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Arbeitspapier Der Bundesagentur Zum Sgb Ii – Optimierungsgesetz Neue Pläne die von Armut zeugen und diese fördern


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 12. April 2006 - 03:48

Arbeitspapier der Bundesagentur zum SGB II – Optimierungsgesetz

- Die Regelungen „Sofortangebot für Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug” (Ziff. A1). Damit gemeint ist, potenziellen Antragstellen zunächst eine „Maßnahme” anzubieten, bevor sie einen Antrag ausgehändigt bekommen, geschweige denn Leistungen erhalten. Abrecken der Antragsteller ist das Kalkül. Damit soll auf die Erfahrungen der sog. Kölner, Lübecker, Mannheimer Modelle zurückgegriffen werden, mit denen 30 % der Erstantragsteller abgeschreckt wurden. Hintergrund dazu: Anordnung der Verfolgungsbetreuung.

- Die drastischen Verschärfungen bei Sanktionen, so soll wenn das zweite mal innerhalb eines Jahres eine Pflichtverletzung vorliegen, diese gleich zu einer Sanktion von 60 % führen (Ziff. B.4 Änderung 1).

- Bei Sanktionen soll es sofort möglich werden, diese bis in die Unterkunftskosten durchzuführen (Ziff. B.4 Änderung 2).

- Umkehrung der Beweislast bei der eheähnlichen Gemeinschaft. Hier will die Regierung ihr Rollback gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und diverser Sozialgerichte weiter forcieren (Ziff. A.5).

- Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur weiteren Ausspitzelung von SGB II - Beziehern (Ziff. A.3, A 27, B.1, B.3, B.5, E.2 ).

- Verankerung eines Außendienstes zur Durchführung von Hausbesuchen als institutionelle Organisationseinheit eines jeden Leistungsträgers (B.3).

- Reduktion von Unterkunftskosten auf die bisherigen Kosten, wenn ohne Zustimmung des Leistungsträgers umgezogen wurde (A.23). Das ist jetzt nur eine kurze Auflistung der drastischsten Punkte im SGB II – Optimierungsgesetz. Auf jeden Fall sind es Punkte die die bisherigen Rechte erheblich einschränken und verschärfen. Zum Teil ist daran offener Rechtsbruch enthalten, so beispielsweise beim Umgang mit der eheähnlichen Gemeinschaft oder wenn die Sofortangebote zur Leistungsverweigerung mutieren.

- Absenkung der Regelleistungen
Existenzsichernde ALG II –Leistungen sollen dauerhaft nur noch für die „wirklich Bedürftigen” gezahlt werden, also „arbeitsfähige” Leistungsbezieher sollen gekürzte Regelleistungen erhalten, um so „einen Anreiz zur Aufnahme niedrigentlohnter Tätigkeiten zu schaffen”, so Alexander Gunkel vom Bund deutscher Arbeitgeber.

- Durchsetzung eines Niedriglohnsektors
wird durch „Aushungern” der arbeitsfähigen SGB II – Leistungsbezieher durchgesetzt. Dafür werden dann u.a. länderspezifische Kombilohnmodelle wie jetzt in NRW aufgelegt. Dazu ist nur noch zu sagen, Widerstand ist nötig in diesem Land. Das dieser erfolgreich sein kann, haben uns die Kollegen in Frankreich gezeigt.

Wenn das so weiter geht, hat der Deutsche bald mehr Angst vor Arbeitslosigkeit als vor allem anderen...

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 12. April 2006 - 03:50


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