Zitat (kathir_de: 16.01.2007, 20:57)
Hallo,
Schufa, Zwangsvollstreckung, Pfändung von allen möglichen Dingen .....
alle Dinge mit denen das Inkassobüro droht setzt eines voraus:
EIN GERICHTSURTEIL !!!!
Es kann ja nicht jeder einfach kommen und sagen: hey ich pfände dem mal kurz eben das Gehalt.....weil er mir was schuldet.
Das heisst es müsste zuerst mal eine Gerichtsverhandlung stattfinden bei der die dann auch erstmal gewinnen müssten! Ich glaube aber kaum, dass die feinen "Herrschaften" darauf scharf sind bei dem was die so abziehen.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber das weiß ich genau.
Du kannst, was ich allerdings nicht glaube, falls ein Mahnbescheid zu dir nach Hause kommen sollte auch ohne Anwalt dein Kreuzchen im entsprechenden Kästchen (Widerspruch) machen.
Bei einem Mahnbescheid prüft das ausstellende Gericht NICHT ob die Forderung berechtigt ist, deshalb bei diesem Schreiben unbedingt widersprechen.
Gruß

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