Zitat
Die Webseite der Initiative Sicheres Internet in Mecklenburg-Vorpommern, über die man die Behörden auf Seiten mit kriminellem Inhalt hinweisen kann, hat sich nach Einschätzung des Landeskriminalamts bewährt. Jährlich gingen zwischen 300 und 400 Meldungen ein, teilte der Chef des Landeskriminalamts, Ingmar Weitemeier, mit. Gestartet wurde die Initiative des Amts und des Datenverarbeitungszentrums (DVZ) Schwerin im Jahr 2001. Dabei geht es um das Aufdecken von Delikten wie Kinderpornografie, Extremismus, Computerkriminalität sowie Software- und Datenpiraterie. . . .u.s.w.
Quelle: Heise
Etwas hemmend ist folgender Text auf der Seite des LKA.
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Online-Meldestelle
Um diese Aktion voranzutreiben und die „Schwarzen Schafe" ermitteln zu können, ist hier eine Online-Meldestelle eingerichtet, die die eingehenden Hinweise der Bürger prüft und entsprechende Schritte einleitet.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen „Zufallsfinder", also Internet-Nutzer, die ohne Absicht auf kinderpornografische Schriften o. ä. in Online-Diensten stoßen, generell kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Wir warnen aber auch die „privaten Fahnder" vor aktiver Suche, da diese strafbar ist.
Senden Sie kein kinderpornografisches Material an die Meldestellen,
sondern lediglich die Internetadresse und eine Beschreibung der Ihrer Meinung nach kriminellen Netzinhalte.
In Deutschland gilt bei der Polizei das Tatortprinzip, d.h. anfallende Hinweise auf Straftaten werden NUR in den örtlichen Dienststellen bearbeitet.
Um diese Aktion voranzutreiben und die „Schwarzen Schafe" ermitteln zu können, ist hier eine Online-Meldestelle eingerichtet, die die eingehenden Hinweise der Bürger prüft und entsprechende Schritte einleitet.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen „Zufallsfinder", also Internet-Nutzer, die ohne Absicht auf kinderpornografische Schriften o. ä. in Online-Diensten stoßen, generell kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Wir warnen aber auch die „privaten Fahnder" vor aktiver Suche, da diese strafbar ist.
Senden Sie kein kinderpornografisches Material an die Meldestellen,
sondern lediglich die Internetadresse und eine Beschreibung der Ihrer Meinung nach kriminellen Netzinhalte.
In Deutschland gilt bei der Polizei das Tatortprinzip, d.h. anfallende Hinweise auf Straftaten werden NUR in den örtlichen Dienststellen bearbeitet.
Quelle: LKA Mecklenburg-Vorpommern
Würdet Ihr dort etwas melden wenn ihr etwas entdecken würdet?
Dieser Beitrag wurde von HS-TGO bearbeitet: 29. Februar 2008 - 22:27