WinFuture-Forum.de: Mediamarkt Wegen Irreführender Werbung Verurteilt - WinFuture-Forum.de

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Mediamarkt Wegen Irreführender Werbung Verurteilt


#1 Mitglied ist offline   Großer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.930
  • Beigetreten: 15. Juni 04
  • Reputation: 0

geschrieben 09. November 2006 - 15:00

Mediamarkt wegen irreführender Werbung verurteilt

Erinnern Sie sich noch an Anfang 2005? Genauer den 3. Januar? Wer damals unbedarft in einen Mediamarkt marschiert ist, dürfte sich gefragt haben, ob an diesem Tag alles verschenkt wird. Menschenmassen drängten sich durch die Gänge, neue Kunden durften die Läden erst betreten, wenn andere Personen die Märkte verlassen hatten. Grund war die Aktion "Heute zahlt Deutschland keine MwSt". Der Mediamarkt Mannheim wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wegen irreführender Werbung verurteilt.

Vollständiger Artikel und Quelle

Mein Senf:
Tja, die Rache kommt spät, aber sie kommt.
Aber man räumt ja jetzt den Markt auf.
Das ganze ist so Sau Sau...
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#2 _Publisher_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 09. November 2006 - 15:09

naja Saturn hatte ja ma ähnliches gebracht.. von wegen alles zum einkaufspreis... und ich hatte mich informiert bei einem mitarbeiter ob dies auch für die PLaystation Spiele gelte, dieser meinte "ja!"... also kaufen sie Die Spiele für 40€ ein? das ist sehr interesant da ich das selbe spiel woanders für 30€ bekommen habe.
Lange rede kurzer sinn... das ist alles kundenverarschung

Dieser Beitrag wurde von Publisher bearbeitet: 09. November 2006 - 15:11

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#3 Mitglied ist offline   Rika 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 11.533
  • Beigetreten: 11. Juni 03
  • Reputation: 2
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 09. November 2006 - 15:11

Ich fand das irgendwie lustig. Da auf den Kassenzetteln trotz 15% reduziertem Preis korrekt die MwSt. ausgeschrieben war, konnte man sich im Nachhinein melden und die tatsächlichen 15% wie versprochen einfordern. Weil das genug Kunden gemacht haben, wurde es meist mürrisch akzeptiert.

Zitat

Mediamarkt könnte allerdings gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Dienstweg einhalten! Die erste Dienstaufsichtsbeschwerde müsste an das OLG gehen, erst dann dürfte man zum Bundesgerichtshof.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
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Ja, mata ne!

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