben kann 1,5-Zimmer-Wohnung?

#14 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 17. Oktober 2007 - 08:28

Zitat

2m*1,6m=3,2m², genügt z.b. für einen begehbaren Kleiderschrank (0,6m für Regaltiefe, bleibt 1m um sich bequem darin bewegen zu können), einer integrierten Abstellkammer in der Küche (gibts bei uns sogar noch öfter, ist einfach ein "Räumchen" mit 0,8m*0,8m, gemauert mit eigener Tür).
Ok, in sich ist das halbwegs verständlich, aber das man dafür mit .5 Zimmer werben darf? Das grenzt für mich ja schon irgendwie an Besch.ss oder Geldmache...

#15 Mitglied ist offline   Barney 

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geschrieben 17. Oktober 2007 - 09:34

@SKAVEN: Ich habe lt. Mietvertrag eine 1,5 Zimmer Altbau-Wohnung in Berlin: Wohnzimmer fast 23m², Schlafzimmer ( das halbe Zimmer ) 15m², 2kleine Kammern zusammen ca 4m² plus kl.Flur,kl. Küche, kl. Bad.

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