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Muß Rechnung Bezahlt Werden?


#1 Mitglied ist offline   Speedyfree 

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geschrieben 16. Dezember 2006 - 23:51

Hallo,
mein Nachbar hat einen Hezungsmonteur zwecks Defekter Heizung bestellt. Dieser kam und konnte die Heizung nicht Reparieren. Da er Kleinkinder hat und die Heizung unbedingt schnellstmöglich wieder Laufen mußte, hat er einen Werks-Installateuer kommen lassen, welcher innerhalb einer 1/2 Std. diesen Reparierte.

Muß die Rechnung des "Ersten" Heizungsmonteurs der ja unvollendeter dinge wieder gegangen ist, bezahlt werden?

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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 16. Dezember 2006 - 23:57

kommt drauf an. also wenn eine art einsatzpauschale ausgewiesen ist für schaden/defekt begutachten oder so und fahrgeld und so weiter, dann müßte das theoretisch bezahlt werden aber normalerweise kann man mit seriösen firmen über eine kulanzregelung verhandeln für solche fälle, wo der einsatz erfolglos war.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#3 Mitglied ist offline   WinGamer 

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geschrieben 17. Dezember 2006 - 00:00

wenn es eine mietwohnung ist muss das der vermieter bzw. die hausverwaltung bezahlen! Es seidenn derMieter hat den schaden selbst verursacht! Weil die Heizung eigentum des besitzers ist und der dafür zu sorgen hat das diese funktioniert!

gruss wingamer

#4 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 17. Dezember 2006 - 00:19

Beitrag anzeigenZitat (WinGamer: 17.12.2006, 00:00)

wenn es eine mietwohnung ist muss das der vermieter bzw. die hausverwaltung bezahlen! Es seidenn derMieter hat den schaden selbst verursacht! Weil die Heizung eigentum des besitzers ist und der dafür zu sorgen hat das diese funktioniert!

gruss wingamer


es geht darum, ob bezahlt werden muß, nicht wer bezahlen muß.
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#5 Mitglied ist offline   Speedyfree 

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geschrieben 17. Dezember 2006 - 00:20

Soviel ich weis, ist er Besitzer des Grundstücks. Also kein Mieter.
Ob er einen Wartungsvertrag hat weis ich auch nicht.
Ich glaube dass es vollgendermaßen abgelaufen ist.

Oh, Heizung Kaputt...Baby Friert...Heizung muß schnell repariert werden. Gelbe Seiten durchsucht, erstbesten Betrieb in der nähe angerufen, Moneur kommt, kann nix machen weil kein support für diese Marke, bei der Auskunft die Nummer vom Werk geben lassen, angerufen, Werksinstallateur Nummer bekommen, ihn kommen lassen. usw....

Man hat sich also keine großen Gedanken um die Rechnung und die darin enthaltenen Klauseln gemacht, sondern Heizung sollte schnellstmöglich wieder funzen.
Und was da für Klauseln definiert waren/sind ist mir unbekannt.

Ich wollte halt nur mal Prinzipiell wissen ob man diese Rechnung bezahlen muß.

Danke euch!

#6 Mitglied ist offline   Max84 

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geschrieben 17. Dezember 2006 - 10:41

Am besten ist es, wenn du der beauftragten Firma gleich beim ersten Telefongespräch so viele Infos wie möglich gibst (Marke der Heizung, was nicht funktioniert, Art der Heizung usw). Ich bin selbst Handwerker und weis wie solche Situationen enden können.

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