Frage Zum 14-tägiges Rückgaberecht
#1
geschrieben 20. November 2006 - 17:46
Ich hatte eine Artikel online bestellt und ihn natürlich ausprobiert.
Dieser war in eine Verpackung eingeschweißt, sodass dessen Nutzung nur möglich war wenn diese geöffnet wurde.
Kann der Verkäufer (innerhalb des 14 tägigem Rückgaberechts) prozentual einen Betrag für geöffnete Verpackung verlangen, die vollständig wieder an diesen zurück ging?
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#2
geschrieben 20. November 2006 - 17:56
#3
geschrieben 20. November 2006 - 17:57
Angenommen du kaufst dir ein altes verschweiftes Spiderman-Comic. Wenn du es aufmachst sinkt der Wiederverkaufswert dieses Compics logischerweise ins Bodenlose.
#4
geschrieben 20. November 2006 - 19:13
Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 20. November 2006 - 19:13
#5
geschrieben 20. November 2006 - 19:23
was war es dann für ein Artikel? oder ist es geheim (ab 18?)?
#6
geschrieben 20. November 2006 - 19:27
Mal schauen wie der Händler reagiert...
Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 20. November 2006 - 19:29
#7
geschrieben 20. November 2006 - 19:38
#8
geschrieben 20. November 2006 - 19:41
Laut aktueller Rechtssprechung müsste ich es, mal schauen wie er morgen reagiert.
#9
geschrieben 20. November 2006 - 19:44
#10
geschrieben 20. November 2006 - 19:47
Wie geschrieben, hat er den Artikel schon wieder und schrieb mir das er 20 € für den Wertverlust einbehalten will.
#11
geschrieben 20. November 2006 - 19:50
#12
geschrieben 20. November 2006 - 19:52
#13
geschrieben 20. November 2006 - 19:56
#14 _Breaker_
geschrieben 20. November 2006 - 19:56
Immerhin hattest du die Zahnbürste nicht nur ausgepackt um die Funktion zu überprüfen, sondern um sie zu benutzen.
Für den Händler heisst das nun das er einen neuen Bürstenaufsatz für die Zahnbürste kaufen muss, oder möchtest du dir irgendwann von einem Händler eine Zahnbürste mit gebrauchtem Aufsatz kaufen müssen?
Und da das nun mal ein Verschleissteil ist dürfte er auch berechtigt sein es gegen ein neues zu tauschen.
Der Preis ist zwar ganz schön happig, aber viel wirst du nicht dran machen können denke ich.
Sorry
Achso: Selbst wenn sie nicht in Benutzung war muss der Händler davon ausgehen das sie in Benutzung war, da sie ausgepackt wurde.
Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 20. November 2006 - 19:58
#15
geschrieben 20. November 2006 - 20:10
Gruss Wingamer