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Post Von Der Staatsanwaltschaft

#31 Mitglied ist offline   greller 

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geschrieben 09. Oktober 2007 - 20:43

Beitrag anzeigenZitat (clyde²: 09.10.2007, 21:34)

Die Gefahr das unerwünscht ein Besuch zu Hause stattfindet...

:rolleyes: also is das ne neue art der selbstinitiierten hausdurchsuchung?
so nach dem motto "wenn wir nix finden können laden sie uns doch einfach zu ihnen ein"?

also ich "tausche" ja weder legal noch illegal übers netz. dementsprechend bin ich net ganz so in die rechtslage eingeweiht. aber bei nem so ominösen brief wie diesem würd ich ersma still halten. und wenn du dir eh nix vorzuwerfen hast dann stillhalten³ :blink:

je suis 1 Pimmel

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#32 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. Oktober 2007 - 20:52

at Clyde: Argumentation kann ich nicht nachvollziehen? Das Verfahren, so es ein solches überhaupt gab, ist doch eingestellt! Also Null Klärungs- oder Ermittlungsbedarf seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft! Damit haben die keinen Grund und keine Veranlassung und damit auch keine Zeit und keine Lust für einen Hausbesuch bei dir!?

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 09. Oktober 2007 - 20:58


#33 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 09. Oktober 2007 - 21:07

Was ja auch richtig ist, aber wenn ich Polizeibeamter bin und vor mir steht einer der ne angebliche Klage bekommen haben soll, die fallen gelassen wurde oder auf Privatrechtilicherbasis weiter geschoben wird, würde ich mir überlegen, ob ich dem nicht mal nen Besuch abstatte, je nach Verhalten, wohl gesagt :rolleyes:
-clyde ist gegangen-
*bye*

#34 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. Oktober 2007 - 21:30

at Clyde: Auf welcher rechtlichen Grundlage eine Hausdurchsuchung? Wir leben nicht im Wilden Westen ... Hier geht es nicht nach Lust und Laune sondern um Fakten ... Ist nur mit Hausdurchungsbefehl möglich oder bei Gefahr im Verzug ... Beides geht hier nicht ... solange er nicht erzählt er hätte ne Leiche im Gefrierschrank eingefroren versteckt. Glaub mir auch ein Polizist mag seine Ruhe und will in Frieden gelassen werden ... denn er ist ja Beamter ... Denn beim Beamtenmikado hat der verloren der sich zuerst bewegt. ;( :blink: :rolleyes:

Und ein zivilrechtliches Verfahren wird erst mit Klageeinreichung eingeleitet und die Beweise werden in einem solchen Verfahren im Regelfall nicht durch eine Hausdurchsuchung nach Beendigung des Strafverfahrens gewonnen.

Hier liegt aber der nicht ganz unbegründete Verdacht eines Fakes vor, der zweifellos strafbar wäre ....

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 09. Oktober 2007 - 21:34


#35 Mitglied ist offline   Diabolicus 

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geschrieben 09. Oktober 2007 - 21:39

Hi

Ich bezweifle ebenfalls das der Polizist einfach mal so mit ihm nachhause gehen würde und sich die Wohnung anschauen würde.Zumal das aus rechtlicher Sicht schon garnicht geht.Auserdem kenn ich das von meinem Vater (ebenfalls Polizist).Solang er keinen "neuen" , jungen Beamten erwischt, der eventuell seine "Macht" beweisen will, wird nichts passieren.Die Beamten sind viel zu sehr im Stress, als das sie jetzt auch noch bei jedem der mit einer Anklage zu ihnen kommt die Wohnung durchsuchen.

mfg
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#36 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 09. Oktober 2007 - 22:21

@Computer:

Zitat

Weiter finde ich komisch, dass eine Staatsanwaltschaft demjenigen der Anzeige erstattet ein privatrechtliches Verfahren empfielt!
Ja, gut, das finde ich da auch etwas seltsam, aber da das Schreiben anscheinend "nur" von der Amtsanwältin und nicht vom Staatsanwalt/anwältin unterschrieben wurde, kann es sein, dass sie sich da einen anderen Text ausgedacht hat. Das kann ich da nicht sagen.

Zitat

...das nur die Wir Form bei Behördenschreiben üblich ist.
Naja, dass scheint da bei Staatsanwälten offensichtlich anders zu sein. Wenn Du mal bei google nach Brief Staatsanwalt suchst, findest Du einige eingescannte Schreiben, die alle in der ich-Form gehalten sind und den Satz enthalten, den ich oben schon erwähnt habe: Das Ermittlungsverfahren habe ich ... eingestellt. Dass das jetzt alles Fakes sind, glaube ich da nun wirklich nicht.

Zitat

Was spricht gegen eine Vorsprache bei der nächsten Polizeidienststelle um die Wahrheit herauszufinden ...?
Würde i.d.R. nichts bringen. Wenn überhaupt muss man über einen Anwalt Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltsachaft beantragen oder mal freundlich nachfragen. Aber als Privatmensch/Beschuldigter/fallengelassener Beschuldigter/was-auch-immer erhält man da i.d.R. eigentlich keine Auskunft.

@clyde²:

Zitat

Was ja auch richtig ist, aber wenn ich Polizeibeamter bin und vor mir steht einer der ne angebliche Klage bekommen haben soll, die fallen gelassen...
Das war keine Klage, sondern nur die Bekanntgabe über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Die Klageerhebung würde erst nach dem Ermittlungsverfahren kommen. Da dieses aber eingestellt wurde, gibt es auch keine Klage seitens der Staatsanwaltschaft.
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#37 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. Oktober 2007 - 22:29

Jedes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft hat ein Aktenzeichen. Dafür gibts ein System, wie sich so ein Aktenzeichen aufbaut. Und das müßte der Polizist aufgrund seiner Arbeit auf Plausibilität der Zusammensetzung überprüfen können. Außerdem müßte er auf Daten aus dem Verfahren auf seinem Computer zugreifen können. Und damit kann er sagen, ob es ein solches Verfahren überhaupt gibt/gab. Die Info reciht allein aus? Und die Leute bei der Polizei kennen aus der eigenen Arbeit auch manche Staatsanwälte persönlich oder namentlich. Ne Menge Holz also um zu klären Fake oder nicht!? Meinst du nicht auch, dass es einen Versuch wert ist?!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 09. Oktober 2007 - 22:30


#38 Mitglied ist offline   GeProtector 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 12:56

So, hier mal das gescannte Schreiben. (Namen etc. habe ich gelöscht)

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#39 Mitglied ist offline   Diabolicus 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 13:01

Hi

Also das sieht für mich auf den ersten Blick sehr komisch aus.Wenn man dann den Text liest, ist der Fake schon fast klar.Würde erstmal nichts unternehmen und das Schreiben nicht zu ernst nehmen.

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#40 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 14:13

Also wie ein Fake sieht es nicht aus. Aber man könnte ja auch mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, ob unter der angegebenen Geschäfts-Nr. etwas gelaufen ist.

Aber ist ja so gesehen egal. Wenn es ein Fake ist, wird nichts weiter kommen. Wenn es aber kein Fake ist, wird in Kürze Post von Tobis oder deren Rechtsvertreter kommen, in dem dann genau enthalten ist, was die da wollen.

Aber letztendlich muss das GeProtector wissen, ob er/sie da etwas illegales mit einem der von Tobis geschützen Werke angestellt hat (Tauschbörse etc.). Falls wirklich nicht, vielleicht wurde ja der Anschluß/Rechner missbraucht (offennes oder unzureichend geschütztes WLAN, Kumpel/Famielienangehöriger hat da so etwas ohne Kenntnis der Anschlussinhabers gemacht etc). Ist so schwer zu sagen.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 10. Oktober 2007 - 15:19

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#41 Mitglied ist offline   arnoldrimmer 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 15:02

Da ich in einer Behörde arbeite binich der Meinung das dies kein Fake ist. Gerade wegen dem Dienstsiegel. Und wie so oft sieht mir das Teil sogar noch aus wie mit Maschine auf Briefkopf getippt.

Ich würde mal sagen da hat jemand Files getauscht.....

#42 Mitglied ist offline   BiG-BennY 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 15:26

Ey, ich weiß ja jetzt nicht, aber was Spricht den dagegen hinzugehen/anzurufen!?
Thanks for reading my Post!

#43 Mitglied ist offline   Rena 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 16:21

Also, ich habe nun echt keine Ahnung von irgendwelchen Rechtslagen oder Behördensachen, aber wenn ich sowas bekomme sollte, würde ich auf jeden Fall wissen wollen, was Trumpf ist.
Muss da meinen beiden Vorredner zustimmen: einfach mal anrufen oder hingehen und fragen, ob unter der Geschäftsnummer wirklich was gelaufen ist. Wenn ja, kannst du ggf. weitere Schritte einleiten, wenn nicht, lachst du drüber und schmeißt den Wisch weg.


Nur n Tipp von ner Außenstehenden. :(

#44 Mitglied ist offline   [Elite-|-Killer] 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 16:36

Beitrag anzeigenZitat (Rena: 10.10.2007, 15:21)

Also, ich habe nun echt keine Ahnung von irgendwelchen Rechtslagen oder Behördensachen, aber wenn ich sowas bekomme sollte, würde ich auf jeden Fall wissen wollen, was Trumpf ist.
Muss da meinen beiden Vorredner zustimmen: einfach mal anrufen oder hingehen und fragen, ob unter der Geschäftsnummer wirklich was gelaufen ist. Wenn ja, kannst du ggf. weitere Schritte einleiten, wenn nicht, lachst du drüber und schmeißt den Wisch weg.


Nur n Tipp von ner Außenstehenden. :(

Ich würde auch anrufen, v.a. Telefonnummern, Adresse und der Hinweis, dass man, wenn man was will das Aktenzeichen angeben soll, sind ja auch nicht zum Spaß drauf gedruckt.

Das Schreiben selber sieht für mich doch relativ identisch aus, und stimmt formal mit dem überein, das ein Freund von mir vor 3 Jahren von der Staatsanwaltschaft Passau erhalten hat. Dort äusserte sich der Autor auch mit  "ich habe die Ermittlungen eingestellt". Und das Ding kam im übrigen auch nicht per Einschreiben und war nicht mal unterschrieben, sondern nur der Hinweis drauf, dass man Verständnis dafür haben soll, weil es automatisch erstellt wurde.

#45 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 10. Oktober 2007 - 21:51

Im Fernsehen war gerade ein Bericht (sternTV) über das Thema "Illegal Musik getauscht?" , was natürlich auch für Filme, Spiele oder Anwendungen gilt.

Hier gibt es Infos und Tips : http://www.stern.de/....html?nv=cp_L2_

Filesharing FAQ :
http://www.wbe-law.de/news/wp-content/uplo...sharing-faq.htm


Zitat

4.5.5 Ich betreibe ein offenes W-LAN Netzwerk, muss ich haften?

Wenn Sie ein offenes W-LAN Netzwerk betreiben, dann können sich fremde Dritte über Ihre IP-Adresse ins Internet einwählen und entsprechend auch Urheberrechtsverletzungen begehen. Da Sie dafür verantwortlich sind, dass kein unbefugter Dritter mit Ihrer IP-Adresse Rechtswidrigkeiten begeht, müssen Sie für solche Verstöße Dritter geltende Rechtsprechung haften. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Rechtsprechung auch in Zukunft durchsetzen wird.

4.5.6 Ich betreibe ein verschlüsseltes W-LAN Netzwerk, muss ich haften?

Wenn Sie ein W-LAN Netzwerk betreiben, welches über eine WEP-Verschlüsselung verfügt, dann haben Sie alles getan, um ihr Netz ausreichend zu schützen. Zwar ist es so, dass diese Verschlüsselung innerhalb weniger Minuten geknackt werden kann, dies ist den meisten Bürgern jedoch unbekannt. Haben sich Nachbarn auf diese Weise in ihr Netz eingewählt, müssen Sie nicht haften. Wenn Sie eine WAP-Verschlüsselung gewählt haben, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich Dritte in ihr Netz eingewählt haben, denn diese Verschlüsselungsart gilt derzeit als sicher.


Demnach könnte man sich mit WEP Verschlüsselung noch am besten herausreden. Wenn man alle Instanzen durchgeht müsste es im Zweifel für den Angeklagten ausgehen, aber das klärt man am besten mit einem Anwalt.

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 11. Oktober 2007 - 14:52


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