ich hatte vor ein paar Tagen ein Headset reklamiert, weil es mir nicht passte.
Leider mußte ich es ohne die Verpackung zurück schicken, da es nur so eine eingeschweißte war (die man nur mit einer Schere auf bekommt) und ich sie weggeworfen hatte.
Für die fehlende Verpackung stellt mir der Händler aber eine 50%ige Wertminderung in Rechnung, sodass ich nur noch die Hälfte zurück bekomme.
Ist dies so rechtens?
Es zweifelt da an meinem Verständnis, das eine Verpackung 50% eines Wertes ausmachen soll.
Ich habe dazu keine Urteile finden können.

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