Dieser gilt ebenso für den verkäufer, als auch käufer.
setz ihm eine ausreichende frist - in diese den verweis auf die vergeblichen
versuche ihn zu erreichen.
Schreib dies nicht nur per mail (über ebay!), sondern parallel per einschreiben.
Ist die frist abgelaufen und er hat sich nicht gemeldet, kannst du problemlos vom
kaufvertrag zurücktreten, oder gehst zu einem anwalt bzw. zeigst ihn an!
Google mal einfach ... hatten schon viele das problem

Hilfe
Neues Thema
Antworten

Nach oben





