Zitat (Stefan_der_held: 17.07.2006, 19:50)
Jup genauso issen.... Wenn ich auf Baustellen Masten zur Kabelführung /Baustrom aufstelle (bei euch isses quasi das selbe)
tjo das ist es ja was ich nicht so sehe. wenn du die masten auf die straße stellst, dann brauchst du die genehmigung dafür um die masten aufzustellen, aber doch nicht, wenn die im eigenen garten stehen und wenn die strippe über 4 m hoch hängt ist auch keine verminderte durchfahrtshöhe gegeben.

Hilfe
Neues Thema
Antworten


Nach oben










