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Rechtslage Youtube


#1 Mitglied ist offline   sMiNt 

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geschrieben 23. Oktober 2006 - 23:54

Es gab ja jetzt auf winfuture.de News zu Urheberrechtlich geschütztem Material, was gelöscht werden musste. Ich selber habe auch einen YouTube Account, wo ich einige Szenen von einer Fernsehserie geuploaded habe, aufgenommen von mir selbst, also lief alles schon im FreeTV. Ist das nach deutschem Recht legal, oder muss ich mir jetzt auf kurz oder lang sorgen machen?
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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 24. Oktober 2006 - 00:01

Beitrag anzeigenZitat (sMiNt: 24.10.2006, 00:54)

Es gab ja jetzt auf winfuture.de News zu Urheberrechtlich geschütztem Material, was gelöscht werden musste. Ich selber habe auch einen YouTube Account, wo ich einige Szenen von einer Fernsehserie geuploaded habe, aufgenommen von mir selbst, also lief alles schon im FreeTV. Ist das nach deutschem Recht legal, oder muss ich mir jetzt auf kurz oder lang sorgen machen?


du darfst im tv mitschneiden, die mitschnitte aber weder vervielfältigen, noch weitergeben. so sieht es grundsätzlich erstmal aus. das mit dem weitergeben ist allerdings wieder so eine definitions sache, weil du zum einen an dir nahestehende personen doch weitergeben kannst und zum anderen auch im auftrag dritter, für diese aufzeichnungen anfertigen darfst. so das hat aber nix mit youtube zu tun. das wäre erstmal eine nicht erlaubte vervielfältigung. nun wird sich vielleicht kein sender angepißt fühlen, wenn da 5 minuten aus dem programm zu sehen sind und das ganze vielleicht sogar noch werbung für ihn darstellt aber diese abmahner sehen das schon ernster.
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#3 Mitglied ist offline   linksta 

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geschrieben 24. Oktober 2006 - 00:02

afaik ist aufgenommenes material in familären kreisen zu vervielfältigen legal. allerdings wenn man das material publiziert d. h. wenn du dieses material so veröffentlichst das sich jeder mensch auf der welt das laden kann dann sollte das illegal sein nach deutschem recht

ich denk mal das alte zeugs wird einfach zensiert und in logs geschrieben. beim nächsten mal könnte es härtere maßnahmen geben
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#4 Mitglied ist offline   sMiNt 

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geschrieben 24. Oktober 2006 - 11:49

von mir wurde aber nichts gelöscht. sind alles sachen die entweder auf kabel 1 deutschland oder auf cbs usa gelaufen sind. meint ihr ich soll es jetzt lieber löschen? handelt sich um ausschnitte von king of queens, sind doch so schön lustig :).

http://www.youtube.c...C524FCAFC64CA0D

vielleicht schreibe ich auch einfach ma ne mail zu den beiden sendern, die könnten mir doch die legitimation geben oder nicht?

Dieser Beitrag wurde von sMiNt bearbeitet: 24. Oktober 2006 - 11:50

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#5 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 24. Oktober 2006 - 11:56

die legitimation wird dir der sender nicht geben können, denn der sender hat ja gar nicht das urheberrecht auf die sache! da müßtest du dich an den (hmm) hersteller halt wenden! sozusagen an das filmstudio! ich wäre da aufjedenfall vorsichtig!

#6 Mitglied ist offline   ShiaiTenshi 

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geschrieben 24. Oktober 2006 - 12:09

daß sind kleine auschschnitte. lass es doch so wie es ist. ans filstudio würd ich mich nie im leben wenden.
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#7 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 24. Oktober 2006 - 12:13

lieber erkundigen, was einfach so erlaubt ist. ich glaube bei musik war das so, dass man 20 oder 30 sekunden hörproben zum download anbieten kann, ohne dass man damit irgendwelche rechte verletzt. vielleicht gibts bei videos auch so eine regelung und dann eben einfach aufpassen, dass man die zeitspanne nicht überschreitet. wie gesagt - nur ne idee. ich weiß nicht ob es da tatsächlich so eine regelung gibt.
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