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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#1557 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. Oktober 2008 - 20:43

Jetzt liest du erstmal das, was du auch problemlos über die Suchfunktion gefunden hättest, und dann fragst du dich mal ernsthaft weswegen du diesen Thread überhaupt eröffnet hast.
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#1558 Mitglied ist offline   creasybear 

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geschrieben 07. Oktober 2008 - 20:51

jo sorry,bin neu hier und bin irgendwie schiss bekommen wegen der mail etc.hätte nicht gedacht,dass das so weit verbreitet ist.danke für eure posts.
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#1559 Mitglied ist offline   Deutsches-Mädl 

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geschrieben 12. November 2008 - 02:07

Also hatte des gleiche Problem sie hatten sich dann fast zwei jahre ned gemeldet und auf einmal bekam ich eine rechnung von 304€, nachdem ich ihnen mitgeteilt habe das ich dies nicht bezahle, bekam ich ein antwortschreiben, dass sie sich auf einen vergleich einigen würden ich sollte 50€ zahlen und somit wäre die angelegenheit erledigt. nach nochmaligen anschreiben meinerseits bekam ich die gleiche E-Mail nochmal. danach habe ich folgenden Brief geschrieben und seit nem jahr ist ruhe!!!!!! Hier der komplette Brief zum kopieren für jeden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit Wiederspreche ich Ihrer Forderung im ganzen, gemäß BGB § 305 c sind Ihre nichtsichtbaren Kleingedruckten Bedingungen und Pflichten nichtig.
Ihre Forderung ist von anfangan unberechtigt. Hiermit weise ich auf das Urteil Amtsgericht München AZ 163C 13423/05 vom 25.07.2005 hin. Ihre Forderung ist wegen arglistiger Täuschung gesetzteswidrig.
Somit ist keinerlei Vertrag zustande gekommen. Etweiligen Abschlagszahlungen würden zur Anerkennung des Vertrages ausgelegt, nachdem ich Ihren AGB`s bereits wiedersprochen habe, fallen somit keine an. Sollten Sie weiter Drohungen mir gegenüber aussprechen, beinhaltet Ihre Forderung neben dem Tatbestand des Betruges auch den Tatbestand der Körperverletzung. Eine Strafanzeige wegen Betruges (STGB § 263 ) und Körperverletzung (STGB §223) behalte ich mir vor.
Sollten Sie mich weiterhin mit Zahlungsaufforderungen und anderem belästigen, kommt der Tatbestand der Erpressung (STGB § 253) hinzu.
Für die Bearbeitung Ihrer Mails erhebe ich eine Bearbeitungsgebür von 30 €. Für den Schock den Sie mir mit Ihrer Mahnung versezt haben, erhebe ich ein Schmerzensgeld von 200 €. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dieser Fall der Verbraucherschutzzentrale gemeldet wird.
Die Zahlung begleichen Sie bitte per Verrechnungsscheck




Ich hoffe ich konnte euch auf diesem wege helfen!!!!!!!!!!!!!
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#1560 Mitglied ist offline   rootscratch 

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geschrieben 12. November 2008 - 16:51

Mich würd ja mal interessieren ob du die 230€ bekommen hast xD ... geiler Brief.
Eingefügtes Bild
spacecake-break at the titikaka-lake
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#1561 Mitglied ist offline   Sunnyboy 

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geschrieben 02. Juni 2010 - 15:44

hallo,

ich habe auch eine angebliche Free SMS über denn angeblichen und laut beteuerten Free SMS Anbieter:

Free SMS ohne Anmeldung

Verschickt. Und vor paar Tage eine Mahnung erhalten, wo drin steht ich soll 256 euro auf ein Konto in der Schweiz überweisen ? Ansonsten hetzen die dass Inkasso etc. auf mich ? Was soll ich tuhn ? Kann mir hier vielleicht jemand helfen, wäre wirklich dankbar.

mfg
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#1562 Mitglied ist offline   Mr. Floppy 

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geschrieben 02. Juni 2010 - 15:57

Einfach ignorieren! Was soll denn bei einem Free SMS Angebot zu so hohen Mahngebühren geführt haben? Ich lese aus Deinem Post heraus, daß Du den Dienst weder genutzt noch Dich dort angemeldet hast. Und selbst wenn - das alles ist kostenlos! Rechnen wir doch mal nach. Eine SMS kostet 0 ct. + 15% Säumniszuschlag macht immer noch 0 ct.. Dazu kommt dann maximal die Mahngebühr, die 30 oder 40 € nicht überschreiten darf*. Dafür gibt's gesetzliche Höchstgrenzen. Allein deshalb ist die Forderung schon als Spam und damit als gegenstandslos einzustufen. Mach Dir keinen Kopf! Sollen sie doch klagen. Dazu wird's aber niemals kommen, weil alles nur Abzocke ist.

EDIT:
*Bevor sich jemand darauf beruft. Kann auch sein, daß das nur für Anwaltskosten gilt. Ich hab mir mal ne VL zum Thema BGB angetan und da hat der Prof. immer aus seinem Leben erzählt. Bei einem Fall ging's um seinen Sohn und völlig überzogene Gebühren. Er hat dann nur die maximal zulässige Summe bezahlt und dem Inkassobüro oder was auch immer haarklein erklärt, was sie abrechnen dürfen und was nicht. Die haben das dann anstandslos akzeptiert. Tja, blöd, wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird ;-)

Dieser Beitrag wurde von Mr. Floppy bearbeitet: 02. Juni 2010 - 16:13

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#1563 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 02. Juni 2010 - 16:41

Youtube sagte:


* :P* ;-)

Katzenjens ist auch immer wieder gut:
http://www.katzenjen...zockinfos1.html
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