WinFuture-Forum.de: Frage Zum 14-tägiges Rückgaberecht - WinFuture-Forum.de

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Frage Zum 14-tägiges Rückgaberecht

#16 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 20:12

Sicherlich möchte auch ich keine gebrauchte Zahnbürste kaufen müssen, dennoch kann er nicht generell davon ausgehen das diese genutzt wurde und dafür Wertverlust verlangen. Wenn das jeder Händler machen würde, wo kämen wir denn da hin?! Auf 10 € würde ich mich ja noch einlassen, aber keine 20 €. Dies alles kann man aber als Funktionsprüfung auslegen. :P

@WinGamer
Nein, diese gehört zu der Kategorie "elektrische Geräte / Hausgeräte".

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 20. November 2006 - 20:18


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#17 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 20. November 2006 - 21:01

Also nach aktueller Regelung musst du die Versandkosten tragen.

Gab nämlich einige Spacken, die haben sich 20 verschiedene Modelle bestellt, getestet, das beste behalten und den Rest als RMA zurückversandt.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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Ja, mata ne!

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#18 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 21:14

Nein, wenn der Kunde eine Ware schon bezahlt hat und deren Wert 40 € übersteigt, trägt der Verkäufer die Versandkosten.

#19 Mitglied ist offline   prince-exitus 

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geschrieben 20. November 2006 - 21:23

@ Großer

wenn du schon alles weißt. warum postest du dann einen thread hierhin....

Der Händler kann machen, was er/sie/es will, wenn er keinen Sitz in D-Land hat.

Sofern er in D-Land sitzt, darf er die Versandkosten von dir verlangen ( ist in den AGB des Ladens geregelt).

Er muss dir allerdings den vollen Betrag zurückerstatten, also das was du für den Artikel einmal bezahlt hast.

#20 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 20. November 2006 - 21:33

Als ich den Thread erstellt hatte, wusste ich noch nichts dazu. Inzwischen habe ich mich anderwärtig informiert und es hier niedergeschrieben. Der Versand zurück an den Händler (sitzt hier in der BRD) ist bereits auf seine Kosten abgeschlossen. Das Fernabsatzgesetzt und BGB steht im übrigen über die AGB eines Händlers, und laut dessen (auch AGB des Händlers) trägt dieser bei einem Warenwert über 40 € die Versandkosten. Es geht hier um die volle Rückerstattung des Kaufpreises, nicht um etwaige Versandkosten.

#21 Mitglied ist offline   Anderländer 

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geschrieben 20. November 2006 - 21:40

Großer hat recht mit den versandkosten habe es vor 4 tagen in der schule durchgenohmen. Der händler ist so weit ich weis verpflichtet dir den vollen kaufpreis zurück zu erstatten da alles was du gemacht hast auf einen Funktionstest hinaus läuft.

gruß flo
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Sorry leuts wechen Rechtschreib fehlern und der schlechten Grammatik ich bin leider Legasteniker.

#22 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 29. November 2006 - 00:17

So, nun mal vollständigkeitshaber der Rest...
Es hat Tatsache geholfen, ich habe den vollen Betrag wieder bekommen. :)

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