Dieser Beitrag wurde von Parzival bearbeitet: 20. März 2011 - 12:07
Großes Problem! Bitte helfen!
#31
geschrieben 20. Januar 2007 - 18:11
CYAAAAA1
Bloody Skulls m@pp
ps: wär rächdschraip fällärr viented; tahrv sieh pähahlldähnn!!!
ps: wär rächdschraip fällärr viented; tahrv sieh pähahlldähnn!!!
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#32
geschrieben 20. Februar 2007 - 11:36
Du musst nicht zahlen und kannst einem Rechtsstreit gelassen entgegensehen. Das AG München hat letzten Monat entschieden, dass derartige, nur in den AGB des Verwenders versteckte Kostenmitteilungen der angebotenen Leistung nicht zulässig sind. Hier das Aktenzeichen:
AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06
Hoffe, Dir und allen anderen Geprellten geholfen zu haben!
Grüße,
Ben[size=7]
AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06
Hoffe, Dir und allen anderen Geprellten geholfen zu haben!
Grüße,
Ben[size=7]

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