WinFuture-Forum.de: Bitte Um Hilfe: Zwangspfändung! - WinFuture-Forum.de

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Bitte Um Hilfe: Zwangspfändung!


#1 _Benji_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 20. Februar 2007 - 11:35

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte:
Im Jahre 2004 habe ich mir bei einer Firma ein Webspace Packet (mit zugriff auf den vserver) gemietet. Darüber ließ ich mehrere Domains laufen. Im Jahre 2005 sendete ich ein Fax, welches die Firma dazu beauftragte, umgehend die Domains und den Vserver zukündigen. Am nächsten Tag waren die Domains und der vserver gekündigt und ich erhielt keinen Zugriff mehr.
Die Rechnungen wurden mir per Email zugestellt die auf meine damalige Domain geleitet war (folglich danach keinen Zugriff mehr).

Mitte 2006 bekam ich einen Brief vom Gericht, das ich eine Summe von 450 euro an die besagte Firma zahlen soll. Aufgelistet waren ein halbes Jahr nutzung des vservers + zinsen für die nichtzahlung.
Ich schickte also die Kopien beider Faxe (habe ich noch orginal zu hause) an das Gericht, so wie an den Anwalt und bat um klärung da ich für die nichtgewollte Leistung nicht bezahlen werde. Seit dem habe ich nichts mehr gehört!

Letzten Samstag bekam ich einen Brief für die Zwangspfändung am 5.3.07!


So ich habe weiterhin die beiden Orginale für die Kündigung des Servers und der Domains. Ich bin weiterhin nicht bereit für etwas zu bezahlen wo ich weder Rechnungen noch Leistung erhalten habe und auch nicht gewollt habe.


Meine Frage nun: Was kann ich tun? Gibt es irgendwelche Paragraphen auf die ich mich berufen kann, da ich weder das geld habe um das zu bezahlen und auch dazu nicht bereit bin.

Gruß
Benji

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#2 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 11:44

also wenn du die kündigung per normalen brief los geschickt hast :huh:
kündigungen schickt man immer per einschreiben mit rückschein. somit kannst du nachweisen das sie die kündigung zu 100% erhalten haben!

steht oft sogar in den AGBS. andre frage. hast du niemals eine kündigungsbestätigung erhalten oder erwartet?

die andere frage die ich mir stelle. hast du nie eine mail bekommen das du einzelne monatsmieten nicht bezahlt hast?
auf unbestimmte zeit offline
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#3 Mitglied ist offline   anyone 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 11:45

Normalerweise kann man beim Gerichtsvollzieher Widerspruch mit Begründung einlegen.
Wenn du die Unterlagen hast kannst du sie dem GV zeigen und ihm erklären wie das zusammen hängt.
Vielleicht hast du Glück und er läßt das prüfen.
Vielleicht hast du Pech und hast einen GV der schlecht geschlafen hat und ihn interessiert das nicht.
Ein Bekannter von mir hatte einen ähnlichen Fall, allerdings nicht mit Internet und hat das mit dem GV zusammen auf die Reihe bekommen, eine Garantie ist das jedoch nicht...

Wenn es einen Gerichtsbeschluß von einem Richter gibt kannst du sowieso nichts machen.
Falls noch nicht geschehen solltest du einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen...
...und es tat sich ein Loch in den Wolken auf und eine Stimme sprach:
'Freu dich, denn es könnte schlimmer kommen!'
Ich freute mich...und es kam schlimmer.......

#4 _Benji_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 20. Februar 2007 - 11:48

die kündigung ging per faxformular an die firma - so war es damals vorgesehen.

eine kündigungsbestätigung und angebliche rechnungen gingen an die emailadresse die mit der domain zusammenhingen, die folglich am nächsten tag gelöscht wurden. demnach kein nachweiß.

#5 Mitglied ist offline   andreas726 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 11:58

Vor der Zwangspfändung kommt immer erst der gerichtliche Mahnbescheid!! Gegen diesen hast du dann 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Darin kannst du deine Argumente darlegen und Beweise vorbringen. Das Amtsgericht entscheidet dann in einem Verfahren ob es zu einem vollstreckbaren Titel kommt oder der Anspruch des Gläubigers/Klägers abgewiesen wird. Sollte das Amtsgericht die Anspruche für begründet halten, wird ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid ( Titel) erstellt. Mit diesem kann der Gläubiger dann einen GV beauftragen das Geld bei dir einzufordern. Nur so ist der rechtliche Weg und nicht anders. Übrigends die Schreiben des Amtsgerichtes werden mit besonderer Zustellung versand welche rechtskräftig den Erhalt auch bestätigt.
MFG Andreas
PS: Sollte die Firma Dir mit dieser Pfändung gedroht haben, so solltest du darauf hinweisen das du rechtlichen Widerspruch einlegen wirst. Im Zweifelsfalle kann dann nur noch ein Anwalt helfen.
99,9% aller Computerfehler sitzen ca. 60cm vor dem Bildschirm ;-)
Hätte es keine Vögel und Insekten gegeben, hätte der Mensch dann je versucht zu fliegen?
Natürlich, denn seine grenzenlose Dummheit ist einzigartig auf der Welt.

#6 _Benji_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 20. Februar 2007 - 12:00

Das ist es ja, auf den Mahnbescheid vom Gericht hin habe ich die Kopien der Kündigung so wie meine Erklärung als widerspruch zum gericht geschickt - darauf hin habe ich keine rückmeldung bekommen!

#7 Mitglied ist offline   andreas726 

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  • Wohnort:im Ländle

geschrieben 20. Februar 2007 - 12:05

Beitrag anzeigenZitat (Benji: 20.02.2007, 12:00)

Das ist es ja, auf den Mahnbescheid vom Gericht hin habe ich die Kopien der Kündigung so wie meine Erklärung als widerspruch zum gericht geschickt - darauf hin habe ich keine rückmeldung bekommen!

Dann muss dir aber eine Entscheidung über den Widerspruch zugegangen sein. Wenn nicht, dann beim Amtsgericht nochmal nachfragen. Sollte der Widerspruch abgelehnt worden sein, hätte man das dir mitteilen müssen. Und spätestens dann musst du einen Anwalt einschalten um überhaupt eine Chance zu haben.

PS: habe gerade nochmal mit einem GV gesprochen ( ist ein Freud von mir) du musst gegen den Vollstreckungsbescheit bei dem Amtsgericht von dem er kommt " Einspruch" einlegen.

Dieser Beitrag wurde von andreas726 bearbeitet: 20. Februar 2007 - 12:11

99,9% aller Computerfehler sitzen ca. 60cm vor dem Bildschirm ;-)
Hätte es keine Vögel und Insekten gegeben, hätte der Mensch dann je versucht zu fliegen?
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#8 _Benji_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 20. Februar 2007 - 12:28

Also,

ich habe keine Entscheidung über den Widerspruch erhalten. Auch über einen Beschluss habe ich keinerlei Informationen erhalten.

Der Anwalt der die Firma vertritt hat nun einen Titel erhalten (darüber auch keine info?) der wiederum den GV beauftragt hat.

Mit dem GV kann man reden - kenne ihn aus der vergangenheit, das ist nicht das problem - das problem ist eher wie löse ich nun das verfahren.

#9 Mitglied ist offline   lwa 

  • Gruppe: Verbannt
  • Beiträge: 185
  • Beigetreten: 03. Juli 06
  • Reputation: 0

geschrieben 20. Februar 2007 - 13:08

Auch die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids durch das Amtsgericht erfolgt unabhängig davon, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht.
Halten Sie die gegen Sie geltend gemachte Forderung weiterhin für unbegründet, wird Ihnen als zweite und letzte Chance die Möglichkeit eingeräumt, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Auch für den Einspruch werden in der Regel dem Vollstreckungsbescheid Formulare beigefügt.

Wenn Sie es auch noch versäumen, Einspruch innerhalb von zwei Wochen einzulegen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Das Vollstreckungsverfahren kann dann vom Gläubiger für einen Zeitraum von 30 Jahren eingeleitet werden.

Aber selbst wenn Sie gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, kann der Gläubiger aus diesem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht zu stellen.
Bei einem Einspruch kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderung entschieden wird.

Quelle_123recht.net

P.S.
Deine erzählte Vorgeschichte ist etwas dünn. Bedenke wenn du im "Unrecht" bist wird der Spaß immer teurer...

Gib dem GV deinen PC mit und wir haben Ruhe... :huh:

Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 20. Februar 2007 - 13:17


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