Ich hatte eine Artikel online bestellt und ihn natürlich ausprobiert.
Dieser war in eine Verpackung eingeschweißt, sodass dessen Nutzung nur möglich war wenn diese geöffnet wurde.
Kann der Verkäufer (innerhalb des 14 tägigem Rückgaberechts) prozentual einen Betrag für geöffnete Verpackung verlangen, die vollständig wieder an diesen zurück ging?

Hilfe
Neues Thema
Antworten


Nach oben



