T-mobile Vertrag Kündigen
#1
geschrieben 16. April 2006 - 14:31
Ich wollte mal frange,ob mir jemand sagen könnte,wie ich am besten mein T-Mobile Vertrag kündigen kann....
Bis August läuft der noch (aber 3 Monate voher muss ich ja)
Muss ich da extra zum T-Punkt hinlatschen oder geht das auch per Telefon/email/fax?
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#2
geschrieben 16. April 2006 - 14:50
sowas macht man eigentlich ausschließlich über ein formelles Kündigungsschreiben (guck mal in die Word-Vorlagen oder so...) - und das ganze dann per Einschreiben - am besten mit Rückschein. Dann bist du im Normalfall auf der sicheren Seite, dass der Vertrag auch wirklich gekündigt wird. Anders gab es schon viele Fälle, bei denen der Anbieter behauptet hat, niemals 'ne Kündigung bekommen zu haben...
Greetings,
Wolle
#3
geschrieben 16. April 2006 - 14:53
danke erstmal
#4
geschrieben 16. April 2006 - 14:56
<3 Adblock
#5
geschrieben 16. April 2006 - 14:59
oder das hier: http://tinyurl.com/jv4cq Word (.doc), ca. 21,00 KB 2,90 Euro (inkl. 16% MwSt.)
das hilft: http://www.inside-handy.de/kuendigung/
Dieser Beitrag wurde von Justus Jonas bearbeitet: 16. April 2006 - 15:01
#6
geschrieben 16. April 2006 - 15:04
Zitat (Justus Jonas: 16.04.2006, 15:59)
das wär glaube ich das beste...
Zitat (Justus Jonas: 16.04.2006, 15:59)
das werde ich mir auch anschauen
danke
#7
geschrieben 02. Mai 2008 - 16:35
ich hab meinen handyvertrag hierüber gekündigt:
http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/ku...ndyvertrag.html
Das gute an dem Vordruck ist, dass da gleichzeitig auch noch die Kündigung der Einzugsermächtigung mit drauf ist...
Vielleicht für jemanden eine Hilfe. Also bis denne
eure kati
#8
geschrieben 02. Mai 2008 - 17:17
Zitat (Kathrin1984: 02.05.2008, 17:35)
ich hab meinen handyvertrag hierüber gekündigt:
http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/ku...ndyvertrag.html
Das gute an dem Vordruck ist, dass da gleichzeitig auch noch die Kündigung der Einzugsermächtigung mit drauf ist...
Vielleicht für jemanden eine Hilfe. Also bis denne
eure kati
Naja ich weiss ja nicht wie du auf den Thread hier gekommen bist, aber ich denke das der vertrag wohl schon gekündigt worden ist und die "Vordrucke" gibt es wie sand am Meer.
#9
geschrieben 02. Mai 2008 - 17:23
bei dem Alter des Threads,
und dem kurzen Aufenthalt von der neuen kati,
gehe ich mal davon aus,
das des vielleicht einfach
WERBUNG
sein soll......
Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 02. Mai 2008 - 17:55
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#10
geschrieben 03. Mai 2008 - 14:17
P.S.: Kathrin1984 erstmal herzlich Willkommen bei Winfuture
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 03. Mai 2008 - 14:18
#11
geschrieben 03. Mai 2008 - 14:23
Kurz gesagt, es war ein toller Erfindung der Post um den Leuten Geld aus die Tasche zu ziehen.
#12
geschrieben 03. Mai 2008 - 14:27
Zitat (Großer: 03.05.2008, 15:23)
Schockierend und interessant zugleich. Kannst du das vielleicht mit einem Urteil belegen? Frage aus tatsächlichem Interesse an der Sache und nicht um dir zu widersprechen.
#13
geschrieben 03. Mai 2008 - 14:32
Zitat (Großer: 03.05.2008, 15:23)
Kurz gesagt, es war ein toller Erfindung der Post um den Leuten Geld aus die Tasche zu ziehen.
Wie willst du auch von nem Postfach eine Unterschrift erwarten?!
In den meisten Fällen gehen die Briefe doch in ein Postfach...
#14
geschrieben 03. Mai 2008 - 14:38
Update: Das sieht schon besser aus.
Alternativen:
Zitat
Faxnummer bekannt? Fax senden mit Sendebericht, der eine Kopie des Faxes enthält. Und selbst wenn der VM den Faxempfang abbricht (Stecker ziehen) so gilt das Fax in der Rechtssprechung als zugegangen.
Möglichkeit 2)
Einwurf des Briefes durch eine dritte, unbeteiligte Person, die vor Einwurf des Briefes den Inhalt des Briefes zur Kenntnis nimmt, sich den Inhalt am besten wörtlich protokolliert und schriftlich den Einwurf festhält. ("am 35.02.2027 habe ich, Herr XY einen Brief von M in den Briefkasten von VM, Adresse, eingeworfen. Der Brief enthielt folgenden sachverhalt: M führt auf, dass usw...)
Möglichkeit 3)
Zustellung des Schriftstückes durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt neben der persönlchen Zustellung auch den Inhalt des Briefes. Trifft der GV den VM nicht an, so bekommt der VM eine Art Abholschein für das Gericht. Dort wird der Brief (ähnlich einem Einschreiben) hinterlegt. Wenn der Brief nicht abgeholt wird, so gilt er dennoch als dem VM zugegangen.
Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 03. Mai 2008 - 14:42
#15
geschrieben 03. Mai 2008 - 14:43
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