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Freiberufliche Dienstleistung Wie kann man sich das bezahlen lassen?


#1 Mitglied ist offline   Deeva 

  • Gruppe: Verbannt
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geschrieben 19. Oktober 2006 - 15:41

hallo


ich dachte mal das ich mich bei diesem thema am besten an euch wende. ich will neben meiner regulären arbeit auch noch nen neben job machen... 1 mal die woche

bei einem Telekommunikations Shop. die verkaufen alles. handyverträge, internet, comupter.

ich wäre dort dann nicht angestellt sondern es würde nach stundenlohn abgerechnet. was kann man als verkäuferin bzw IT-Systemkauffrau in so einem Betrieb verlangen?

weil die haben mir gesagt ich soll denen sagen was ich so die stunde netto verlangen würde.

ich denke da an 9€ (netto) pro stunde. dann kommen noch 16 bald 19 % mehrwertsteuer. anscheindet muß man bei so einer freiberuflichen tätigkeit mehrwertsteuer an den staat abführen. weil es eine dienstleistung ist


was haltet ihr von 9€ ? ist das zu viel oder zu wenig? soll ich da sie "keine" risiken und keine sonst üblichen personalkosten haben mehr verlangen also um die 12€ die stunde?

was denkt ihr?

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#2 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 19. Oktober 2006 - 15:50

9?
12?
Na, du bist gut.
Du bist dann Freiberufler, d.h. alle notwendigen Auslagen (Versicherungsschutz, Krankenversicherung, Urlaubsgeld etc.) gehen voll zu deinen Lasten. Und du wirst dich versichern müssen.
Desweiteren will Vater Staat seine Sozialabgaben von dir, die da auch noch zu Buche schlagen.
Grob überschlagen würde ich jetzt eher mal mit 25-30€/Std rechnen, aber ich bin kein Steuerberater.
Und genau der ist es, den du auch fragen solltest.
Denn selbst wenn hier im Forum ein Steuerberater unterwegs sein sollte darf er dich nicht rechtsverbindlich beraten.
Das darf nur der, der dir auch die Gebühren für seine Arbeit anrechnet.
Wende dich also am besten mal an den...

#3 Mitglied ist offline   Cryson 

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  • Wohnort:Hönow

geschrieben 19. Oktober 2006 - 15:59

oder du willst bei 9€ bleiben.
wenn du allerdings keine steuern zahlst und dich nicht versichern lässt, sowie nicht gemeldet bist als freiberufler (wenns notwendig ist) arbeitest du schwarz (würdsch mal sagen)

Dieser Beitrag wurde von Cryson bearbeitet: 19. Oktober 2006 - 15:59

Meine Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

#4 Mitglied ist offline   Deeva 

  • Gruppe: Verbannt
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  • Beigetreten: 03. Februar 05
  • Reputation: 0

geschrieben 20. Oktober 2006 - 10:47

@Breaker

schon vergessen? ... es ist ein "nebenjob". das heißt, durch meine hauptbeschäftigung bin ich schon krankenversichert


aber was sind sozialabgaben? meinst du damit altersvorsorge?

ich habe eine arbeitsunfähigkeitsversicherung. in wie fern könnte ich noch eine versicherung für diesen nebenjob brauchen?


@Cryson

ne, ich will nicht schwarz arbeiten.

ich hab doch geschrieben. das ich dachte so um die 9 bis 12€ NETTO, das heißt ich schlage noch die 16% bald 19% Steuern mit drauf dann sind wir ja bei 14€ Brutto was verlangen könnte


oder versteh ich das falsch?

ich setzte sozusagen meine "dienste" in rechnung. wie wenn ich ein produkt verkaufe und haue die mehrwertsteuer drauf... zack... geb dienen die rechnung


die sollte dann so ausschauen


.......................... Rechnung....................................

40 Arbeitsstunden im Monat November für Vertriebsdienstleistung

40 h x 10€ pro stunde = 400€

+ MwSt 464€

..................................................
..........................

Die MwSt bekommt dann vater staat.... fertig :) :)

Dieser Beitrag wurde von Deeva bearbeitet: 20. Oktober 2006 - 10:55


#5 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 20. Oktober 2006 - 20:58

Und die Haftpflichtversicherung, die du abschliessen musst? Oder willst du jeden Schaden aus eigener Tasche bezahlen?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Übernimmt das die Firma? Unwahrscheinlich....
Gewerbeanmeldung?
Umsatzsteuervoranmeldung die dann sicher kommt?
IHK oder Handelskammer Mindestbeitrag, je nach Verdiensthöhe auch der volle Beitrag.
Sozialabgaben sind z.b. der Solidaritätszuschlag etc., den Vater Staat von dir will...
Mädel, du hast vor dir eine Firma zu eröffnen wenn du das durchziehen willst.
Und das mit allen Konsequenzen, die das nach sich zieht.
Überlege dir also gut was du da machst und rede unbedingt vorher nochmal mit einem Steuerberater oder einem Existenzgründerverein.
Abgesehen davon das du dich sogar strafbar machen könntest.
Im Endeffekt wäre es dann nämlich eine Scheinselbstständigkeit, wenn ich das korrekt verstanden habe, und das ist nicht rechtens.


Zum Schluss noch der obligatorische Satz:
Das war keine! verbindliche Rechtsberatung. Für weitere Fragen wende dich bitte an entsprechend qualifiziertes Personal, das dir deine Fragen fachgerecht beantworten kann, wie z.b. den Steuerberater, das Arbeitsamt oder sonstige offiziellen Stellen.

#6 Mitglied ist offline   schrämp 

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 22:47

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 20.10.2006, 21:58)

Und die Haftpflichtversicherung, die du abschliessen musst? Oder willst du jeden Schaden aus eigener Tasche bezahlen?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Übernimmt das die Firma? Unwahrscheinlich....
Gewerbeanmeldung?
Umsatzsteuervoranmeldung die dann sicher kommt?
IHK oder Handelskammer Mindestbeitrag, je nach Verdiensthöhe auch der volle Beitrag.
Sozialabgaben sind z.b. der Solidaritätszuschlag etc., den Vater Staat von dir will...
Mädel, du hast vor dir eine Firma zu eröffnen wenn du das durchziehen willst.
Und das mit allen Konsequenzen, die das nach sich zieht.
Überlege dir also gut was du da machst und rede unbedingt vorher nochmal mit einem Steuerberater oder einem Existenzgründerverein.
Abgesehen davon das du dich sogar strafbar machen könntest.
Im Endeffekt wäre es dann nämlich eine Scheinselbstständigkeit, wenn ich das korrekt verstanden habe, und das ist nicht rechtens.
Zum Schluss noch der obligatorische Satz:
Das war keine! verbindliche Rechtsberatung. Für weitere Fragen wende dich bitte an entsprechend qualifiziertes Personal, das dir deine Fragen fachgerecht beantworten kann, wie z.b. den Steuerberater, das Arbeitsamt oder sonstige offiziellen Stellen.


Lohnzahlung im Krankheitsfall wird ja hoffentlich die Firma übernehmen bei der sie Vollzeit arbeitet und für den sie ja die üblichen Steuern bezahlt

wozu Existenzgründerverein für einen Job den sie 1 mal die Woche, neben ihrem vollzeit Job macht?
I will never have what others have
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty

You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.


#7 _Breaker_

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 23:06

Weil sie, laut eigenen Aussagen, das ganze eben nicht als Nebenjob machen will, dann trägt nämlich die Firma die Kosten, sondern als Dienstleistung für eine andere Firma.
Und Dienstleistungen sind eben Gewerbeanmeldepflichtig, da sie ansonsten tatsächlich Schwarzarbeit betreiben würde. Wie sollte sie ansonsten auch die 16% Umsatzsteuer für ihre Rechnungsstellung geltend machen können?
Das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine Milchmädchenrechnung.
Wenn sie krank wird und einen Job auf 400€-Basis hätte würde sie Lohnfortzahlung erhalten.
Als Freiberufler eben nicht.
Und eben dieser Verlust gehört in den Verdienst eingerechnet, ansonsten macht sie miese. Und nein, diese Beschäftigung würde nicht unter die Geringverdienerklausel (400€...) fallen...

#8 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 23:19

Beitrag anzeigenZitat (Deeva: 19.10.2006, 16:41)

9€ (netto) pro stunde. dann kommen noch 16 bald 19 % mehrwertsteuer.


9€ ist sehr wenig, seit wann ist auf dem Lohn bzw Gehalt MwsSt. Ist ja was ganz neues. Wenn du Rechnugen stellst mag das sein.


Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 19.10.2006, 16:50)

Du bist dann Freiberufler, d.h. alle notwendigen Auslagen (Versicherungsschutz, Krankenversicherung, Urlaubsgeld etc.)


falsch dafür ist Steuerklasse 6 gedacht. man kann eine Haupbeschäftigung nachgehen und diverse Nebenbeschäftigungen. Abzüge sind in dieser Klasse sehr hoch. Nur auf Stundenbasis arbeitest du dort quasi Aushilfe..


Beitrag anzeigenZitat (Deeva: 20.10.2006, 11:47)

aber was sind sozialabgaben? meinst du damit altersvorsorge?

ich habe eine arbeitsunfähigkeitsversicherung. in wie fern könnte ich noch eine versicherung für diesen nebenjob brauchen?


sozialabgaben sind Kranken-, Renten-, Pflege-, Renten-versicherung. Eine Private Altersvorsorge zählt nicht dazu. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sollte jeder generell haben.



Deeva ich glaub du weist gar nicht wirklich was du willst. Freiberufler haben soveil unkosten die kannst du nie durch so einen lächerlichen Stundenlohn von 9€ Netto abdecken. Arbeite lieber als Aushilfe da hast du mehr von. Als Freiberufler musst du in eine Private Krankenversicherung und sämtliche Sozialabgaben voll Tragen.

#9 _Breaker_

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 23:28

Beitrag anzeigenZitat (Spoo: 21.10.2006, 00:19)

falsch dafür ist Steuerklasse 6 gedacht. man kann eine Haupbeschäftigung nachgehen und diverse Nebenbeschäftigungen. Abzüge sind in dieser Klasse sehr hoch. Nur auf Stundenbasis arbeitest du dort quasi Aushilfe..

?. So wie ich das verstanden habe würde sie dort nicht als Aushilfe arbeiten dürfen (verständlich bei den extrem gestiegenen Nebenkosten für 400€-Jobler, das will sich keine Firma mehr antun), sondern als selbstständige Dienstleisterin im Verkaufsgewerbe, die einmal wöchentlich ihre Stunden abarbeitet. Also quasi als Aushilfe ohne Aushilfsjob, eben als Selbstständige.
Daher auch meine Mahnung bezüglich der Scheinselbstständigkeit, sollte nämlich wirklich das der Fall sein wären alle Punkte der Scheinselbstständigkeit erfüllt und sie würde ziemliche Schwierigkeiten mit Vater Staat bekommen.
Lassen wir aber erst mal wieder Deeva zu Wort kommen, vielleicht habe ich da ja auch etwas komplett falsch verstanden?

#10 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 23:35

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 21.10.2006, 00:28)

So wie ich das verstanden habe würde sie dort nicht als Aushilfe arbeiten dürfen (verständlich bei den extrem gestiegenen Nebenkosten für 400€-Jobler, das will sich keine Firma mehr antun), sondern als selbstständige Dienstleisterin im Verkaufsgewerbe, die einmal wöchentlich ihre Stunden abarbeitet. Also als Aushilfe ohne Aushilfsjob, sondern als Selbstständige. Daher auch meine Mahnung bezüglich der Scheinselbstständigkeit, sollte nämlich wirklich das der Fall sein wären alle Punkte der Scheinselbstständigkeit erfüllt und sie würde ziemliche Schwierigkeiten mit Vater Staat bekommen.


Das bringt nix in dieser Dimension als Freelancer zu arbeiten. Der liebe Vater Staat schöpft einen dann ohne ende und im Grunde ist von dem schön erarbeiteten Geld kaum was übrig. Ich kenn einige Freelancer aber die haben einen höheren Stundenlohn als 9€. Sind Dipl. Ing. und können schon einen dementsprechenden Betrag verlangen. Ich kenn einige Firmen die Aushilfen einstellen. Mein bekannter ist Marktleiter Im bahr baumarkt in HH und die haben ständig solche Leute. Selbstständige werden da so gut wie nie eingestellt da zu teuer und unwirtschaftlich.

Eine Gehaltserhöhung im Hauptberuf bringt mehr als ein Nebenjob.

Im grunde muss jeder selber wisser was er macht. Und so wie ich die bisherigen beiträge von Deeva gelsen habe verlaufen die im Sande. ist nicht böse gemeint. ;)

Dieser Beitrag wurde von Spoo bearbeitet: 20. Oktober 2006 - 23:40


#11 Mitglied ist offline   loki68 

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 23:41

Du solltest dir einen Gewerbeschein holen.
Dieser Gewerbeschein kostet bei uns 25€.
Danach setzt du dich am besten mit dem Finanzamt auseinander.
Die helfen auch bei solchen Sachen.
Soweit mir bekannt, ist ein "Nebenverdienst" nur im "üblichen Sinne" zu versteuern.

Aufpassen mußt du nur auf den Vertrag damit die erwähnte Scheinselbstständigkeit nicht vorliegt.
Oder du stellst eine Rechnung über "geleistete Dienste".

Ich glaube nicht, das sie von diesem Geld Sozialabgaben abführen möchte.
Als Freiberufler bleibt es dir überlassen, ob du diese Beiträge zahlst.

Was steht denn eigentlich in deinem Arbeitsvertrag?
Darfst du einen Nebenjob haben?
In den meisten Fällen muß der "Hauptarbeitgeber" zustimmen.

#12 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 23:50

Beitrag anzeigenZitat (loki68: 21.10.2006, 00:41)

Soweit mir bekannt, ist ein "Nebenverdienst" nur im "üblichen Sinne" zu versteuern.

Ich glaube nicht, das sie von diesem Geld Sozialabgaben abführen möchte.
Als Freiberufler bleibt es dir überlassen, ob du diese Beiträge zahlst.


Jede Nebentätigkeit muss angegeben werden und wird vom Staat versteuert wenn das dementsprechende Gesamteinkommen groß genug ist. Wenn jemand 1000 € brutto hat wird das versteuert und sozialabgaben gehen ab. Ja klar und wenn etwas passiert kann Sie auf der Straße verrecken weil Sie nichts eingezahlt hat. Sie sollte schon was zahlen sonst ist im Schadensfall nur eine bedingt behandlung/versorgung möglich.


@Deeva wenn du wirklich vorhaben solltest als freelancer zu arbeiten lass dich fachmänisch beraten das bringt dir mehr. Die paar im Forum die sich damit einigermaßen auskennen kannst du an einer hand abzählen.

#13 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 20. Oktober 2006 - 23:53

ma sollte prüfen, ob das ganze überhaupt legal ist, denn das sieht mehr nach einer art scheinselbstständigkeit aus, bei welcher der laden "freiberufliche verkäufer" einstellt, um lediglich seine ganzen kosten, wie zum beispiel die lohnnebenkosten, auf diese abzuwälzen. das gabs doch mal bei einem paketdienst, wo die kraftfahrer offiziell freiberufliche spediteure waren.
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