Realistisch Ja/Nein ob man dem glauben schenken darf.
Die wichtigsten infos waren:
Der Download von Urhebergeschützten Material ist nicht strafbar, jedoch existiert ein Gesetzesentwurf der vorraussichtlich 2008 in Kraft treten soll das auch herunterladen strafbar macht.
Es besteht die hoffnung, dass in absehbarer zeit durch die staatsanwaltschen die anschlussinhaber kaum oder garnicht mehr ermittelt werden.
Man hat ein Recht auf Privatkopie und darf diese an Freunde weitergeben verleihen, solang man im besitz des erwordenen mediums ist.
Es waren noch weitere nützliche infos dabei, am besten gefiel jedoch die frage an: Bei wem kann ich erfragen ob gegen mich ein ermittlungsverfahren läuft?
Bei niemanden denn anzeige wird am standort des rechte inhabers erhoben und dann an die zuständige staatsanwaltschaft weitergeleitet
Der Staatsanwalt hat sehr viele nützliche Tipps gegeben wie man sich als Elternteil verhalten sollte, wenn es vor gericht geht, sowas stimmt einen wieder viel zuversichtlicher was die deutsche rechtsprechung angeht.
Auch und wie man legal an die deutsche top100 rankommt.
Internetradiomitschnitt
würd mich freuen, wenn das jemand noch ein wenig ergänzen könnte, wird doch bestimmt geschnitten jemand bei youtube hochladen

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